Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/944 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 300 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/655 Bisherige und zukünftige Auswirkungen der Schweinezucht und -mastanlage in Tornitz auf Mensch, Tier und Umwelt Wortlaut der Kleinen Anfrage 300 vom 19.02.2015: Die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH betreibt in Vetschau, Ortsteil Tornitz (Tornitzer Strasse 11, 03226 Vetschau) eine Schweinezucht und -mastanlage. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Vetschau aus dem Jahr 2013 wurde eine Erweiterung der Anlage für 1.120 Sauen und 14.616 Aufzuchtferkel beantragt, die eine Erhöhung des genehmigten Tierbestandes von derzeit 51.594 auf insgesamt 67.330 Tierplätzen zur Folge hätte1. Vom Umbau betroffen sind die Flurstücke in der Gemarkung Tornitz Flur2 - 260/1, 260/2, 261, 273/1, 273/2 und Flur 9 - 28/1, 2812 (neu:57). Für den Umbau ist nach §1 Abs. 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Des Weiteren gehören zum Schweinzuchtbetrieb in Tornitz eine Biogasanlage und eine Windkraftanlage. Die neu geplanten sechs Windkrafträder mit einer Höhe von 200m sollen in einem Waldstück vor der Schweinemastanlage, dem Lobendorfer Forst, gebaut werden2. Für den Bau der Windkrafträder muss Waldfläche gerodet werden. Ich frage die Landesregierung: Tierbestand, tierschutzrechtliche Vorschriften und Kontrollen i Amtsblatt für die Stadt Vetschau, Jahrgang 23, 16.02.2013: http://www.vetschau.de/cms/upload/people/Amtsblatt/2013/Vetschau Amtsblatt 1302.pdf 2 http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Das-ist-einfach-zu-viel-hier:art1065,4668092 Datum des Eingangs: 23.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 1. Für wie viele Tierplätze aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien (Jungsauen , Muttersauen, Saugferkel, Absatzferkel, Mastferkel, Mastschweine, Zuchtläufer, Eber) liegt für die obengenannte Schweinezucht und -mastanlage bisher eine Genehmigung vor? 2. Wie viele Schweine aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien wurden im Jahr 2014 in der obengenannten Anlage gehalten? 3. Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie derzeit mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie )? 4. Welcher Schweinebestand aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien ist für die Anlage nach der beantragten Erweiterung geplant? 5. Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie nach den Umbaumaßnahmen mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie)? 6. Welche Veterinäramtskontrollen wurden in der obengenannten Anlage im Zeitraum von 2000 - 2015 mit welchem Ergebnis durchgeführt? Wurden die zulässigen Tierbesatzzahlen jeweils eingehalten? Wurden Verstöße gegen §30 Abs. 2 und § 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, insbesondere hinsichtlich der Spaltenweiten und Auftrittsflächen sowie der Mindestflächen pro Tier festgestellt? Insofern Verstöße gegen §30 Abs. 2 und/oder § 22 der TierschutzNutztierhaltungsverordnung feststellt wurden, welche Auflagen ergaben sich für die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH und inwieweit wurde die Umsetzung der Auflagen kontrolliert? Wurden eventuelle Mängel vollständig beseitigt? 7. Welche Länge und Breite haben die kleinsten Kastenstände in der Anlage? Wie viele dieser kleinsten Kastenstände sind in der Anlage vorhanden und wie viele werden aktuell genutzt? Welche Maße haben die anderen Kastenstandsmodelle in der Anlage und wie viele werden jeweils aktuell genutzt? 8. Welche Schutzvorrichtungen bestehen momentan und zukünftig nach dem Umbau , um das Erdrücken von Ferkeln zu verhindern? Wie wird in der obengenannten Anlage kontrolliert, dass keine überlebensfähigen Ferkel getötet werden? Wie werden nicht überlebensfähige Ferkel in der obengenannten Anlage getötet? Umweltauswirkunaen von Bestandsanlaae und -erweiteruna 9. Welche jährlichen Güllemengen entstanden durch die obengenannte Schweinemast und -zuchtanlage im Zeitraum 2000 - 2014? Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Gülleentsorgung und -Verwertung werden derzeit angewandt? Entsprechen diese dem Stand der Technik? Auf welchen Flächen wurde die Gülle in den vergangenen Jahren in welchem Umfang ausgebracht? Welche Änderungen ergeben sich mit der Erweiterung der Schweinezucht und -mastanlage und welche zusätzlichen Flächen sind für die Gülle- bzw. Gärresteausbringung vorgesehen? 10. Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Luftreinhaltung und zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen sind in der obengenannten Schweinezucht 2 und -mastanlage aktuell vorhanden bzw. werden angewandt? Welche technischen Anlagen oder Verfahren sind für den Umbau der bestehenden Anlagen geplant? Hält die Landesregierung diese vor dem Hintergrund, dass von der Schweinezucht und - mastanlage in Tornitz brandenburgweit bereits die höchsten Ammoniakemissionen ausgehen, für ausreichend, um weitere Umweltbeeinträchtigungen verhindern zu können? 11. In welcher Häufigkeit wurde eine Untersuchung des Grundwassers in der Umgebung der Anlage in der bisherigen Genehmigung vorgeschrieben? Bitte stellen Sie die vorgeschrieben Untersuchungen und tatsächlich durchgeführten Untersuchungen mit allen Messwerten zeitlich gegenüber. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse ? Wenn nein, warum wurden keine Grundwasseruntersuchungen durchgeführt ? 12. Wurden Wasseruntersuchungen hinsichtlich des Gülleeintrages aus der obengenannten Schweinemastanlage in den Schäfereigraben durchgeführt? Wenn ja, bitte chronologisch von 2000 - 2014 mit den jeweiligen Ergebnissen hinsichtlich des Gülleeintrages und etwaigen Auflagen zur Verhinderung des Eintrages von Gülle in die Gewässer auflisten? Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum sind keine Wasseruntersuchungen im Schäfereigraben durchgeführt werden? 13. Sind im Zeitraum zwischen 2000 und 2014 Immissionsuntersuchungen für die obengenannte Anlage durchgeführt worden? Wenn ja, bitte die Untersuchungen mit den jeweiligen Ergebnissen chronologisch auflisten. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum wurden keinen Immissionsuntersuchungen durchgeführt? 14. Welche Immissionsschutzwaldflächen werden für den Ausbauantrag der obengenannten Schweinezucht und -mastanlage angegeben? Welcher Anteil der angegebenen Forstflächen befindet sich in einem Zustand (Bestandsdichte, Baumgesundheit ), welcher die Schutzfunktion tatsächlich gewährleisten kann? Sind die geplanten Flächen für den Bau der Windkraftanlagen Teil der Schutzwaldflächen? Wenn ja, in welchem Umfang sollen Schutzwaldflächen in Anspruch genommen werden ? 15. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und die Umwelt (Luftqualität, Grundwasser- und Oberflächengewässerbelastung, Belastung weiterer Biotope, Lärmbelastung, Erholungswert der Landschaft), welche durch die räumliche Nähe der Broilermastanlage Vetschau e.G., und der Schweinemastzuchtanlage sowie der Windkraftanlagen der Bolart GmbH in Tornitz entstanden und zukünftig entstehen werden? Zu welchen Bewertungsergebnissen kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung, welche für die Genehmigung des Ausbaus der obengenannten Schweinemastanlage durchgeführt wurde? Wo ist diese veröffentlicht? 3 Steuern und Fördermittel 16. Wie hoch ist die jährlich gezahlte Gewerbesteuer der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in den letzten 5 Jahren gewesen? (Bitte gezahlte Gewerbesteuer nach Jahren aufschlüsseln.) 