Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.08.2018 / Ausgegeben: 04.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3783 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9296 Medizinische Versorgung im Landkreis Teltow-Fläming Namens der Landesregierung beantwortet die Staatssekretärin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Bundesgesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen ergriffen. So wurden beispielsweise durch das GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) die Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der ambulanten ärztliche Versorgung verbessert (z. B. durch eine Flexibilisierung der Bedarfsplanung , Vergütungsanreize für Ärzte in ländlichen Regionen und weitere Maßnahmen , wie die Aufhebung der Residenzpflicht). Mit dem in Kraft getretenen GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen Regionen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die Förderung des ärztlichen Nachwuchses in der Aus- und Weiterbildung, die Weiterentwicklung und Förderung kooperativer Versorgungsstrukturen wie medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze und die Öffnung der Voraussetzungen zur Einrichtung eines Strukturfonds durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Hausarzt-, Zahnarzt- und Facharztpraxen bestehen derzeit im Landkreis Teltow-Fläming? (bitte aufschlüsseln nach Gemeinden) Vorbemerkung der Landesregierung: Gegenstand der Fragen 1-5 und 7-8 sind Angebote der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Teltow-Fläming. Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg (KZV BB). Diese wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage um Stellungnahme gebeten. Die nachfolgenden Antworten auf die Fragen 1-5 und 7-8 beruhen auf diesen Stellungnahmen. zu Frage 1: Nach Angaben der KVBB sind zum aktuellen Stand (30.06.2018) im Landkreis Teltow-Fläming 98,25 Hausärztinnen und Hausärzte, 93,5 Fachärztinnen und Fachärzte und 16,0 Psychotherapeutinnen/-therapeuten vorhanden (Angaben nach Anrechnungsfaktoren bzw. Versorgungsaufträgen). Eine Übersicht der Arzt- und Therapeutenzahlen nach Gemeinden ist in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. Bei der Anzahl der Ärztinnen/Ärzte handelt es sich nicht um die Personenzahl, sondern die Anrechnungsfaktoren, die sich aus dem Beschäftigungsumfang eines angestellten Arztes/einer angestellten Ärztin (bis 10 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 2 - h/Woche: 0,25, über 10 bis 20h/Woche: 0,5, über 20 bis 30h/Woche: 0,75, über 30h/Woche: 1,0) oder aus dem Zulassungsstatus (hälftiger Versorgungsauftrag 0,5 oder voller Versorgungsauftrag 1,0) ergeben. Die KZV BB meldet aktuell 91 Zahnärztinnen /Zahnärzte, siehe Tabelle 3. Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der Haus-, Zahn- und Fachärzte sowie der jeweiligen Praxen seit dem Jahr 2014 entwickelt und welche Prognose stellt sie für die kommenden 5 Jahre? (bitte nach Jahren und Gemeinden aufgeschlüsselt)? zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle der KVBB weist für den Zeitraum 2014 bis 30.06.2018 einen für den Landkreis Teltow-Fläming insgesamt betrachtet positiven Entwicklungstrend hinsichtlich der ambulanten Versorgungssituation auf: Insgesamt sind gegenüber 2014 rund 5,0 % mehr Hausärztinnen/-ärzte und 20,8 % mehr Psychotherapeutinnen /-therapeuten tätig. Bei den Arztgruppen der fachärztlichen Versorgung konnte das Versorgungsniveau relativ konstant gehalten werden. Hinsichtlich der Prognoseentwicklung sind nach Einschätzung der KVBB keine belastbaren Aussagen möglich. Haus- und Fachärzte Tabelle 1: Entwicklung Anzahl Haus- und Fachärztinnen/-ärzte im LK Teltow- Fläming 2014 bis 2018 (nach Gemeinden) Gemeinde Hausärztinnen/-ärzte Fachärztinnen/-ärzte* 2014 (31.12) 2015 (31.12.) 