Landtag Brandenburg Drucksache 6/9491 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.08.2018 / Ausgegeben: 05.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3705 der Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9128 Geeignete Seiteneinsteiger an außerschulische Lernorte? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Der Landtag hat mit seinem Beschluss „Außerschulische Lernorte erhalten!“ vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4506-B) seiner Erwartung Ausdruck gegeben, dass „bestehende Abordnungen von Lehrkräften an außerschulischen Lernorte Bestand haben, solange die pädagogische Qualität erhalten bleibt“. Tatsächlich hat sich der Umfang an Lehrerwochenstunden zur Abordnung an außerschulischen Lernorten vom Schuljahr 2014/2015 zum ausgehenden Schuljahr 2017/2018 Schuljahr aber um etwa ein Sechstel verringert, und zwar von 306 LWS (30 Lehrkräfte) auf 251 LWS (22 Lehrkräfte). Dies geht aus der Antwort der Landesregierung vom 16.01.2018 auf die Kleine Anfrage 3166 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Drucksache 6/7992) hervor. Darin führt die Landesregierung als „Hauptgrund“ die Schwierigkeiten an, „für ausscheidende Lehrkräfte eine Nachfolge zu finden“. Bereits als die Landesregierung ihren auf den Landtagsbeschluss folgenden Bericht in der 32. Sitzung des Bildungsausschusses am 14. September 2017 vorstellte, wurde deutlich, dass sich die „Suche nach Personen, die die außerschulischen Lernorte begleiten, (...) zum Teil allerdings sehr schwierig“ gestalte (S. 14 des Berichts, Anlage zu P-ABJS 6/32). Gleichzeitig muss das Land Brandenburg aufgrund des bundesweiten Lehrermangels grundsätzlich viele Personen einstellen, die (zum Teil noch) keine Lehramtsbefähigung haben, sogenannte Seiteneinsteiger. Im letzten Schuljahr galt etwa jede fünfte neu eingestellte Lehrkraft als Seiteneinsteiger, darunter allerdings etwa die Hälfte mit einem (Fach-)Hochschulabschluss. Im Bildungsausschuss am 14. September 2017 warb der damalige Bildungsminister Baaske - unter bestimmten Umständen - für den Einsatz von Seiteneinsteigern an außerschulischen Lernorten. Im Protokoll der Sitzung wird er mit den Worten zitiert: „Die Funktion müsse nicht unbedingt durch einen ausgebildeten Lehrer wahrgenommen werden, auch ein Museumspädagoge an einer Gedenkstätte oder ein Förster statt eines Biologie-Lehrers an einer Forst oder Waldschule könne hervorragende Arbeit leisten.“ (P-ABJS 6/32, TOP 6) In der Gedenkstätte Brandenburg an der Havel „Zuchthaus Brandenburg Görden“ wird ein Modell praktiziert, wonach das Bildungsministerium zwar keine reguläre Lehrkraft mehr abordnet, sich aber im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung anteilig an der Finanzierung der Stellen von (somit außerhalb des Schuldienstes angestellten) Museumspädagogen beteiligt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9491 - 2 - Frage 1: Werden nach derzeitigem Planungsstand im kommenden Schuljahr 2018/2019 weiterhin 22 Lehrkräfte im Umfang von 251 LWS an außerschulische Lernorte abgeordnet oder gibt es gegenüber dem Stand vom Januar dieses Jahres Neuentwicklungen? Zu Frage 1: Gegenüber dem Stand im Januar 2018 sind keine Neuentwicklungen eingetreten . Zum Schuljahr 2018/2019 sind 21 Lehrkräfte im Umfang von 238 Lehrerwochenstanden (LWS) an außerschulische Lernorte abgeordnet. Weiterhin stehen 3 LWS für die Umweltbildung zur Verfügung, die noch genutzt werden können. Diese werden voraussichtlich auf zwei Umweltbildungsstätten im Schulamtsbezirk Frankfurt (Oder) verteilt. Im Schulamtsbezirk Neuruppin stehen noch 10 LWS für 1 Lehrkraft zur Verfügung. Diese Stelle wird neu ausgeschrieben. Frage 2: Stellt sich mit Blick auf das anlaufende Schuljahr 2018/2019 noch immer die Schwierigkeit, geeignete Lehrkräfte für die außerschulischen Lernorte zu finden? Zu Frage 2: Die Abordnungen der Lehrkräfte an den außerschulischen Lernorten sind im Schuljahr 2018/2019 gesichert. Eine Stelle wurde zur Abordnung neu ausgeschrieben. Von einer zeitnahen Möglichkeit zur Besetzung ist auszugehen. Frage 3: Wie viele der derzeit an außerschulische Lernorte abgeordneten Lehrkräfte werden in den nächsten 10 Jahren (etwa aus Altersgründen) absehbar aus dem Schuldienst ausscheiden? Zu Frage 3: In den nächsten zehn Jahren werden anteilig altersbedingt neun Lehrkräfte, die an außerschulische Lernorte abgeordnet sind, aus dem Schuldienst ausscheiden. Frage 4: Gibt es eigene Überlegungen dazu, wie diese Personen adäquat nachbesetzt werden können? Zu Frage 4: Die Stellenanteile werden in den staatlichen Schulämtern rechtzeitig ausgeschrieben . In der Regel finden sich qualifizierte Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger. Frage 5: Unter den Seiteneinsteigern gibt es auch Personen mit einer hochspezialisierten Ausbildung. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, Seiteneinsteiger für die Abordnung an außerschulische Lernorte zu gewinnen und zugleich die pädagogische Qualität der Arbeit aufrechtzuerhalten? Zu Frage 5: Aus fachlichen Gründen wird die Besetzung mit Lehrkräften bevorzugt, da in der Regel die Schnittstelle zwischen Schule und außerschulischem Lernort bereits gegeben ist. Sollte im Einzelfall keine geeignete Lehrkraft gefunden werden, sind Alternativen zu prüfen. Dabei kann auch die Möglichkeit der Beschäftigung einer fachlich geeigneten Seiteneinsteigerin oder eines fachlich geeigneten Seiteneinsteigers - unter Aufrechterhaltung der pädagogischen Qualität - in Betracht gezogen werden. Frage 6: Wie viele der derzeit und ab dem Schuljahr 2018/2019 an außerschulische Lernorte abgeordneten Lehrkräfte gelten als Seiteneinsteiger, und wie hat sich deren Anzahl seit dem Schuljahr 2014/2015 entwickelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9491 - 3 - Zu Frage 6: Seit dem Schuljahr 2014/2015 wurden alle vakanten Stellen an außerschulischen Lernorten mit Lehrkräften besetzt. Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist eine Seiteneinsteigerin an einer Umweltbildungsstätte tätig. Frage 7: Welche Möglichkeit hat die Landesregierung, steuernd auf den Einsatz von Seiteneinsteigern an außerschulischen Lernorten hinzuwirken? Zu Frage 7: Vakante Stellen(-anteile) für eine Abordnung werden im jeweiligen Schulamtsbezirk ausgeschrieben. Auf die Stellen können sich alle im Schulamtsbezirk tätigen Lehrkräfte bewerben, auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Da die Lehrkräftezuweisung zu den außerschulischen Lernorten nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 BbgSchulG durch die Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt, haben sowohl die Landesregierung als auch die untere Schulaufsicht keine Entscheidungsbefugnis darüber, steuernd auf den Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an außerschulischen Lernorten hinzuwirken. Frage 8: Gibt es mittlerweile weitere Kooperationsvereinbarungen nach dem Modell der Gedenkstätte Brandenburg an der Havel „Zuchthaus Brandenburg Görden“? Frage 9: Und wie viele rechnerische Stellen(anteile) werden insgesamt auf diese Art von der Landesregierung finanziert, und wie hat sich dieser Wert seit dem Schuljahr 2014/2015 entwickelt? Zu Frage 8 und 9: Seit dem Schuljahr 2017/2018 wurde auch die Personalstelle der Gedenkstätte der Opfer der Euthanasie in Brandenburg an der Havel kapitalisiert. Nunmehr sind an beiden Gedenkstätten in Brandenburg an der Havel Pädagoginnen und Pädagogen mit jeweils einer halben Stelle auf der Basis eines Kooperationsvertrages mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport tätig.