17. Wurden für die Erweiterung der Schweinezucht- und mastanlage Fördermittel beim Land beantragt und auch bewilligt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung handelt es sich um eine so genannte „gebundene Verwaltungsentscheidung“, auf die ein Antragsteller einen Rechtsanspruch hat, sofern die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigungsentscheidung ist im Lichte des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu treffen. Die Prüfung im Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen Vorlagen, so dass die Genehmigung zu erteilen war. In dem vom Fragesteller angesprochenen Fall wurde die Änderung einer bestehenden Anlage beantragt, so dass auch die UVP nur für den geänderten Teil der Anlage durchzuführen war. Das Ergebnis der UVP hat Eingang in den Genehmigungsbescheid vom 24.02.2015 gefunden, der am 18. März 2015 öffentlich bekanntgemacht wurde und im Internet und an den in der Bekanntmachung genannten Stellen einzusehen ist. Die Fragen beziehen sich auf den genehmigten und einen zukünftigen Zustand der Anlage. Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass damit der Zustand vor und nach der letzten erteilten Änderungsgenehmigung gemeint ist. Tierbestand, tierschutzrechtliche Vorschriften und Kontrollen Frage 1: Für wie viele Tierplätze aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien (Jungsauen, Muttersauen, Saugferkel, Absatzferkel, Mastferkel, Mastschweine, Zuchtläufer, Eber) liegt für die obengenannte Schweinezucht und -mastanlage bisher eine Genehmigung vor? Frage 2: Wie viele Schweine aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien wurden im Jahr 2014 in der obengenannten Anlage gehalten? 4 zu Frage 1 und 2: Der Umfang des maximal zulässigen Anlagenbetriebs der bestandskräftigen Genehmigung vor Erteilung der Änderungsgenehmigung vom 24.02.2015 betrug 51.594 Tierplätze (4.242 Sauen, 962 Sauen mit Ferkeln, 17.400 Ferkel, 12 Eber, 27.802 Mastschweine, 1.176 Jungsauen in 6 großen und 2 kleinen Stallgebäuden). Bis zu dieser Grenze durfte der Betreiber die Anlage füllen. Daten zum tatsächlichen Besatz liegen der Landesregierung nicht vor. Zuständig für Kontrollen vor Ort sind die Landkreise . Frage 3: Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie derzeit mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie )? Zu Frage 3: Die Vorgaben für die Fläche, die den Schweinen mindestens zur Verfügung stehen muss, sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt. Diese Anforderungen sind im Genehmigungsbescheid angewandt worden. Frage 4: Welcher Schweinebestand aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien ist für die Anlage nach der beantragten Erweiterung geplant? Zu Frage 4: Mit der erteilten Änderungsgenehmigung sind nunmehr 67.330 Tierplätze (5.729 Sauen, 1.145 Sauen mit Ferkeln, 38 Eber, 31.440 Ferkel, 27.802 Mastschweine, 1.176 Jungsauen) zugelassen. Frage 5: Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie nach den Umbaumaßnahmen mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie)? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 6: Welche Veterinäramtskontrollen wurden in der obengenannten Anlage im Zeitraum von 2000 - 2015 mit welchem Ergebnis durchgeführt? Wurden die zulässigen Tierbesatzzahlen jeweils eingehalten? Wurden Verstöße gegen §30 Abs. 2 und § 22 der 5 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, insbesondere hinsichtlich der Spaltenweiten und Auftrittsflächen sowie der Mindestflächen pro Tier festgestellt? Insofern Verstöße gegen §30 Abs. 2 und/oder § 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung feststellt wurden, welche Auflagen ergaben sich für