2016 (31.12.) 2017 (31.12.) 2018 (30.06.) 2014 (31.12) 2015 (31.12.) 2016 (31.12.) 2017 (31.12.) 2018 (30.06.) Am Mellensee 4,75 4,75 4,75 4,75 4,75 - - - - - Baruth/ Mark 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 - - - - - Blankenfelde- Mahlow 11,5 11,5 12,0 12,0 12,0 16,0 16,0 16,0 16,0 16,5 Dahme/Mark 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,0 2,0 2,0 1,5 1,5 Großbeeren 4,75 4,75 5,25 5,75 5,75 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Jüterbog 13,5 12,5 13,5 13,5 13,5 9,5 9,5 10,0 10,0 10,0 Luckenwalde 15,25 13,0 14,0 14,0 15,0 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 Ludwigsfelde 13,75 16,75 14,75 15,75 16,75 22,5 22,5 21,5 22,5 23,0 Niedergörsdorf 1,0 1,0 1,0 1,0 - - - - - - Nuthe-Urstromtal 1,0 2,0 2,0 2,75 1,75 - - - - - Rangsdorf 5,0 5,0 5,0 5,0 5 5,0 5,0 6,0 6,0 6,0 Trebbin 6,75 6,5 6,5 6,5 6,5 7,0 7,0 6,5 5,5 5,5 Zossen 10,25 10,25 11,25 11,25 11,25 9,0 9,0 9,0 9,0 9,0 Summe 93,5 94,0 96,0 98,25 98,25 93,0 93,0 93,0 92,5 93,5 Quelle: KVBB *Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-, Nerven-, Kinderärztinnen/-ärzte, Chirurginnen/Chirurgen, Orthopädinnen/Orthopädenen, ärztliche Psychotherapeutinnen/-therapeuten, Urologinnen/Urologen, Anästhesistinnen/Anästhesisten, Radiologinnen/Radiologen, Fachinternistinnen /-internisten, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater, Humangenetikerinnen/-genetiker, Laborärztinnen/-ärzte, Neurochirurginnen/-chirurgen, Nuklearmedizinerinnen/-mediziner, Pathologinnen/Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations- Medizinerinnen/Mediziner, Strahlentherapeutinnen/-therapeuten , Transfusionsmedizinerinnen/-mediziner. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 3 - Psychotherapeutinnen/-therapeuten Tabelle 2: Entwicklung Anzahl Psychotherapeutinnen/-therapeuten im LK Teltow- Fläming 2014 bis 2018 (nach Gemeinden) Gemeinde Psychotherapeutinnen/-therapeuten* 2014 (31.12) 2015 (31.12.) 2016 (31.12.) 2017 (31.12.) 2018 (30.06.) Am Mellensee - - 0,5 0,5 0,5 Blankenfelde-Mahlow 3,0 3,0 3,0 3,5 3,5 Großbeeren 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Jüterbog 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Luckenwalde 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Ludwigsfelde 4,0 4,0 4,0 4,5 4,0 Rangsdorf - - 0,5 0,5 0,5 Trebbin 1,25 1,25 1,5 2,5 2,5 Zossen 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Summe 13,25 13,25 14,5 16,5 16,0 Quelle: KVBB *Psychologische Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten Zahnärztliche Versorgung Tabelle 3: Anzahl der Zahnärztinnen/-ärzte Tabelle 4: Entwicklung der Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Jahre 2014-2017 Ort / Gemeinde Zahnärztinnen/ -ärzte Kieferorthopädie Oralchirurgie Ermächtigung § 24 Abs. 3 ZV ZÄ Gesamt Am Mellensee 3 Baruth / Mark 3 Blankenfelde- Mahlow 11 1 Dahme 4 Großbeeren 2 Hohenseefeld 1 Jüterbog 8 Luckenwalde 15 1 Ludwigsfelde 13 1 Niedergörsdorf 2 Rangsdorf 5 1 Trebbin 7 Treuenbrietzen 4 Zossen 7 1 1 (Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie) Gesamt 85 4 1 1 91 Quelle: KZV BB Ort / Gemeinde Zulassungen 2014 Praxen 2014 Zulassungen 2015 Praxen 2015 Zulassungen 2016 Praxen 2016 Zulassungen 2017 Praxen 2017 Am Mellensee 4 4 3 3 4 4 3 3 Baruth / Mark 3 3 3 3 3 3 3 3 Blankenfelde- Mahlow 12 10 12 11 11 10 10 9 Dahme 4 3 4 3 4 3 3 3 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 4 - Frage 3: Wie