Datum des Eingangs: 20.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/942 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 299 der Abgeordneten Andreas Galau, Andreas Kalbitz und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/648 Erhöhung der Grunderwerbsteuer Wortlaut der Kleinen 299 vom 18. Februar 2015: Die Landesregierung plant die Erhöhung der Grunderwerbsteuer (GrESt) auf den Prozentsatz von 6,0 – 6,5 %, der über dem Bundesdurchschnitt liegen wird. Die da- mit verbundene Verteuerung von Transaktionen auf dem Immobilienmarkt werden voraussichtlich neben der Erschwerung der Bildung von Wohneigentum und Verteue- rung von Mieten zu Erschwerung der Altersabsicherung mit Immobilien, der Benach- teiligung der Bauträger und Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit häufigerem Eigentümerwechsel bzw. Rechtsträgerwechsel sowie einer Diskriminierung der Im- mobilie als Kapitalanlage gegenüber anderen Anlageformen führen. Die Erhöhung konterkariert das erklärte politische Ziel in Deutschland, die Eigentumsquote beim Wohneigentum in Deutschland zu erhöhen. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer steigt seit Jahren überproportional. Steuerungspolitische Intentionen sind nicht er- kennbar, d.h. die Steuererhöhung dient lediglich der Erhöhung der Einnahmen. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Werden mit der Erhöhung nur fiskalpolitische Zielstellungen oder darüber hinaus noch andere Ziele verfolgt? Sind die Erträge aus der Steuererhöhung zur Haus- haltskonsolidierung oder für die Finanzierung zusätzlicher Leistungen eingeplant? 2. Sind mögliche Auswirkungen der Erhöhung überprüft worden: a. Ansiedlungen von Unternehmen und Privatpersonen b. Möglicher Rückgang der Transaktionen c. Hemmnisse bei der Marktregulierung bei Immobilien (Verstärkung Blasenbil- dung oder Unterbewertungen durch Verringerung der Transaktionskosten) d. Wohnungsbauaktivitäten in Regionen angespannter Wohnungsmärkte Wenn keine Prüfungen durchgeführt wurden: mit welcher Begründung wurden sie unterlassen? 3. Wie ist die Erhöhung mit dem politischen Ziel, die Schaffung von Wohneigentum zu fördern und die Eigentumsquote bei Wohneigentum zu erhöhen, in Einklang zu bringen? Welche Auswirkungen (positiv und/oder negativ) auf dieses Ziel entste- hen? Wie hoch sind diese Auswirkungen? 4. Ist geprüft worden, ob sich die Steuerlastverteilung nicht zu Lasten einkommens- schwacher Bevölkerungsschichten oder zu Lasten von Familien mit Kindern, die einen hohen Anteil an Wohneigentum besitzen, verschiebt? Ergeben sich negative Auswirkungen im Bereich des Leistungsfähigkeitsprinzips? 5. Wird sich im Zuge der Erhöhung des Steuersatzes der Anteil der einkommens- schwachen Schichten am Wohneigentum weiter verringern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden mit der Erhöhung nur fiskalpolitische Zielstellungen oder darüber hinaus noch andere Ziele verfolgt? Sind die Erträge aus der Steuererhöhung zur Haushalts- konsolidierung oder für die Finanzierung zusätzlicher Leistungen eingeplant? zu Frage 1: Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer dient der nachhaltigen Stärkung der Einnah- mequellen des Landes und ist somit eine Maßnahme zur Konsolidierung des Lan- deshaushaltes. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip stehen die Einnahmen zur De- ckung sämtlicher Ausgaben zur Verfügung. Frage 2: Sind mögliche Auswirkungen der Erhöhung überprüft worden: a. Ansiedlungen von Unternehmen und Privatpersonen b. Möglicher Rückgang der Transaktionen c. Hemmnisse bei der Marktregulierung bei Immobilien (Verstärkung Blasenbildung oder Unterbewertungen durch Verringerung der Transaktionskosten) d. Wohnungsbauaktivitäten in Regionen angespannter Wohnungsmärkte Wenn keine Prüfungen durchgeführt wurden: mit welcher Begründung wurden sie unterlassen? zu Frage 2: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sind mögliche Auswirkungen der Erhö- hung des Grunderwerbsteuersatzes geprüft worden. In Auswertung der Auswirkun- gen der letzten Steuersatzerhöhung von 3,5 % auf 5 % wird davon ausgegangen, dass auch die nunmehr geplante Erhöhung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr und den Wohnungsmarkt haben wird. Frage 3: Wie ist die Erhöhung mit dem politischen Ziel, die Schaffung von Wohneigentum zu fördern und die Eigentumsquote bei Wohneigentum zu erhöhen, in Einklang zu brin- gen? Welche Auswirkungen (positiv und/oder negativ) auf dieses Ziel entstehen? Wie hoch sind diese Auswirkungen? zu Frage 3: Brandenburg möchte möglichst vielen Familien die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum ermöglichen. Daher wurde die Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten erlassen. Schwerpunkt der Eigentumsför- derung ist die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum im Wohnungsbestand durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung und durch Neubau in Form von Baulü- ckenschließung. Weiterhin wird die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohn- eigentum in Verbindung mit der energetischen Sanierung unterstützt. Diese Ziele werden durch die geplante Grunderwerbsteuererhöhung nicht beein- trächtigt. Frage 4: Ist geprüft worden, ob sich die Steuerlastverteilung nicht zu Lasten einkommens- schwacher Bevölkerungsschichten oder zu Lasten von Familien mit Kindern, die ei- nen hohen Anteil an Wohneigentum besitzen, verschiebt? Ergeben sich negative Auswirkungen im Bereich des Leistungsfähigkeitsprinzips? zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5: Wird sich im Zuge der Erhöhung des Steuersatzes der Anteil der einkommens- schwachen Schichten am Wohneigentum weiter verringern? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2.