Landtag Brandenburg Drucksache 6/9472 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.08.2018 / Ausgegeben: 03.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3774 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9280 Nutrias in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landesjagdverband Brandenburg hat bereits mehrmals auf die rasante Vermehrung der Nutriapopulation in der Mark hingewiesen. Nach Angaben von Jägern hat sich das Verbreitungsgebiet der südamerikanischen Tiere in den letzten Jahren erheblich vergrößert. Die Population wächst rasant an, was auch Probleme für die Wasser- und Bodenverbände mit sich bringt, weil Deiche und ganze Uferbereiche untergraben werden. Frage 1: Wie hat sich die Nutriapopulation in Brandenburg in den letzten 5 Jahren entwickelt ? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Tiere, Vermehrungsrate und Verbreitungsgebiet ) Zu Frage 1: In Brandenburg gibt es inzwischen großflächige Vorkommen, die aber in der Regel noch keine geschlossene Verbreitung aufweisen. Das Hauptverbreitungsgebiet der Nutria befindet sich in Südbrandenburg, entlang von Havel und Oder. Die Art unterliegt keinem Monitoring, so dass zur Populationsentwicklung keine Aussagen möglich sind. Frage 2: Welchem Schutz unterliegen die Nutrias in Brandenburg und unter welchen Bedingungen ist eine Bejagung der Tiere möglich? (Bitte differenzieren zwischen normalen Territorien und Naturschutzgebieten) Zu Frage 2: Die Nutria unterliegt in Brandenburg dem allgemeinen Schutz des § 39 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Da die Nutria weder dem Bundes- noch Landesjagdrecht unterliegt, ist eine Bejagung der Nutria nicht möglich. Das Töten von Nutrias ist nach § 39 BNatSchG beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes zulässig. Hierbei ist § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes zu beachten. Da es sich bei der Nutria um eine invasive Art der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 handelt, stellen insbesondere Maßnahmen gegen invasive Arten nach § 40a BNatSchG einen vernünftigen Grund im Sinne des § 39 Abs. 1 BNatSchG dar. Frage 3: Wie hoch war der Aufwand für die Gewässerunterhaltungsverbände in Brandenburg aufgrund der von Nutrias verursachten Schäden in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach der jeweiligen Maßnahme der Schadensbeseitigung und den Kosten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9472 - 2 - Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 4: Welche Auswirkungen auf das Ökosystem hat die Ausbreitung der Nutrias in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach beobachteten Rückgängen der jeweiligen Tier-, Pflanzen- und Insektenarten im Verbreitungsgebiet der Nutrias während der letzten 5 Jahre ) Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Informationen über nachteilige Auswirkungen der Nutria auf Ökosysteme in Brandenburg vor. Frage 5: Wie schätzt die Landesregierung die künftige Entwicklung der Nutriapopulation in Brandenburg ein? Zu Frage 5: Die künftige Entwicklung der Nutriapopulation in Brandenburg ist nicht abschätzbar , da sie insbesondere von klimatischen Faktoren (sehr hohe Sterblichkeit in strengen Wintern) abhängt. Frage 6: Welche Auswirkungen hatte die Ausbreitung der Nutrias in Brandenburg auf die Bereiche Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Forst in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Schäden, Kosten der Schadensbeseitigung und geschätzten Kosteneinbußen aufgrund von indirekten Faktoren wie Fischrückgang, Ernteschäden, etc. in den betroffenen Gebieten) Zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Hinweise auf nachteilige Auswirkungen (Schadensmeldungen) vor.