setzen sich die Haus-, Zahn- und Fachärzte nach Altersgruppen zusammen? zu Frage 3: Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle 5: Altersstruktur der Haus- und Fachärztinnen/-ärzte sowie Psychotherapeutinnen /-therapeuten im LK Teltow-Fläming (Stand 30.06.2018) Arztgruppe Gesamt 30.06.2018 Unter 40 Jahre 40 bis 50 Jahre 50 bis 60 Jahre 60 Jahre und älter Hausärzte 98,25* 3,0 23,75 44,75 23,75 Fachärzte 93,5 1,0 18,0 47,25 27,25 Psychotherapeuten 16,0 2,5 4,5 6,5 2,5 Summe 207,75 6,5 46,25 98,5 53,5 Quelle: KVBB *inklusive 3,0 Arztstellen zur Nachbesetzung (ohne Alter) Altersstruktur der Zahnärztinnen / Zahnärzte Tabelle 6: Altersstruktur Zahnärztinnen/-ärzte nach Geburtsjahr (1937-1984) Geburtsjahr Anzahl Geburtsjahr Anzahl Geburtsjahr Anzahl 1937 1 1953 3 1969 3 1938 - 1954 1 1970 1 1939 - 1955 5 1971 1 1940 - 1956 4 1972 3 1941 - 1957 4 1973 1 1942 - 1958 4 1974 4 1943 2 1959 5 1975 1 1944 - 1960 4 1976 2 1945 1 1961 9 1977 1 1946 - 1962 7 1978 2 1947 1 1963 6 1979 2 1948 - 1964 1 1980 1 1949 1 1965 2 1981 - 1950 - 1966 2 1982 - 1951 - 1967 3 1983 - 1952 1 1968 2 1984 - Quelle: KZV BB Großbeeren 3 2 3 2 2 2 2 2 Hohenseefeld 1 1 1 1 1 1 1 1 Jüterbog 8 8 8 8 8 8 8 8 Luckenwalde 18 15 19 16 19 16 17 15 Ludwigsfelde 15 12 14 12 15 12 14 12 Niedergörsdorf 2 2 2 2 2 2 2 2 Rangsdorf 4 4 4 4 4 4 4 4 Trebbin 7 6 7 6 7 6 7 6 Treuenbrietzen 4 3 4 3 4 3 4 3 Zossen 11 10 11 10 12 10 12 10 Gesamt 96 83 95 84 96 84 90 81 Quelle: KZV BB Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 5 - Tabelle 7: Anzahl der Zahnärztinnen/-ärzte nach Altersgruppen Alter Anzahl unter 40 4 40 - 49 18 50 - 59 42 60 - 69 22 über 70 5 Quelle: KZV BB Frage 4: Wie hoch ist aktuell der Versorgungsgrad im ambulanten Bereich im Landkreis Teltow-Fläming aufgeschlüsselt nach Hausärzten, Facharztgruppen und Zahnärzten und aufgeteilt in Gemeinden? zu Frage 4: Nach den Ausführungen der KVBB differiert die räumliche Grundlage der Ermittlung des Standes der vertragsärztlichen Versorgung (Versorgungsgrad) gemäß den Vorgaben der BPL-RL des G-BA nach den Versorgungsebenen und ist in der • hausärztlichen Versorgung: der Mittelbereich, • allgemein fachärztlichen Versorgung: der Landkreis, die kreisfreie Stadt bzw. die Kreisregion , • spezialisierten fachärztlichen Versorgung: die Raumordnungsregion (ROR), • gesonderten fachärztlichen Versorgung: der KV-Bereich. Demzufolge stellt die KVBB im Folgenden nur auf die Arztgruppen der ersten und zweiten Versorgungsebene ab. Mit Stand zum 30.06.2018 ergeben sich für den Landkreis Teltow- Fläming für die nachfolgenden Arztgruppen die nachfolgenden Kennzahlen (Tabelle 8). Tabelle 8: Hausärztliche und allgemein fachärztliche Versorgung im Landkreis Teltow -Fläming (30.06.2018) Arztgruppe Planungsbereich Einwohner im Planungsbereich (30.11.2017) Regionalisierte Verhältniszahl Gesamtzahl Ärzte Versorgungsgrad in % Hausärzte Mittelbereich Jüterbog 27.710 1.557 16,5 92,7 Mittelbereich Luckenwalde 36.664 1.604 23,25 101,7 Mitelbereich Ludwigsfelde 61.318 1.694 34,5 95,3 Mittelbereich Zossen 40.856 1.657 24,0 97,3 Augenärzte Landkreis Teltow-Fläming 166.548 21.344 9,0 115,3 HNO-Ärzte 32.833 6,0 118,3 Hautärzte 41.445 6,0 149,3 Urologen 47.932 4,0 115,1 Chirurgen 42.056 5,0 126,3 Orthopäden 25.988 8,0 124,8 Psychotherapeuten 8.722 21,0 109,9 Nervenärzte 31.610 7,0 132,9 Frauenärzte 83.665 (weibliche Bevölkerung) 6.453 15,0 115,7 Kinderärzte 26.269 (unter 18 Jahre, Stand 31.12.2016) 3.990 12,0 182,3 Quelle: KVBB Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 6 - Der Bedarfsplan - zahnärztliche Versorgung (Quelle: KZV BB): • Einwohnerzahl