die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH und inwieweit wurde die Umsetzung der Auflagen kontrolliert? Wurden eventuelle Mängel vollständig beseitigt? Zu Frage 6: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Für die Kontrollen ist die Kreisverwaltung zuständig. Frage 7: Welche Länge und Breite haben die kleinsten Kastenstände in der Anlage? Wie viele dieser kleinsten Kastenstände sind in der Anlage vorhanden und wie viele werden aktuell genutzt? Welche Maße haben die anderen Kastenstandsmodelle in der Anlage und wie viele werden jeweils aktuell genutzt? Frage 8: Welche Schutzvorrichtungen bestehen momentan und zukünftig nach dem Umbau, um das Erdrücken von Ferkeln zu verhindern? Wie wird in der obengenannten Anlage kontrolliert, dass keine überlebensfähigen Ferkel getötet werden? Wie werden nicht überlebensfähige Ferkel in der obengenannten Anlage getötet? Zu den Fragen 7 und 8: Im Genehmigungsbescheid sind die relevanten Vorgaben enthalten. Für die Kontrolle ist die Kreisverwaltung zuständig. Umweltauswirkunaen von Bestandsanlaae und -erweiteruna Frage 9: Welche jährlichen Güllemengen entstanden durch die obengenannte Schweinemast und -zuchtanlage im Zeitraum 2000 - 2014? Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Gülleentsorgung und -Verwertung werden derzeit angewandt? Entsprechen diese dem Stand der Technik? Auf welchen Flächen wurde die Gülle in den vergangenen Jahren in welchem Umfang ausgebracht? Welche Änderungen ergeben sich mit der Erweiterung der Schweinezucht und -mastanlage und welche zusätzlichen Flächen sind für die Gülle- bzw. Gärresteausbringung vorgesehen? Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die tatsächlich angefallenen Güllemengen und die tatsächlich begüllten Flächen im Zeitraum 2000 bis 2014 vor. 6 Die Gülle, die in der Schweinezucht- und Mastanlage (SZMA) Tornitz entsteht, wird in der Biogasanlage der Firma Tobipro verwertet. Auf dem Gelände der Biogasanlage , die sich direkt gegenüber der Tierhaltungsanlage befindet, befinden sich Gülleund Gärrestbecken in ausreichender Größe. Die Anlagen entsprechen dem Stand der Technik. Die jährliche Ausbringungsmenge an Gülle/Gärrest der Gesamtanlage (einschließlich Neubau) wird künftig bis zu 89.180 m3 betragen. Ausbringungsflächen in der Größe von 101.350 m2 sind durch Verträge abgesichert. Frage 10: Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Luftreinhaltung und zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen sind in der obengenannten Schweinezucht und - mastanlage aktuell vorhanden bzw. werden angewandt? Welche technischen Anlagen oder Verfahren sind für den Umbau der bestehenden Anlagen geplant? Hält die Landesregierung diese vor dem Hintergrund, dass von der Schweinezucht und - mastanlage in Tornitz brandenburgweit bereits die höchsten Ammoniakemissionen ausgehen, für ausreichend, um weitere Umweltbeeinträchtigungen verhindern zu können? Zu Frage 10: Die Stallgebäude der bestehenden Anlage sind mit Lüftungstechnik ausgestattet, die zum Zeitpunkt der Genehmigung dem Stand der Technik entsprach. Es wurden Luftaustrittgeschwindigkeiten sowie Austrittshöhen festgelegt. Auf die Sauberkeit in den Ställen wird ebenso abgestellt, wie auf die Verwendung von Geruchsverschlüssen an den Gülleableitungen der Ställe. Die Güllelagerbecken sind mit einer Schwimmschicht zu versehen, diese ist zu erhalten. Der Gülletransport ist nur in geschlossenen Fahrzeugen zulässig. Zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen sind die Gülletransportleitungen und die -lagerung so zu gestalten, dass ein Eindringen in den Untergrund verhindert wird. Zur Kontrolle sind 4 Grundwassermessstellen im Anund Abstrom der Anlage installiert worden. Bei der Erweiterung der SZMA Tornitz wird der neu zu errichtende Stall zusätzlich mit Abluftreinigungsanlagen an den Giebelseiten ausgerüstet. Die Abluftreinigungsanlage ist von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) zertifiziert und erreicht eine Emissionsminderung um mindestens 80 %. