Landtag Brandenburg Drucksache 6/9425 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3763 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9247 Sozialer Wohnungsbestand in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landeshauptstadt Potsdam hat seit Jahren Probleme mit steigenden Grundstückspreisen und mit wachsenden Mietpreissteigerungen, aber zugleich mit einer sinkenden Anzahl von Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Potsdam hat Anstrengungen unternommen, diesem Trend zu begegnen, auch mit maßgeblicher Unterstützung des Landes. Der Anteil an Sozialwohnung am Gesamtbestand soll wachsen. 1. Wie viele Sozialwohnungen hatte Potsdam jeweils in den Jahren 2009 bis 2018 zur Verfügung ? Wie hoch war der jeweilige Anteil am Gesamtwohnungsbestand? zu Frage 1: Jahr Gesamtwohnungsbestand Sozialwohnungen (Mietund belegungsgebunden) Prozentualer Anteil 2009 81.782 11.437 14,0 2010 85.660 11.455 13,4 2011 86.230 11.316 13,1 2012 86.822 9.482 10,9 2013 87.682 8.740 10,0 2014 88.735 7.756 8,7 2015 89.919 7.143 7,9 2016 91.521 6.332 6,9 2017 k.A. 6.163 k.A. 2018 k.A. k.A. Quelldaten (Bindungen): Fördermittel verwaltende Stellen (ILB für Bindungen auf Grund Wohnraumförderung und LBV für Bindungen auf Grund Städtebauförderung) zum Stand 31.12.2017 sowie zuständige Stellen zum Stand 22.11.2016 Quelldaten (Wohnungsbestand): Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2. Wie viele Wohneinheiten wurden in Potsdam an welchen Standorten jeweils seit 2009 neu gebaut? Weil viele Wohneinheiten wurden davon jeweils über Förderprogramme errichtet ? Wie viele davon waren jeweils Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? zu Frage 2: Die Stadt Potsdam hat mitgeteilt, dass seit 2009 insgesamt 3.788 Wohnungen fertiggestellt wurden. Die Landesregierung hat in der Stadt Potsdam zwischen 2011 und Landtag Brandenburg Drucksache 6/9425 - 2 - 2017 insgesamt 850 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gefördert, für 75 % dieser Wohnungen wurden Mietpreis- und Belegungsbindungen vereinbart. Von den geförderten Bauvorhaben sind derzeit 403 Wohnungen fertiggestellt, davon wurden für 305 Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet. Die Standortzuordnung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Fertiggestellte geförderte Wohnungen in Potsdam insgesamt per 31.12.2017 (Hinweis: hier sind alle Wohnungen erfasst, die neu entstanden sind. Also nicht nur reiner Neubau, sondern auch im Rahmen der Bestandssanierung bei Grundrissänderungen u. ä.) Stadtteil davon gefördert davon Mietpreis- und Belegungs-bindung Bereits begründet wegen Baufertigstellung Brandenburger Vorstadt 39 30 Babelsberg Süd 83 83 Teltower Vorstadt 49 48 Schlaatz 36 28 Drewitz 196 116 Gesamt 403 305 Quelle: Zuarbeit Landeshauptstadt Potsdam 3. Wie viele Wohneinheiten beim Neubau sind in Potsdam an welchen Standorten für die jeweils kommenden Jahre geplant? Wieviel Wohneinheiten werden mit Hilfe von Förderprogrammen errichtet? Wie viele Wohneinheiten werden davon mit Mietpreis- und Belegungsbindung vermietet? zu Frage 3: Die Stadt Potsdam hat mitgeteilt, dass die Errichtung von ca. 4.900 Wohnungen mit einer mittleren Bezugsfertigkeit bis 2020 vorgesehen ist. Darunter sind die derzeitig im Bau befindlichen geförderten Wohnungen (vgl. Antwort zu Frage 2). Da die Wohnungen überwiegend von Wohnungsbaugesellschaften bzw. genossenschaftlichen oder privaten Investoren errichtet werden, liegen der Landesregierung keine genauen Kenntnisse über weitere Bauvorhaben vor. Diese erhält die Landesregierung erst mit einer ggf. erfolgenden Antragstellung im Rahmen der Wohnraumförderung. 4. Wie viele Sozialwohnungen wird es einschließlich der neuzubauenden Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Potsdam jeweils bis 2025 voraussichtlich geben? Wie hoch würde jeweils der Anteil am Gesamtwohnungsbestand in Potsdam sein? zu Frage 4: Auf Basis des aktuellen Bestands ist zu erwarten, dass es in Potsdam 2025 mindestens 3.400 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen geben wird. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,8 % am Gesamtwohnungsbestand. Welche Anzahl aufgrund von Neubau geförderter Wohnungen bis 2025 dazukommen wird, hängt von der Antragstellung durch die Akteure am Wohnungsmarkt ab und ist derzeit nicht verlässlich zu beziffern. 5. Welche speziellen Erfahrungen aus Potsdam werden für die weitere Verbesserung der Wohnraumförderung im Land Brandenburg berücksichtigt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9425 - 3 - zu Frage 5: Aus den Erfahrungen mit der Wohnraumförderung im Land Brandenburg wird derzeit die Wohnraumförderrichtlinie angepasst. Berücksichtigt werden dabei u. a. die am Markt erzielbaren Mieten, die Baukostenentwicklung sowie das aktuelle Zinsniveau. Außerdem erarbeitet die Landesregierung ein Landesgesetz zur Wohnraumförderung. Ziel ist es, die Wohnraumförderung zu modernisieren und zu flexibilisieren. Der Gesetzentwurf soll Änderungsbedarfe hinsichtlich der Zielgruppen der Wohnraumförderung, der Einkommensgrenzen , der Wohnformen (ggf. auch Wohnheime) sowie des studentischen Wohnens umsetzen.