statistisch: 163.553 • Versorgungsgrad in %: 99,3 Kieferorthopädische Versorgung (Quelle: KZV BB): • Altersgruppe 0-18 Jahre: 25.470 • Versorgungsgrad in %: 93,8 Frage 5: Gibt es im bedarfsplanerischen Sinne Arztgruppen, bei denen im Landkreis Teltow -Fläming eine Unterversorgung besteht? (unter Angabe, welche Arztgruppen davon betroffen sind) zu Frage 5: Ein Planungsbereich gilt als unterversorgt, wenn der Versorgungsgrad bei Hausärztinnen/-ärzten unter 75 % und bei Fachärztinnen/-ärzten unter 50 % liegt und der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Für keine Region des Landkreises Teltow-Fläming und Arztgruppe hat der Landesausschuss aktuell eine Unterversorgung festgestellt. Frage 6: Sind nach Einschätzung der Landesregierung die aktuellen Bedarfsplangrundsätze und Verhältniszahlen noch geeignet, um die medizinische Versorgung der Menschen in Brandenburg dauerhaft sicherzustellen. zu Frage 6: Für das Flächenland Brandenburg ist eine kleinräumige Bedarfsplanung, die regionalen Besonderheiten Rechnung trägt, von hoher Bedeutung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Juli 2015 (GKV- VSG) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 31.07.2017 die für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlichen Anpassungen nach Prüfung der Verhältniszahlen und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer kleinräumigen Planung vorzunehmen. Gegenwärtig wird hierüber im G-BA auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens beraten. Konsequenzen hieraus werden für das Jahr 2019 erwartet . Nach Auffassung der Landesregierung hat eine moderne Bedarfsplanung sektorübergreifend sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich zu erfolgen. Die Landesregierung Brandenburg, vertreten durch die für Gesundheit zuständige Ministerin, wird sich in der neuen Bund-Länder-Reformkommission zur sektorenübergreifenden Versorgung hierfür einsetzen. Frage 7: Gibt es im Landkreis Teltow-Fläming Arztpraxen, die keine Nachfolger gefunden haben und daher ihre Praxis aufgeben mussten/müssen, haben sich diesbezüglich bereits Bürgermeister an die Landesregierung gewandt? (bitte untergliedern nach Facharztgruppe und Gemeinde) zu Frage 7: Für die oben beschriebene stabile ärztliche Entwicklung sind laut KVBB vor allem Nachbesetzungen maßgeblich. Um die Sicherstellung des ambulanten Versorgungsangebotes zu gewährleisten, bemüht sich die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg nach eigenen Angaben seit Jahren um die Ansprache und Motivation des ärztlichen Nachwuchses für den ambulanten Bereich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 7 - Wie Tabelle 9 zeigt, hat sich die Anzahl der Fachärztinnen/-ärzte im Landkreis Teltow- Fläming von 93,0 (2014) auf 93,5 (2018) erhöht. Seit 2014 wurden alle fachärztlichen Arztsitze im Landkreis Teltow-Fläming erfolgreich nachbesetzt. Bei den Kinder- und Jugendpsychiaterinnen /-psychiatern verzeichnet der Landkreis Teltow-Fläming (Gemeinde Dahme /Mark) im Jahr 2018 einen Rückgang von 0,5 Versorgungsaufträgen, da dieser in einem anderen Landkreis innerhalb der Raumordnungsregion Havelland-Fläming nachbesetzt wurde. Tabelle 9 zeigt im betrachteten Zeitraum einen Anstieg der Hausärztinnen/-ärzte im Landkreis Teltow-Fläming von 93,5 auf 98,25. Lediglich im Mittelbereich Jüterbog haben sich die hausärztlichen Versorgungsaufträge um 1,0 verringert. Dies ist in der ersatzlosen Beendigung einer Zulassung in Niedergörsdorf begründet. Seit 2014 beendeten insgesamt 12 Hausärztinnen/-ärzte (Personen) ihre Zulassung, davon konnten sieben erfolgreich nachbesetzt werden, zwei