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Lüftungsanlagen des Neubaustalls ist durch computergesteuerte Prozessführung sicherzustellen. Bei Einhaltung der Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik ist davon auszugehen, dass die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. 7 Frage 11: In welcher Häufigkeit wurde eine Untersuchung des Grundwassers in der Umgebung der Anlage in der bisherigen Genehmigung vorgeschrieben? Bitte stellen Sie die vorgeschrieben Untersuchungen und tatsächlich durchgeführten Untersuchungen mit allen Messwerten zeitlich gegenüber. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse ? Wenn nein, warum wurden keine Grundwasseruntersuchungen durchgeführt? Zu Frage 11: Der Anlagenbetreiber wurde mit der Nebenbestimmung 6.1 des Genehmigungsbescheides Gz. 035.00.00/95/C vom 30.04.1997 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beauflagt, halbjährlich vier Grundwassermessstellen im An- und Abstrom der Anlage zu beproben und die Untersuchungsergebnisse der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (UWB OSL) vorzulegen. Der Landkreis hat Berichte aus den Jahren 2007, 2012, 2013 und 2014 vorgelegt. Nur für die Jahre 2013 und 2014 sind die Kontrollen der Auflagen der Genehmigung lückenlos dokumentiert. Die Ergebnisse der Beprobungen sind in der beigefügten Anlage zusammengefasst. Im Ergebnis einer Beratung mit dem Anlagenbetreiber im Juni des Jahres 2014 wird das Grundwasser nunmehr an allen neun im Umkreis der Anlage befindlichen Messstellen auf das typische Stoffspektrum für Tierhaltungsanlagen untersucht, u. a. KaliPhosphor gesamt, Nitrat, Nitrit, Ammonium-Stickstoff. Dieses Monitoring wird halbjährlich durchgeführt und durch die UWB OSL begleitet, so dass gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah veranlasst werden können. um Nach Auffassung der UWB OSL ergeben sich aus dem vorliegenden Datenmaterial keine fachrechtlichen Erfordernisse, die eine behördliche Anordnung zu Sanierung oder gar Rückbau von Bausubstanz (Güllelagerbecken, Güllezuführungsleitungen) rechtfertigen würden. Im Übrigen geben auch die im Anstrom der Wasserfassung Vetschau/Spreewald und die anderen im unmittelbaren Umfeld der Güllelagerbecken gelegenen Messstellen derzeit keinen Anlass, weitere Untersuchungen zu fordern. Frage 12: Wurden Wasseruntersuchungen hinsichtlich des Gülleeintrages aus der obengenannten Schweinemastanlage in den Schäfereigraben durchgeführt? Wenn ja, bitte chronologisch von 2000 - 2014 mit den jeweiligen Ergebnissen hinsichtlich des Gülleeintrages und etwaigen Auflagen zur Verhinderung des Eintrages von Gülle in die Gewässer auflisten? Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum sind keine Wasseruntersuchungen im Schäfereigraben durchgeführt werden? 8 Zu Frage 12: Im Jahr 2013 wurde von der UWB OSL eine Wasseruntersuchung durchgeführt. Dabei wurden an der Einleitstelle keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen Eintrag von Gülle hindeuten. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom 05.10.2012 erlaubt dem Anlagenbetreiber, Niederschlagswasser der Dach- und befestigten Flächen der Anlage dem Schäfereigraben zuzuführen. Die Entwässerung von Flächen, die mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Abprodukten beaufschlagt werden können, ist hingegen generell verboten. Frage 13: Sind im Zeitraum zwischen 2000 und 2014 Immissionsuntersuchungen für die obengenannte Anlage durchgeführt worden? Wenn ja, bitte die Untersuchungen mit den jeweiligen Ergebnissen chronologisch auflisten. