Landtag Brandenburg Drucksache 6/9465 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.08.2018 / Ausgegeben: 03.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3739 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9194 Wohlfühlatmosphäre im Büro des Ministerpräsidenten Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Der Chef der Staatskanzlei hat dem Ausschuss für Haushaltskontrolle vor kurzem eine Übersicht zu externen Gutachter- und Beraterverträgen für die Landesregierung übermittelt . Dabei wurde unter anderem die Erstellung eines raumgestalterischen Gesamtkonzeptes für die harmonische Abstimmung des Büros des Ministerpräsidenten in Höhe von 2.700 Euro aufgeführt. Als Begründung wurde angeführt, dass für Vorschläge für einen funktionellen und zugleich repräsentativen Ort des protokollarischen Empfangs sowie für vertrauliche Besprechungen das Fachwissen in Raumgestaltung und Architektur innerhalb der gesamten Landesregierung nicht verfügbar war. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausstattungsmerkmale und räumlichen Gegebenheiten missfielen dem Ministerpräsidenten und waren somit Anlass für den Veränderungswunsch? 2. Welche Wünsche oder Vorgaben hat der Ministerpräsident für die Neu- bzw. Umgestaltung seines Amtszimmers geäußert? Zu Frage 1 und 2: Das Amtszimmer des Ministerpräsidenten befand sich zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Planung bereits seit längerem in einem renovierungsbedürftigen Zustand und entsprach darüber hinaus nicht mehr den mit dem Amt verbundenen vielfältigen und multifunktionalen Ansprüchen. Das Amtszimmer einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten muss neben der reinen Bürofunktion eine Vielzahl von repräsentativen Funktionen erfüllen. Dazu gehören unter anderem kleinere Empfänge, Antrittsbesuche von Botschafterinnen und Botschaftern, Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Staat, Wirtschaft, Gesellschaft, Kirche etc., Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern, Aushändigung von Orden und staatlichen Auszeichnungen. Diese Ansprüche erfüllte das Amtszimmer nicht mehr. So stellte zum Beispiel die Beleuchtung in der bisherigen Konfiguration zu oben genannten Anlässen Medienvertretende vor große Probleme. Aufgabe war mithin, auf der Grundlage einer raumgestalterischen Gesamtkonzeption die Nutzung des Raumes funktionell, organisatorisch und zeitgemäß als Arbeitsplatz und zugleich repräsentativ als Ort des protokollarischen Empfangs sowie vertraulicher Besprechungen harmonisch und atmosphärisch miteinander abzustimmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9465 - 2 - 3. Weshalb konnten die Wünsche und Vorgaben des Ministerpräsidenten nicht von Mitarbeitern der Landesverwaltung realisiert werden? Zu Frage 3: Mit dem zuständigen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) wurden im Vorfeld Gespräche geführt. Die notwendige Expertise im Bereich Raumgestaltung und Innenarchitektur stand nach eigener Auskunft dort nicht zur Verfügung; man würde sich bei Bedarf externen Sachverstandes bedienen. Insoweit ergab sich für die raumgestalterische Gesamtkonzeption der in der dem Ausschuss für Haushaltskontrolle vorliegenden Übersicht zu externen Gutachter- und Beratungsverträgen genannte Bedarf zur externen Vergabe von Beratungsleistungen. Die Baumaßnahmen wurden dann auf Grundlage der extern beauftragten Konzeption durch den BLB selbst beauftragt. 4. Wie viele Angebote wurden eingeholt, nach welchen Kriterien wurde die Auswahl getroffen und wer hat den Zuschlag erhalten? Zu Frage 4: In die Auswahl kamen zwei vom BLB vorgeschlagene sowie ein weiteres recherchiertes Architekturbüro. Alle drei Büros hatten ihren Sitz in Potsdam. Neben dem - subjektiven, aber zulässigen - Kriterium Ästhetik, gaben die Kriterien „Kundenreferenzen“ und „Höhe der Honorarsätze nach HOAI“ den Ausschlag für die Auswahlentscheidung. Wie der dem Ausschuss für Haushaltskontrolle vorliegenden Übersicht zu externen Gutachter - und Beraterverträge zu entnehmen ist, liegt kein Einverständnis der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers zur Veröffentlichung vor. 5. Welche gestalterischen Veränderungen wurden konkret vorgeschlagen? 6. Wurden die Veränderungsmaßnahmen umgesetzt? Wenn ja wann und mit welchen Kosten? Zu Frage 5 und 6: Die raumgestalterische Gesamtkonzeption wurde wie vorgeschlagen umgesetzt. Dies betraf auf baulicher Seite eine Neukonstruktion der Decke (inklusive flexiblem Beleuchtungskonzept) und der Wände - jeweils plastisch mit Nischen und Vorsprüngen - sowie eine durch den Deckenumbau bedingte neue Vorhangkonstruktion. Diese Maßnahmen wurden 2016 für 13.607,48 Euro netto durch den BLB beauftragt. 7. Gab es in der aktuellen Legislaturperiode weitere Fälle, in denen für die Raumgestaltung von Amtszimmern von Ministern oder Staatsekretären externe Beratungsleistungen herangezogen wurden? Wenn ja, bitte den jeweiligen Raum und die entsprechenden Kosten separat auflisten. Zu Frage 7: Ausweislich der dem Ausschuss für Haushaltskontrolle vorliegenden Übersicht zu externen Gutachter- und Beraterverträgen ist die in Rede stehende externe Vergabe von konzeptionellen Leistungen für die Raumgestaltung des Amtszimmers des Ministerpräsidenten ein Einzelfall.