Hausärztinnen/-ärzte beendeten die Zulassung zugunsten einer Anstellung am MVZ und drei Hausärztinnen/-ärzte beendeten die Zulassung ohne direkte Praxisübernahme. Die positive Gesamtentwicklung der Hausärztinnen/-ärzte zeigt aber, dass diese Arztsitze innerhalb der betrachteten Jahre durch Neuzulassungen (unabhängig von Nachbesetzungen oder Praxisübernahmen) in der Region ersetzt wurden. Der Rückgang der Ärztlichen Psychotherapeuten ist auf Nachbesetzungen durch Psychologische Psychotherapeuten zurückzuführen. Tabelle 9: Entwicklung der Vertragsärztinnen und /-ärzte und -psychotherapeutinnen /-therapeuten im Landkreis Teltow-Fläming 2014 bis 2018 nach Arztgruppen Arztgruppe 31.12.2014 30.06.2018 Veränderung absolut Hausärzte 93,5 98,25 +4,75 MB Jüterbog 17,5 16,5 -1,0 MB Luckenwalde 23,0 23,25 +0,25 MB Ludwigsfelde 30,0 34,5 +4,5 MB Zossen 23,0 24,0 +1,0 Fachärzte 93,0 93,5 +0,5 Augenärzte 9,0 9,0 - Frauenärzte 14,0 15,0 +1,0 HNO-Ärzte 6,0 6,0 - Hautärzte 6,0 6,0 - Kinderärzte 11,0 12,0 +1,0 Nervenärzte 7,0 7,0 - Urologen 4,0 4,0 - Orthopäden 8,0 8,0 - Fachinternisten 10,0 10,0 - Kinder- und Jugendpsychiater 1,0 0,5 -0,5 Radiologen 4,0 4,0 - Anästhesisten 1,0 1,0 - Pathologen 1,0 1,0 - Ärztliche Psychotherapeuten 6,0 5,0 -1,0 Chirurgen 5,0 5,0 - Psychotherapeuten 13,25 16,0 +2,75 Psychologische Psychotherapeuten 9,25 10,75 +1,5 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 4,0 5,25 +1,25 Quelle: KVBB Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 8 - Frage 8: Welche Förderprogramme oder -maßnahmen wurden im Landkreis Teltow- Fläming von Ärzten oder Arztpraxen in welchem Umfang seit dem Jahr 2014 mit welchem Ergebnis in Anspruch genommen? zu Frage 8: Die entsprechenden Angaben der KVBB können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle 10: Förderung Studierende in den Jahren 2014 bis 2017 im Landkreis Teltow -Fläming Jahr Förderung Anzahl Studenten Fördersumme in Euro 2014 Famulatur á 250 € Prakt. Jahr á 1.600 € 5 4 1 2.600 1.000 1.600 2015 Famulatur á 250 € Blockpraktikum á 120 € 7 6 1 1.620 1.500 120 2016 Famulatur á 250 € Blockpraktikum á 120 € 13 9 4 2.730 2.250 480 2017 Praxistage á 100 € Famulatur á 200 € Blockpraktikum á 100 € 8 1 3 4 1.100 100 600 400 Quelle: KVBB Tabelle 11: Förderung Weiterbildung in den Jahren 2014 bis 2017 Zeitraum Fördersumme in Euro Allgemeinmedizin Weitere Fachrichtungen 2014-2017 1.001.382,78 189.785,02 Quelle: KVBB Frage 9: Mit welchen weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, den aufgrund demographischer Entwicklungen weiter abzusehenden Ärztemangel, entgegenzuwirken? zu Frage 9: Die Landesregierung setzt sich bereits seit vielen Jahren intensiv für die Verbesserung der bundesrechtlichen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung in Brandenburg ein. Dort werden die entscheidenden Weichen im selbstverwalteten Gesundheitswesen gestellt. Es gilt, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufes der Ärztin und des Arztes attraktiv und zeitgemäß weiterzuentwickeln und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen Herausforderungen gilt es außerdem die vorhandenen Ressourcen klug zu nutzen und die Kräfte zu bündeln. Ein wichtiges Reformvorhaben des Bundes zur Verbesserung der ambulanten Versorgung ist aktuell das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminserviceund Versorgungsgesetz - TSVG)“, das vom Bundesministerium für Gesundheit aktuell im Entwurf vorgelegt wurde. Das für Gesundheit zuständige Ressort der Landesregierung setzt sich, beginnend mit der Stellungnahme zum ersten Entwurf bis hin zur späteren Begleitung der Umsetzung des