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum wurden keinen Immissionsuntersuchungen durchgeführt? Zu Frage 13: Durch das LUGV wurden in diesem Zeitraum keine Immissionsuntersuchungen angeordnet . Regelmäßige Immissionsuntersuchungen sind für die Immissionsorte der Schweinehaltungsanlage nicht festgelegt worden. Immissionsmessungen würden nur aus besonderem Anlass angeordnet, falls dies aufgrund von Verstößen gegen den Genehmigungsbescheid angezeigt wäre. Bisher war dies nicht der Fall. Frage 14: Welche Immissionsschutzwaldflächen werden für den Ausbauantrag der obengenannten Schweinezucht und -mastanlage angegeben? Welcher Anteil der angegebenen Forstflächen befindet sich in einem Zustand (Bestandsdichte, Baumgesundheit ), welcher die Schutzfunktion tatsächlich gewährleisten kann? Sind die geplanten Flächen für den Bau der Windkraftanlagen Teil der Schutzwaldflächen? Wenn ja, in welchem Umfang sollen Schutzwaldflächen in Anspruch genommen werden? Zu Frage 14: Für den Ausbau der Schweinezucht- und Mastanlage Tornitz werden dauerhaft 0,8 Hektar Wald mit der Waldfunktion Immissionsschutzwald in Anspruch genommen. Für drei von insgesamt 6 geplanten Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Nummer 68 Eichow-Tornitz (Entwurf Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald) werden zusammen dauerhaft 1,5 Hektar und zeitweilig 0,67 Hektar Wald mit der Waldfunktion Immissionsschutzwald in Anspruch genommen . Eine entsprechende Aufforstung ist Bestandteil der Waldumwandlungsgeneh- 9 migung. Bei der Wiederaufforstung wird darauf geachtet, dass eine Verbesserung der Schutzfunktion erreicht wird. Frage 15: Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und die Umwelt (Luftqualität, Grundwasser- und Oberflächengewässerbelastung, Belastung weiterer Biotope, Lärmbelastung, Erholungswert der Landschaft), welche durch die räumliche Nähe der Broilermastanlage Vetschau e.G., und der Schweinemastzuchtanlage sowie der Windkraftanlagen der Bolart GmbH in Tornitz entstanden und zukünftig entstehen werden? Zu welchen Bewertungsergebnissen kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung , welche für die Genehmigung des Ausbaus der obengenannten Schweinemastanlage durchgeführt wurde? Wo ist diese veröffentlicht? Zu Frage 15: Die Prüfung im Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen gern. § 6 Abs. 1 BImSchG vorliegen. Damit ist sichergestellt, dass alle Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft, der Allgemeinheit und der Umwelt eingehalten werden. Da die jeweiligen Anforderungen und Grenzwerte in den anzuwendenden Vorschriften von der Bundesregierung auf der Grundlage des Standes der Wissenschaft und Forschung unter Beteiligung der betroffenen Kreise festgelegt wurden, ist bei Einhaltung der Grenzwerte davon auszugehen, dass der Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Beeinträchtigungen gewährleistet ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch die UVP. Das Ergebnis der UVP ist Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 24.02.2015, die in Kürze öffentlich bekannt gemacht wird und danach zur Einsicht ausgelegt sowie im Internet zugänglich gemacht wird. Steuern und Fördermittel Frage 16: Wie hoch ist die jährlich gezahlte Gewerbesteuer der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in den letzten 5 Jahren gewesen? (Bitte gezahlte Gewerbesteuer nach Jahren aufschlüsseln.) Zu Frage 16: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer (einschließlich der Entgegennahme von Zahlungen) obliegt nicht den Finanzämtern, sondern den hebeberechtigten Gemeinden. Diese dürfen derartige Daten aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 30 der Abgabenordnung im Übrigen auch nicht weitergeben . 