Datum des Eingangs: 23.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/946 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 303 der Abgeordneten Britta Müller der Fraktion der SPD Drucksache 6/662 Gewinnung von Sportlehrkräften für die Primarstufe Wortlaut der Kleinen Anfrage 303 vom 19.02.2015 Im vergangenen Jahr konnten an der Universität Potsdam für das Lehramt in der Primarstufe im Fach Sport nur wenige Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Trotz bestandener Eignungsfeststellung scheiterten sie nicht zuletzt an den dortigen Zulassungsbeschränkungen in der vorgeschriebenen Fächerkombination mit Deutsch oder Mathematik. So nahmen im Wintersemester 2013/14 nur 9 von 121 am Zulassungsverfahren teilnehmenden Bewerbern tatsächlich ein Studium für das Lehramt Primarstufe mit dem Fach Sport auf. Damit konnte die vorhandene Kapazi- tät in Höhe von 15 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger nicht aus- geschöpft werden. Angesichts des vom Bildungsministerium prognostizierten Bedarfs an Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern, die insbesondere für das Fach Sport ausgebildet sind, könnte dies dazu beitragen, dass der Sportunterricht in den Grundschulen künftig verstärkt fachfremd unterrichtet werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit können durch eine Änderung einschlägiger Zulassungsregelungen bei freien Studienplätzen besonders begabte Studierende für das Lehramt für die Pri- marstufe im Fach Sport zum Studium zugelassen werden, obwohl sie die Bedingun- gen des Numerus Clausus nicht erfüllen? 2. Welche weiteren Möglichkeiten können dazu beitragen, die Studienplatzkapazitä- ten im Fach Sport für das Lehramt in der Primarstufe auszuschöpfen bzw. zu erwei- tern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit können durch eine Änderung einschlägiger Zulassungsregelungen bei freien Studienplätzen besonders begabte Studierende für das Lehramt für die Primarstufe im Fach Sport zum Studium zugelassen werden, obwohl sie die Bedingungen des Numerus Clausus nicht erfüllen? zu Frage 1: Das Zulassungsrecht und die darauf basierenden Zulassungsregelungen der Hoch- schule kommen nur dann zur Anwendung, wenn für das betreffende Studienfach durch Verordnung Zulassungszahlen festgesetzt sind. Für das Studium für ein Lehr- amt für die Primarstufe im Fach Sport sind in den vergangenen Jahren keine Zulas- sungszahlen festgesetzt gewesen, das Studienfach ist demnach aktuell nicht zulas- sungsbeschränkt. Zulassungsbeschränkungen in den mit dem Fach Sport zu kombinierenden Fächern Deutsch, Mathematik oder (künftig) Englisch können allein aufgrund der besonderen sportlichen Begabung nicht außer Kraft gesetzt werden. Im Zulassungsverfahren werden – nach Abzug von Vorabquoten – ca. 80 Prozent der verfügbaren Studienplätze in einem Hochschulauswahlverfahren vergeben. Die übrigen Plätze werden nach Wartezeit vergeben. In diesem Auswahlverfahren kann die Hochschule anhand verschiedener Kriterien, die Auskunft über die fachspezifi- sche Eignung geben, auswählen (s. § 10 Abs. 2 HVV). Die Auswahl muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach sachgerechten Kriterien erfolgen. Dies sind vorrangig Leistungs- und Eignungskriterien. Dem Grad der Qualifikation, also in der Regel der Note des Schulabschlusses, muss dabei ein maßgeblicher, al- lerdings nicht der alleinige Einfluss zukommen. Innerhalb dieses Rahmens hätte die Universität Potsdam also die Möglichkeit, das Auswahlverfahren so zu gestalten, dass für das jeweilige Studium bzw. die jeweilige Fächerkombination die geeignets- ten Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden können. Frage 2: Welche weiteren Möglichkeiten können dazu beitragen, die Studienplatzkapazitäten im Fach Sport für das Lehramt in der Primarstufe auszuschöpfen bzw. zu erweitern? zu Frage 2: Neben einer eventuellen Änderung in der Zulassungspraxis erscheint insbesondere die lenkende Funktion der Studienberatung durch die Universität Potsdam zielfüh- rend. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt, die Beratung und Betreuung in der Studieneingangsphase zu bündeln und zu vernetzen sowie um Informations-, Bera- tungs- und Lehrangebote, die dem Studium vorgelagert sind, zu erweitern. Dabei soll die Beratung von Studieninteressierten einen Abgleich der Erwartungen der Studien- interessierten mit den Anforderungen des angestrebten Lehramtsfaches erleichtern.