Landtag Brandenburg Drucksache 6/9464 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.08.2018 / Ausgegeben: 03.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3776 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9282 Auswirkungen der neuen Waldfunktionskartierung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Wirkung vom 16.04.2018 ist die neue Waldfunktionskarte in Kraft gesetzt worden und kann somit genutzt werden. Damit fanden die umfangreichen Zuarbeiten der Förstereien des Landes ihren Abschluss. Dieses neue Regelwerk ist begrüßenswert, aber es tun sich zugleich mögliche Probleme zu Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern auf. Frage 1: Wie wirkt sich die neue Waldfunktionskarte bei der Änderung (Austausch von WEA-Repowering, Erweiterung u. ä.) in genehmigten und teils auch schon genutzten Windeignungsgebieten bei der Bearbeitung solcher Anträge aus? zu Frage 1: Die Waldfunktionenkartierung stellt flächenbezogen die Funktionen des Waldes im Rahmen einer Stichtagsinventur fest. Grundlage bilden eine behördenverbindliche Liste der zu erhebenden Waldfunktionen sowie die Anleitung zur Erfassung der Waldfunktionen . Die Ergebnisse dienen auch der Bewertung von Anträgen für WEA in Windeignungsgebieten und können sich auf Änderungsanträge auswirken. Im Rahmen des Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) werden die Waldfunktionen antragsbezogen geprüft und führen gemäß ihrer Bedeutung und Kompensierbarkeit zur Ablehnung oder Befürwortung von Anträgen. Frage 2: Können bei der Bearbeitung von Anträgen für neue WEA einzelne Waldfunktionen durch einen Abwägungsprozess oder ähnliche verwaltungstechnische Maßnahmen außer Kraft gesetzt werden? Zu Frage 2: Eine Außerkraftsetzung von Waldfunktionen ist nicht möglich. Für einige wenige Waldfunktionen besteht aber die Möglichkeit, im Abwägungsprozess ihre Kompensierbarkeit an anderer Stelle zugunsten neuer WEA zu berücksichtigen. Frage 3: Bei dieser Waldfunktionskarte sind keine Areale für Industrieanlagen im Wald und somit Windenergieanlagen ausgewiesen. Ist die Verbannung solcher Anlagen aus Wäldern angesichts der immer längeren Trockenzeiten und somit gesteigerter Waldbrandgefahr aus der Nichtausweisung abzuleiten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9464 - 2 - Zu Frage 3: Bei der Waldfunktionenkartierung werden bestehende Waldfunktionen erfasst. „Areale für Industrieanlagen im Wald“ sind keine Waldfunktion im Sinne der Waldfunktionenkartierung und werden deshalb durch die Waldfunktionenkartierung nicht dargestellt. Eine Verhinderung von WEA im Wald ist daraus nicht abzuleiten. Die Planung von Windeignungsgebieten ist Aufgabe der Regionalplanung. Im Rahmen der Regionalplanung wird flächenkonkret geprüft, ob eine Waldfunktion der Ausweisung eines Windeignungsgebietes entgegensteht.