10 Frage 17: Wurden für die Erweiterung der Schweinezucht- und mastanlage Fördermittel beim Land beantragt und auch bewilligt? Zu Frage 17: Nein. 11 1 Anlage zu Frage 11 der Kleinen Anfrage 300 Grundwassermonrtoring am Standort der Schweinemast- und -zuchtanlage in Vetschau/OT Tornitz 2007 Parameter Maßeinheit Probe 1 Probe 4 Probe 2 Probe 3 TOC mg/_[ Eisen (ICP) Eisen gelöst mg/l mg/i Kalium mg/i Pho s phor gesamt (P) mg/l Sulfat (SO/0 mg/! Mitrat (NOa) mg/l 3,69 4,85 2.81 19.2 Mitrat-M mg/l 0.833 1,095 0,634 4,334 Nitrit fNOa) mg/! <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 Nitrit-N mg/i <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 Ammonium (NH/) mg/l 4.6 8 4 0,13 6,25 3,125 Ammonium-IM mg/l 3,594 0,102 Stickstoff anorganisch mg/l Stickstoff gesamt (N) mg/l Anmerkung: Die Ergebnisse aus dem Jahr 2007 lassen sich nicht den nunmehrzu begrabenden Messsteifen zu ordnen. 2 Grundwassermonitoring am Standort der Schweinemast- und -zuchtanlage in Vetschau/OT Tornltz ab 2011 Messstelle 1/2011 {Anstrom) Parameter Maßeinheit Aug. 2011 Juni 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Sept. 2014 TOC mg/l 6,22 5,44 5,88 6,48 6,91 Eisen (ICP) mg/l 0.088 0,095 0,082 0,076 Eisen gelöst mg/l 0.044 0,42 Kalium mg/l. 2,35 2,68 2,29 2,1 Phosphor gesamt (P) mg/l 0,011 0.019 0,01 0,014 0,014 Sulfat (SCU2'* mg/l 153,5 134 146 Nitrat (NCV) mg/l 8,02 22,8 4,8 8 8,06 Nitrat-N mg/[ 1,81 5,15 1,084 1,81 1,82 Nitrit (NO; ) Nitrit-N mg/l <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 mg/l <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 Ammonium fN H4* I mg/l <0,05 <0.05 <0,05 <0,05 <0,05 Ammomum-N mg/l <0,039 <0,039 <0.039 1.084 <0.039 <0,030 mg/l Stickstoff anorg a n isch Stickstoff gesamt {N) 1,81 1,81 1,82 mg/l 1,84 5J9 1,28 1,98 2,1 3 Mess stelle 5/2000 {Anstrom} Parameter Maßeinheit Juni 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Sept. 2014 Äug. 2011 2.82 3,42 TOC mg/l 3,33 3 mg/l 0,027 <0,01 0.037 Eisen (ICP)_ 0,024 <0,01 0,024 Eisen gelöst Kalium mg/l 3:06 2,57 2,23 2,65 mg/l 0,021 0,003 0,017 0.007 0,015 Phosphor gesamt (P) Sulfat (S042~}____ mg/l 86 77,4 75 mg/l 24 20,6 23,8 19,3 17.5 Nitrat (NOa l mg/l mg/l 5,42 465 5,372 4,357 3,95 Nitrat’N <0,02 <0,02 <0,02 0,02 <0,02 Nitrit (NOO mg/l mg/l <0.006 <0,006 <0,006 0,006 <0,006 Nitrit-N Ammonium (NH/) mg/l <0,05 <0,05 <0,05 <0,05 <0,05 <0,039 Ammonium-N________ Stickstoff anorganisch mg/l <0.039 <0,039 <0,039 <0,039 5,372 4,363 3,95 mg/l 5,42 4,65 5,28 5.46 4,55 4 Stickstoff gesamt (N) mg/l 54 4 Mess stelle 4/2000 (Anstrom) Parameter Maßeinheit Aug. 2011 Juni 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Sept_^0l4 TOC mg/i 3:94 7,52 7.16 7;52 674 ' : Eisen MCP) mg/[ 92.5 107 83.9 Eisen gelöst mg/F 38.1 91,5 81,9 Kalium mg/i 13,9 12,3 17,3 13,9 Phosghorqesamt (P) mg/l 0,017 0,038 0.04 0,029 0,027 Sulfat (SO,20 mg/l 447,3 432 458 Nitrat (NOa) mg/l <0.1 <0,1 <0,1 2,02 1,14 Nitrat-N mg/l <0,023 <0,023 0,257 <0,023 0 ^56 Nitril (MOa) mgf[ __ <0.02 <0.02 <0.02 0.1 0,24, Nitrit-N JUS* <0,006 <0,006 <0,006 0,03 0,073 Ammonium (Njj/j mg/l 17,8 10,3 8,43 9,04 7,12 Ammonium-IM mg/l 13,9 3,047 6,586 7.06 5,56 Stickstoff anorganisch mg/l 13,9 8,047 6,586 7.55 5,89 Stickstoff gesamt (N) mg/l 13,2 7,58 6,51 7,55 6:7 5 Messstelle 3/2000 (Abstrom) Parameter Maßeinheit Sept. 2014 Aug. 2011 Juni 2013 Mov. 2013 Mai 2014 mg/l 3,8 2,96 2,92 2,8 2.77 TOC Eisen (ICP) md| 42,6 26,3 31,6 Eisen gelöst mg/l 38,6 25,4 28,7 Kalium mg/l 13,6 12,4 14,8 12,1 Phosphorgesamt(F) mg/l 0,021 0,014 0,019 0,012 0,012 Sulfat (SO^ ma/l 457,7 390 405 Nitrat (NQ;,j Nitrat-N mg/l 0,16 1,65 2,73 2,69 1,73 0,036 0,372 0,616 0,607 0,391 mg/l 0,04 0,05 