Landtag Brandenburg Drucksache 6/9467 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.08.2018 / Ausgegeben: 03.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3778 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9289 Ambrosia auf landwirtschaftlichen Flächen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Vor allem im Landkreis Spree-Neiße gibt es Landwirtschaftsflächen , die in größerem Umfang von der Beifußblättrigen Ambrosie befallen sind. Neben dem allergenen Risiko für die Bevölkerung ist dies auch für die Landwirte besonders problematisch. Frage 1: Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Ambrosia gibt es im Öko-Landbau? Frage 2: Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Ambrosia gibt es in der konventionellen Landwirtschaft? zu den Fragen 1 und 2: Die Möglichkeiten der Bekämpfung von Ambrosia richten sich nach der Samenbelastung der jeweiligen Anbaufläche, den Anbausystemen und den einzelnen Kulturen. Sie reichen von mechanischen Maßnahmen und geeigneten Fruchtfolgen über chemische Behandlungen bis hin zum Anbauverzicht bestimmter Kulturarten auf Flächen mit einem großen Samenvorrat. In der Broschüre „Die Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen“ sind diese Handlungsempfehlungen zusammengefasst . Die Broschüre ist unter der Adresse https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.354934.de?highlight=Ambrosia zum Download verfügbar. Darüber hinaus stehen auf der Seite des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg, der Internetplattform ISIP, Hinweise zur Bekämpfung in den einzelnen Kulturen zur Verfügung. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Kontamination von Saatgut (z.B. Sonnenblumen, Mais) mit Ambrosia vor? Frage 4: Gibt es für den Öko-Landbau und die konventionelle Landwirtschaft Empfehlungen zum Einsatz von Saatgut aus bestimmten Herkunftsgebieten? zu den Fragen 3 und 4: Das aktuelle Saatgutrecht enthält keine speziellen Regelungen für das Vorhandensein von Ambrosia im Anerkennungsverfahren von Saatgut. Ambrosia- Samen werden in Saatgutpartien ebenso wie alle anderen Unkrautsamen als Besatz erfasst und entsprechend geregelt. Zertifiziertes Saatgut von Futterpflanzen ist zum Beispiel auch noch mit einem Ambrosia-Besatz von bis zu 1 Gewichtsprozent anerkennungsfähig. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9467 - 2 - Die Ergebnisse der Untersuchungen von Saatgut der vergangenen Jahre sprechen aber gegen eine Verbreitung über anerkannte Saatgutpartien. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden in der Samenprüfstelle des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) etwa 7500 Saatgutproben von Getreide-, Gräser-, Leguminosen -, Gemüse- und weiteren Arten untersucht. In diesem Zeitraum wurden in den untersuchten Saatgutproben keine Samen von Ambrosia nachgewiesen. Auch die Untersuchung von über 2000 Brandenburger Ernteproben von Getreide und Raps im Rahmen der Besonderen Ernteermittlung ergab in den letzten drei Jahren keinen Besatz mit Ambrosia -Samen. Die Ergebnisse von Saatgutprüfstellen aus anderen Bundesländern bzw. aus Österreich und der Schweiz berichten von Nachweisen im sehr niedrigen Promillebereich (unter 0,3 Promille). Ein Risiko durch Ambrosia-Belastung besteht nach aktuellem Kenntnisstand vor allem bei der Verwendung von betriebseigenem Saatgut (Nachbausaatgut ), wenn dieses von Flächen mit starkem Ambrosia-Besatz stammt und nicht entsprechend sorgfältig aufbereitet wird. In Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen werden die landwirtschaftlichen Betriebe auf dieses Risiko hingewiesen. Frage 5: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob in mit Ambrosia belasteten Regionen Saatgut erzeugt wird? zu Frage 5: Nach den Erkenntnissen der Landesregierung gibt es nur wenige Vermehrungsflächen in stark mit Ambrosia belasteten Regionen in Brandenburg. In den Feldbestandsprüfungen der Vermehrungsbestände bzw. den Beschaffenheitsprüfungen von Saatgutproben, die von diesen Vermehrungen stammten, gab es keine Hinweise auf Ambrosia -Belastung. Frage 6: Gibt es Möglichkeiten Saatgut zu prüfen, ob eine Belastung bzw. Kontamination mit Ambrosia vorliegt? zu Frage 6: Im Anerkennungsverfahren von Saatgutpartien wird der Besatz mit Unkrautsamen , also auch Ambrosia-Samen, erfasst (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 7: Wie und in welcher Form könnte eine Hilfestellung für den Öko-Landbau und die konventionelle Landwirtschaft aussehen? Wären dafür finanzielle Hilfen möglich, bzw. würden diese unter Beihilferecht fallen? zu Frage 7: Eine finanzielle Unterstützung von Flächeneigentümern bei der Bekämpfung von Ambrosia ist nicht vorgesehen. Alle Zuwendungen des Landes unterliegen grundsätzlich dem Beihilferecht.