Landtag Brandenburg Drucksache 6/9428 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3781 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9292 Ausländische Fachkräfte für die Pflegeberufe Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Bund und Länder wollen die Bestrebungen, ausländische Fachkräfte für den Pflegeberuf nach Deutschland zu holen, deutlich intensivieren. Bis Mitte 2019 sollen durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet werden, wie der Beruf attraktiver gemacht und der Personalmangel bekämpft werden kann. An dem Prozess sind u.a. auch die Länder beteiligt. Eine Arbeitsgruppe befasst sich nach Auskunft der Bundesregierung auch mit den Möglichkeiten, noch mehr Pflegekräfte aus dem Ausland in die Bundesrepublik zu holen. Unterdessen fördern Sachsen und Thüringen bereits gezielte Projekte, finanziell ausländische Fachkräfte anzuwerben . Beispielsweise werden über ein Demografie-Programm Mentoren qualifiziert, die den Berufseinstieg in Deutschland begleiten und unterstützen sollen. Die Arbeitgeber sind zum Teil bei der Akquise bereits aktiv, doch verzweifeln meist an der Bürokratie und an nicht vorhandenen bilateralen Abkommen mit Drittstaaten, wie z.B. Vietnam. Die zuständige Ministerin berichtete im AASGFF im April 2018, dass die Zahl der Erteilung der Anerkennung von Pflegeberufen sehr gering sei und Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen würden . Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den bürokratischen Aufwand für Fachkräfte aus dem Ausland, Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen? zu Frage 1: Der Aufwand in den Verfahren ist u.a. durch die vielfältigen Regularien auf EUund Bundesebene bedingt und gekennzeichnet durch ein Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsmarktpolitik und Gesundheitsschutz. Für Berufsgruppen, die in der Pflege- und Gesundheitsversorgung tätig sind, bedeutet das mit Blick auf den Gesundheitsschutz, dass die notwendige Qualifikation nachgewiesen werden muss. Solch eine Prüfung kann - je nach Ausbildungsland - durchaus aufwendig sein. Frage 2: Gibt es in Brandenburg bereits Best Practice Beispiele? Wenn ja, welche? zu Frage 2: Ja. Für zugewanderte Pflegekräfte organisiert das Europäische Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft in fachlicher Zusammenarbeit mit der Schule für Gesundheitsund Krankenpflege an der Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann gGmbH in Potsdam und der Akademie für Gesundheit Berlin/Brandenburg am Standort Eberswalde Kurse zur Anpassungsqualifizierung einschließlich klinischer Praktika, mit denen die Pflegekräfte mit Landtag Brandenburg Drucksache 6/9428 - 2 - dem deutschen System der Gesundheitsversorgung vertraut gemacht und auf eine Anerkennungsprüfung vorbereitet werden. Ziel ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger(in)“ nach dem Krankenpflegegesetz. Anzumerken ist, dass es Altenpflege als gesonderten Beruf fast nur in Deutschland gibt. Es geht bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte in der Regel um Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger. Diese werden als Fachkräfte auch in der Altenpflege eingesetzt. Frage 3: Ist die Landesregierung bereits mit der Bundesregierung über mögliche Maßnahmen im Austausch? zu Frage 3: Ja, im Rahmen der regelmäßigen Austausche auf der Arbeitsebene im Rahmen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung das dargestellte Mentoren-Programm und wäre eine vergleichbare Unterstützung in Brandenburg denkbar? zu Frage 4: Zu einem Mentoren-Programm für Fachkräfte aus dem Ausland liegen bisher keine ausreichenden Informationen vor, die eine Bewertung durch die Landesregierung gestatten würden. Insofern ist derzeit eine Nachahmung des Programms nicht vorgesehen . Frage 5: Wird mit der generalistischen Ausbildung der Zugang für ausländische Fachkräfte vereinfacht? zu Frage 5: Das Pflegeberufegesetz enthält Regelungen für Berufsabschlüsse, die außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes erworben wurden. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung von EU-Recht; die jeweiligen Berufsabschlüsse der EU-Mitgliedsländer werden grundsätzlich als gleichwertig anerkannt und den Berufsangehörigen ist der freie Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu gewähren. Auch für Ausbildungen außerhalb dieses Regelungsbereiches sind Bestimmungen zur Gleichwertigkeit sowie deren Anerkennungsverfahren geregelt. Im Vergleich zur aktuellen Praxis in der Gesundheits- und Krankenpflege sind hier keine grundlegenden Änderungen vorgesehen. Insbesondere sind die Regelungen zu den Anforderungen an das Sprachniveau unverändert. Frage 6: Gibt es bestehende Pläne seitens der Landesregierung, Pflegefachkräfte aus dem Ausland nach Brandenburg zu holen? zu Frage 6: Um den Folgen der demografischen Entwicklung in der