0,03 <0,02 Nitrit (NO;) mg/l <0.02 0,015 0,009 <0,006 Nitrit-N mg/l <0,006 0,012 Ammonium (NH/) mg/l 12,1 7,94 6,65 5,33 4,21 Ammonium-N mg/l 9,45 6,203 5.195 4,16 3,29 3,68 Stickstoff anorganisch mg/l 9,49 6,587 5,826 4,78 4.9 Stickstoff gesamt (N) mg/l 9,73 6,4 5,92 4,4 6 Messsteile 2/2000 (Abstrom) Parameter Maßeinheit Aug. 2011 Juni 2013 Nov. 2Q13 Mai 2014 Sept. 2014 1,99 TOC mg/j 7.65 3,39 4,07 4,4 Eisen (ICP) mg/l 8,75 4,17 3,73 ■ Eisen gelöst mg/l 7,63 3,33 3,55 mg/l 29 15,9 10,4 Kalium 30,2 0,009 0.011 Phosphor gesamt (P) mg/l 0.026 0,014 0,027 Sulfat (StV'1 mg/l 275.2 270 245 Nitrat (NO;') mg/l 131 £7,6 23,4 20 21,9 Nitrat-N mg/l 40J) 6.23 5.232 4,52 4,94 Nitrit (N02) mg/l 0,03 0,32 0,36 1,38 0,37 mg/l NitriMVI 0,265 0,009 0.093 0,262 0,421 Ammonium (NH./) mg/] 0,56 2,27 1,81 1.91 1,73 1,39 Ammonium-N mg/] 0,433 1,773 1,414 1.49 : Stickstoff anorganisch mg/l 6,27 6,75 41,6 8,012 6.794 Stickstoffflesamt (N)___mg/l 45,6 7,97 7,17 6,47 3.49 7 Messsteile 1/2000 {Abstrom) Maßeinheit Parameter Aug. 2011 Juni 2013 Nov 2013 Mai 2014 Sept. 2Q14 TOC img/i 24,4 18,1 19 23,6 0,165 Eisen (!CP) mg/l 0,225 mg/! 0,02 0,097 Eisen getost mg/l 46:2 40 35,8 39,2 Kalium Phosphor gesamt (P) Sulfat (SÜ42~} mg/1 1,45 0,114 0,968 1,17 170 148 mg/1 181 85,5 231 268 Nitrat (NOT) mg/l mg/l 40,858 19,3 52,144 60,4 Nitrat-N 0,04 0,01 0,06 <0,02 Nitrit (NO£} mg/l mg/l 0.012 0,003 0,018 <0,006 Nitrit-N Ammonium (NH.-;+) mg/l 0,08 0,025 OtQfl <0,05 mfl/l 0,063 0,02 0,063 52,225 <0,038 Ammonium-N 40,933 19,3 60,4 Stickstoff anorganisch mg/l 48,7 20,7 53 58,3 Stickstoff gesamt (N) mg/l 8 Messstelle LUA 200$ {Abstrom) Parameter Maßeinheit Aug. 2011 Juni2013 Nov. 2013 Mai 2014 Sept. 2014 TOC mg/f 2.01 2,76 533 2,6 Eisen (ICP) mg/l 32 38,4 40 Eisen gelöst mg/l 32 35,6 38,1 Kalium mg/l 5,3 5,23 6.13 4 92 Phosphor gesamt (P) Sulfat (SO/~j mg/l 0,044 0,052 0r05 0,047 mg/l 304,1 274 283 Nitrat (NCV) mg/l <0,1 <0.1 <0,1 <0,1 Nitrat-N mg/l <0,023 <0,023 <0,023 <0.023 1 Nitrit (NCV) mg/l <0,02, <0,006 <0,02 <0,02 <0,02 Nitrit-N mg/l <0.006 <0,006 <0.006 Ammonium (NH/) mg/l 1.02 1,29 1,43 1,64 1,26 Ammonium-N mg/l Q:797 0J97 1,006 1,16 Stickstoff anorganisch _ mg/l 1,003 1,16 1.28 Stickstoff gesamt (N) mg/l 1.44 0.93 1,13 1,62 9 Messstelle 3/2011 (Abstrom) Parameter Maßeinheit Aus. 2011 Juni 2013 Nov, 2013 Mai 2014 Sept. 2014 TOC mg/l 2 1,68 1,45: 2.5 1,22 Eisen (iCF) mg/l 6.6 6,21 5,22 Eisen gelöst mg/l 6,31 57 4,66 Kalium mg/[ 2.62 2,49 2,65 2,6 : 0.006 0.035 0,037 F ho s phor g esamt (P) mg/l Sulfat {S042 > 0,016 <0,005 mg/l 261,2 266 255 Nitrat (NCV) mg/l <0,1 <0,1 <01 <0,1 <0,1 <0,023 Nitrat-N mg/l <0,023 <0023 <0,023 <0.023 <0,02 <0,0_2 _Nitrit fNOs) Nitrit-N mg/l <0,02 <0,02 <002 <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 mg/l Ammonium (NH/} mg/l <0,05 0,07 0,08 <0,05 <0,05 mg/l <0,039 0.055 0,063 <0,039 <0,039 Ammonium-N Stickstoff anorganisch mg/l <0,068 0.055 0,063 <0.063 <0.068 <0,5 Stickstoff gesamt (N) mg/l <0,5 <0,5 <0,5 <0,05 10 Messstelle 2/2Q11 (Abstrom) Parameter Maßeinheit Aug 2011 Juni 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Sept.2014 TOC mg fl 7,85 2,63 2,53 2,86 2,44 Eisen flCF) mg fl 0,457 0422 0,418 Eisen gelöst mg fl 0.016 0:013 0,022 . mgfl Kaltum 1,39 1,67 1,52 1,35 0,06 Phosphor gesamt fP) mg/l 0.028 0,048 0.012 0,062 Sulfat (SO/0 mg/l 143,9 134 129 Nitrat (NO,) mg fl 49,7 19,9 22,1 20 21,1 Nitrat-N mg fl 11,2 4,492 4,763 4.99 4,52 Nitrit (NQ2 ) mg/l <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 Nitht-N mg/l £0,006 <0,006 <0,006 <0,006 <0,006 Ammonium fNH/) mg/l <0,05 <0,05 <0,05 <0,05 <0,05 <0,039 Ammonium-N mg/l <0,039 <0,039 <0,039 <0.039 Stickstoff a norg anisch mg/l 11,2 4,492 4.763 4,99 4.52 Stickstoff gesamt (N) mg/l 11,5 5.01 4.99 5.02 4.65