Gesetzes aktiv dafür ein, dass erfolgversprechenden Ansätzen zur Verkürzung der Wartezeiten auf Behandlungstermine und zur Verbesserung der Landtag Brandenburg Drucksache 6/9482 - 9 - Angebotsstruktur in strukturschwachen Regionen in Brandenburg zur Wirkung verholfen wird. Auch die Sicherung des medizinischen Fachkräftenachwuchses ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von zentraler Bedeutung für das Land Brandenburg. Die ärztliche Versorgung stellt sich jedoch regional differenziert dar, insbesondere hinsichtlich teils überversorgter Ballungszentren und im Gegensatz dazu ländlichen Regionen, in denen weniger Ärztinnen und Ärzte bereit sind, sich niederzulassen. Das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ressort der Landesregierung (MWFK) hat mit der staatlichen Anerkennung der Medizinischen Hochschule Brandenburg „Theodor Fontane“ (MHB) als Non-Metropol-Hochschule einen wesentlichen Schritt unternommen, um dieser Verteilungsproblematik entgegen zu wirken. Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhäuser, Krankenkassen und die Landesregierung haben ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ärztemangel zu begegnen. Zunehmende Bedeutung erhält darüber hinaus eine innovative Gestaltung von Versorgungsstrukturen über bestehende Sektorengrenzen hinweg und mit weiterentwickelten Formen der Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufsgruppen. Die Landesregierung hat sich für die Gemeindeschwester „AGNES“ eingesetzt , die Weiterentwicklung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit gefördert und sich hierbei vor allem auch für die dringend nötigen Weichenstellungen auf Bundesebene eingesetzt. Zur Unterstützung und Entlastung insbesondere niedergelassener Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sind ausgebildete Praxisassistentinnen und -assistenten im Land unterwegs – ebenfalls ein in Brandenburg erprobtes und inzwischen bundesweit ermöglichtes Angebot. Angesichts der Altersstruktur der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte darf aber nicht nachgelassen werden, passgenaue Instrumente zu entwickeln, um für junge Ärztinnen und Ärzte insbesondere im ländlichen Raum attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen zu erhalten und zu entwickeln. Die demografische Entwicklung und eine bereits zur Wendezeit vergleichsweise niedrige Arztdichte in Brandenburg (1991: 222 je 100.000 Einwohner; 2017: 251 je 100.000 Einwohner) sind der Rahmen, in dem sich die Bemühungen aller Akteure im brandenburgischen Gesundheitswesen bewegen. Schließlich ist auch die Gewinnung medizinischer Nachwuchskräfte aus dem Ausland ein Ansatz, um die medizinische Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg zu gewährleisten. Bereits seit 2015 gibt es mit Unterstützung der Landesregierung ein komplexes Modellvorhaben zur beruflichen Integration von Flüchtlingen mit abgeschlossener , begonnener oder gewünschter Ausbildung in das Brandenburger Gesundheitswesen („National Matching Brandenburg“). Das Projekt ist für einen Gesamtzeitraum bis 2020 angelegt. Der Projektansatz basiert auf internationalen Erfahrungen und integriert diese in die praktische Arbeit in Brandenburg. Kernelement des „National Matching“ ist dabei die Koordination und Steuerung aller relevanten Prozesse der beruflichen und sozialen Integration durch ein Projektteam, ebenso wie die frühzeitig beginnende, kontinuierliche und strukturierte Integration von Matchingelementen in die Ausbildungsprozesse unter Einbeziehung interessierter potentieller späterer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.