Pflege zu begegnen, setzt die Landesregierung gemeinsam mit den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren auf die Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege. Gleichzeitig werden die zentralen Handlungsempfehlungen der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege hinsichtlich einer effektiven Nutzung des Arbeitskräftepotentials und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit aufgegriffen und durch Maßnahmen der Brandenburger Pflegeoffensive umgesetzt. Auch die Anwerbung von Gesundheitsfachkräften im Ausland gewinnt im Kontext der Fachkräftesicherung an Bedeutung. Diese ist allerdings mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die Landesregierung sieht sich dem „Globalen Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften“ der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet, wonach die Mitgliedstaaten die aktive Anwerbung von Gesund- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9428 - 3 - heitsfachkräften aus Entwicklungsländern mit einem entsprechenden Personalnotstand unterbinden sollten. Die Migration der Fachkräfte soll vielmehr den Gesundheitssystemen sowohl der Herkunfts- als auch der Aufnahmeländer nutzen. Das setzt Partnerschaften und Vereinbarungen mit Herkunftsländern voraus. Aus Sicht der Landesregierung können diese Voraussetzungen sinnvoll in der in den Vorbemerkungen der Fragestellerin benannten gemeinsamen Arbeitsgruppe auf Bundesebene untersucht und geschaffen werden. Im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ ist für die Förderphase 2019-2022 seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein neuer Handlungsschwerpunkt „Regionale Fachkräftenetzwerke - Zuwanderung“ geplant. Mit dem Fokus auf die Fachkräftegewinnung durch Zuwanderung sollen die regionalen Kompetenzen und Strukturen zielgerichtet zusammengeführt werden. Konkrete Planungen liegen jedoch derzeit noch nicht vor. Frage 7: Gibt es bereits Erfahrungen, auf die die Landesregierung zurückgreifen kann? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Im Bereich der Altenpflege ist z. B. das Projekt eines Einrichtungsträgers zum Einsatz von spanischen Pflegefachkräften bekannt. Grundlage waren Vereinbarungen der Bundesregierung mit südeuropäischen Ländern, um u. a. einen Beitrag zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit in diesen Ländern zu leisten. Im Ergebnis des Projektes wurde ein hoher Bedarf an Begleitung der Fachkräfte attestiert. Zudem wurde die Mobilitätsbereitschaft und die starke Familien- und Heimatbindung der spanischen Fachkräfte unterschätzt . Einige der angeworbenen Fachkräfte sind zwischenzeitlich in anderen Einrichtungen , zum Teil in anderen Bundesländern, tätig oder sind nach Spanien zurückgekehrt. Zudem sind deutsch-polnische Projekte in der Ausbildung von Pflegekräften zu nennen. Auf der Grundlage des Programms zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ führt beispielsweise eine Brandenburger Altenpflegeschule seit dem 1. März 2015 ein Projekt durch, in dem ausbildungsinteressierte Polinnen und Polen bei der Aufnahme und Absolvierung einer Pflegeausbildung in Deutschland unterstützt und begleitet werden. Gleichzeitig wird mit dem Programm Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Deutschland ermöglicht, Ausbildungsplätze mit Ausbildungsinteressenten aus EU-Ländern zu besetzen. Die Laufzeit des Projektes endet am 30. September 2018. Frage 8: Zu welchen Drittstaaten hat Brandenburg bereits Kontakte bzw. bilaterale Abkommen , wie zukünftig medizinische Fachkräfte ins Land geholt werden könnten? zu Frage 8: Brandenburg hat bisher keine Kontakte mit Drittstaaten und keine bilateralen Abkommen, um künftig medizinische Fachkräfte ins Land zu holen. Frage 9: Inwieweit können auch Kommunen, beispielsweise bei der Wohnungssuche, in den Prozess bewusst integriert werden? zu Frage 9: Die Möglichkeit, Kommunen zu integrieren, gibt es durchaus. Sie ist vor allem den regionalen Akteuren vorbehalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9428 - 4 - Frage 10: Welche konkreten Voraussetzungen sind für ausländische Pflegefachkräfte zu erfüllen und gibt es hierfür eine Informationsplattform für Interessierte (auch in unterschiedlichen Sprachen)? zu Frage 10: Die im Ausland erworbene Ausbildung muss abgeschlossen und im Wesentlichen gleichwertig mit der deutschen Ausbildung sein. Der Antragsteller muss daneben persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein sowie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Hinweise und Informationen, Antragsvordrucke mit Aufstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und Hinweisen zur Form der Unterlagen können auf den Internetseiten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in deutscher Sprache abgerufen werden: https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.430217.de.