Landtag Brandenburg Drucksache 6/9481 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.08.2018 / Ausgegeben: 04.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3787 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9300 Abfalllager in Stechau/Hillmersdorf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Abfalllager der ehemaligen REKU GmbH in Stechau/Hillmersdorf wird schon seit Jahren nicht mehr betrieben, die Müllberge wachsen weiterhin an. Illegal werden hier u.a. Asbest und Plastemüll entsorgt. Das Gelände ist für Jedermann frei zugänglich, die Lücken im Zaun werden immer größer. Von der nicht vorhandenen bzw. ausgebauten Tür an der Auszäunung neben der Landesstraße, führt ein gut begangener Weg direkt zu den Mischabfällen. Die Zuständigkeit für die Überwachung liegt wohl gemäß Anlage 2 AbfBodZV beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Vorbemerkung der Landesregierung: Nach den Kenntnissen der Landesregierung hat sich der Abfallbestand nach der Umzäunung des Geländes nicht relevant verändert. Die erheblichen Asbestmengen sind in den Unterlagen des Landesamtes für Umwelt (LfU) bereits im Oktober 2015 dokumentiert. Frage 1: Wann wurden Kontrollen in diesem Abfalllager durchgeführt? (Bitte alle Kontrollen , Begehungen oder Inaugenscheinnahmen in den Jahren 2014 - 2018 auflisten.) Frage 2: Wer hat diese Kontrollen durchgeführt? zu Frage 1 und 2: Das LfU hat den Standort im betreffenden Zeitraum wie folgt kontrolliert: 2014 22.05., 22.07. 2015 25.06., 20.10., 17.12. 2016 06.09. 2017 16.08. 2018 03.08. Frage 3: Welche Mängel und Auflagen gab es und was wurde bereits umgesetzt? (Bitte einzeln auflisten!) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9481 - 2 - zu Frage 3: Die letzte Ordnungsverfügung erging als Beseitigungsanordnung im Jahr 2011 vom (damaligen) LUGV an den letzten bekannten Eigentümer. Der Verfügung wurde nicht nachgekommen, da die angesprochene Person mittellos war. Frage 4: Wann wird dieses Gelände gesichert? zu Frage 4: Aufgrund der gegebenen Begehbarkeit (Flurstück 143 und anteilig 40/2) und teilweisen Befahrbarkeit des Nachbargeländes (westlich angrenzendes Flurstück 44/2) wurden 2015 behördenübergreifend Maßnahmen zur Grundstückssicherung abgestimmt und durch das Amt Schlieben umgesetzt (zunächst Bauzaun, später Aufschüttung in der Zaunlücke neben der Toreinfahrt; spezielle Information im Amtsblatt). Frage 5: In der Antwort Drucksache 6/2518 zu der Kleinen Anfrage 977, Drucksache 6/2280 antworteten Sie auf die Frage, ob die medizinischen Abfälle auf Krankheitskeime, resistente Bakterien, Aids o. Ä. untersucht wurden, dass eine bakterielle und virologische Kontrolle der medizinischen Abfälle nicht gezielt durchgeführt wurde. Erfolgte zwischenzeitlich eine Untersuchung und mit welchem Ergebnis? zu Frage 5: Nein, es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Frage 6: Welche Aktivitäten gibt es, um zu unterbinden, dass Kinder dieses Gelände nicht als Abenteuerspielplatz nutzen? (Bitte alle Handlungen seit 2010 auflisten) Frage 7: Welche Aktivitäten gibt es, dafür zu sorgen, dass Waschbären, Ratten oder andere Tiere, Teile dieser Abfälle nicht in die Umgebung herumschleppen? (Bitte alle Aktivitäten seit 2010 auflisten) zu Frage 6 und 7: Es gibt keine Aktivitäten. Frage 8: Welche Aktivitäten sind für die Zukunft geplant? zu Frage 8: Im Rahmen der Überwachung wird das LfU weiterhin regelmäßig Kontrollen /Inaugenscheinnahmen des Geländes vornehmen. Frage 9: Wann ist die Beräumung dieser Mischdeponie angedacht bzw. geplant? zu Frage 9: Eine Beräumung mit Landesmitteln ist derzeit nicht geplant, da der Landesregierung keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen.