Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/951 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 314 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/680 Urangehalt im Wasserwerk Wildau und Altlasten ehemaliger Rieselfelder Wortlaut der Kleinen Anfrage 314 vom 23.02.2015: Am 15.8.2014 wurde im Trinkwasser des Wasserwerks Wildau ein Urangehalt gemessen , der den zulässigen Grenzwert von 0,01 mg/l überschritt (vgl. Drucksache 5/9507). Bei anderen Messungen waren signifikant erhöhte Uranwerte festgestellt worden. Durch Maßnahmen wie die Abschaltung eines von vier Tiefbrunnen und die Inbetriebnahme eines Abwehrbrunnens wurde der Uranwert auf ein zulässiges Maß gesenkt (vgl. Plenarprotokoll 6/3, zu Frage 26). Laut einer gutachterlichen Bewertung im Auftrag des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbands MAWV soll das Uran aus ehemaligen Rieselfeldern stammen , in deren Einzugsbereich sich das Wasserwerk Wildau befindet. Das Uran soll von phosphathaltigen Waschmitteln herrühren, die im Abwasser auf den Rieselfeldern entsorgt wurden. Ein Verantwortlicher des MAWV äußerte im Oktober 2014 gegenüber den Medien die Vermutung, die Uran-Fracht im Grundwasser werde sich weiter erhöhen. Als mittelfristige Maßnahmen werde deshalb eine Aufbereitungsanlage geplant, die Uran aus dem Rohwasser entfernen soll. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Untersuchung zur Quelle des Urans angekündigt. Das Wasserwerk Wildau war bis 2004 mit einem Aufwand von ca. 0,8 Mio. € saniert worden. Nun stehen wegen der Uranproblematik weitere Aufwendungen an. Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die im Wasserwerk Wildau gemessenen Uranwerte seit dem 07. November 2014? - Bitte wöchentlich oder monatlich aufschlüsseln. 1. Datum des Eingangs: 24.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Liegt eine neue Untersuchung zur Quelle des Urans im Wasserwerk Wildau vor? - Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und wo ist die Untersuchung einzusehen ? Ist die Annahme aus der ersten gutachterlichen Bewertung zutreffend, das Uran stamme aus in die umliegenden Rieselfelder verbrachten Waschmittelrückständen ? Um welche ehemaligen Rieselfelder handelt es sich und welche Ausdehnung haben diese? - Bitte einzeln aufschlüsseln. Ist zu erwarten, dass die Uranbelastung im Einzugsbereich des Wasserwerks Wildau weiter zunimmt? Gelangen weitere Schadstoffe aus den umliegenden Rieselfeldern in die für das Wasserwerk Wildau relevanten Schichten des Grundwassers? Welche sind dies und welche Entwicklung ist hier zu erwarten? Bei der Schadstoffbelastung aufgelassener Rieselfelder handelt es sich um Altlasten. Wer kommt grundsätzlich für Kosten auf, die solche Altlasten, auch und besonders im trinkwasserrelevanten Bereich verursachen? Hat der MAWV sich bereits für eine Aufbereitungsanlage zur Verringerung des Urangehalts entschieden? - Falls nein, wann ist eine Entscheidung zu erwarten ? Falls ja, welche Kosten entstehen durch Investition und Betrieb der Aufbereitungsanlage und wer trägt diese Kosten? Wer kommt grundsätzlich für die Kosten auf, die durch das Uranproblem im Wasserwerk Wildau verursacht werden? - Allein die bislang getroffenen Maßnahmen (Änderung Betriebsregime Netzeinspeisung sowie Betrieb Abwehrbrunnen ) wurden mit 20.000 € beziffert. Gibt es eine Planung, wie die umliegenden Rieselfelder genutzt bzw. gestaltet werden sollen? Ist eine Altlastensanierung dieser Rieselfelder geplant? Zu welchem Zeitpunkt werden das Uranproblem und gegebenenfalls weitere Schadstoffprobleme im Wasserwerk Wildau dauerhaft gelöst sein? - Bitte Zeitplan benennen. 2. 3 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung. Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die im Wasserwerk Wildau gemessenen Uranwerte seit dem 07. November 2014? - Bitte wöchentlich oder monatlich aufschlüsseln. 2 zu Frage 1: In nachfolgender Übersicht sind die gegenwärtig vorliegenden Messwerte für den Parameter Uran im Trinkwasser des Wasserwerkes Wildau seit dem 07. November 2014 aufgeführt. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung in Höhe von 0,010 mg/l wird in jedem Fall eingehalten. Durch das Gesundheitsamt wurde für das erste Quartal 2015 eine wöchentliche Kontrolle festgelegt. Für den weiteren Verlauf des Jahres 2015 ist eine Ausdehnung des Untersuchungsintervalls je nach Befundlage auf eine Untersuchung aller 14 Tage möglich. Messwerte (mg/l) Entnahmedatum 0,0081 11.11.2014 0,0072 14.11.2014 0,0069 18.11.2014 0,0064 21.11.2014 0,0073 25.11.2014 0,0072 28.11.2014 0,0077 02.12.2014 0,0078 05.12.2014 0,0070 09.12.2014 0,0075 11.12.2014 0,0073 16.12.2014 0,0072 18.12.2014 0,0080 23.12.2014 0,0079 30.12.2014 0,0066 08.01.2015 0,0049 15.01.2015 0,0078 29.01.2015 0,0044 05.02.2015 0,0062 12.02.2015 0,0056 19.02.2015 3 Frage 2: Liegt eine neue Untersuchung zur Quelle des Urans im Wasserwerk Wildau vor? - Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und wo ist die Untersuchung einzusehen? zu Frage 2: Es liegt keine neue Untersuchung zur Quelle des Urans vor. Frage 3: Ist die Annahme aus der ersten gutachterlichen Bewertung zutreffend, das Uran stamme aus in die umliegenden Rieselfelder verbrachten Waschmittelrückständen? zu Frage 3: Bei der Vermutung, das Uran im Rohwasser des Wasserwerks Wildau stamme aus Waschmitteln und wurde über die Rieselfelder ins Grundwasser eingetragen, handelt es sich um eine vorläufige Hypothese, die noch weiterer Untersuchung bedarf. Frage 4: Um welche ehemaligen Rieselfelder handelt es sich und welche Ausdehnung haben diese? - Bitte einzeln aufschlüsseln. zu Frage 4: Es handelt sich um die ehemaligen Rieselfelder bei Ragow/Deutsch Wusterhausen (Rieselfeldbezirk Deutsch-Wusterhausen) und bei Mittenwalde/Brusendorf (Rieselfeldbezirk Boddinsfelde), südlich der Autobahn A10 im Bereich des Autobahnkreuzes Schönefeld. Die Rieselfeldbezirke umfassen folgende Flächengrößen: Deutsch-Wusterhausen: ca. 543 Hektar Boddinsfelde: ca. 115 Hektar Frage 5: Ist zu erwarten, dass die Uranbelastung im Einzugsbereich des Wasserwerks Wildau weiter zunimmt? zu Frage 5: Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald (UWB LDS) schätzt ein, dass eine Zunahme der Uranbelastung nicht zu erwarten ist. 4 Frage 6: Gelangen weitere Schadstoffe aus den umliegenden Rieselfeldern in die für das Wasserwerk Wildau relevanten Schichten des Grundwassers? Welche sind dies und welche Entwicklung ist hier zu erwarten? zu Frage 6: Es gelangen nach derzeitigem Erkenntnisstand der UWB LDS keine weiteren Schadstoffe aus den ehemaligen Rieselfeldern in die für das Wasserwerk Wildau relevanten Grundwasserleiter. Frage 7: Bei der Schadstoffbelastung aufgelassener Rieselfelder handelt es sich um Altlasten. Wer kommt grundsätzlich für Kosten auf, die solche Altlasten, auch und besonders im trinkwasserrelevanten Bereich verursachen? zu Frage 7: Bei stillgelegten Rieselfeldern handelt es sich nach § 2 Absatz 6 des BundesBodenschutzgesetzes (BBodSchG) zunächst um altlastverdächtige Flächen und nicht um Altlasten. Erst wenn im Rahmen einer Detailuntersuchung nach § 9 Absatz 2 BBodSchG festgestellt wurde, dass von einem stillgelegten Rieselfeld eine schädliche Bodenveränderung oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, kann von einer Altlast im Sinne von § 2 Abs. 5 BBodSchG gesprochen werden. Pflichtig für die Sanierung einer Altlast sind deren Verursacher oder dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück. Spezielle Regelungen für Altlasten in trinkwasserrelevanten Bereichen sieht das BBodSchG nicht vor. Frage 8: Hat der MAWV sich bereits für eine Aufbereitungsanlage zur Verringerung des Urangehalts entschieden? - Falls nein, wann ist eine Entscheidung zu erwarten? zu Frage 8: Nein. Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat eine Vorplanung zur Uranelimination in Auftrag gegeben. Frage 9: Falls ja, welche Kosten entstehen durch Investition und Betrieb der Aufbereitungsanlage und wer trägt diese Kosten? 5 zu Frage 9: Eine Kostenschätzung für Investition und Betrieb liegt dem MAWV noch nicht vor. Kosten für Investition und Betrieb trägt der MAWV. Frage 10: Wer kommt grundsätzlich für die Kosten auf, die durch das Uranproblem im Wasserwerk Wildau verursacht werden? - Allein die bislang getroffenen Maßnahmen (Änderung Betriebsregime Netzeinspeisung sowie Betrieb Abwehrbrunnen) wurden mit 20.000 € beziffert. zu Frage 10: Anfallende Kosten trägt der MAWV. Frage 11: Gibt es eine Planung, wie die umliegenden Rieselfelder genutzt bzw. gestaltet werden sollen? zu Frage 11: Konkrete und ausführungsreife Planungen sind nicht bekannt. Frage 12: Ist eine Altlastensanierung dieser Rieselfelder geplant? zu Frage 12: Eine Sanierung der ehemaligen Rieselfelder ist derzeit nicht geplant. Frage 13: Zu welchem Zeitpunkt werden das Uranproblem und gegebenenfalls weitere Schadstoffprobleme im Wasserwerk Wildau dauerhaft gelöst sein? - Bitte Zeitplan benennen . zu Frage 13: Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für Uran werden im Trinkwasser aus dem Wasserwerk Wildau eingehalten (siehe auch Antwort zu Frage 1). Eine geringfügige Grenzwertüberschreitung für den Parameter Uran wurde nur einmal im August 2014 festgestellt. Es bestehen auch keine weiteren Schadstoffprobleme im Wasserwerk Wildau. Die nach Trinkwasserverordnung einzuhaltenden Grenzwerte werden ständig in Zusammenarbeit des MAWV mit den zuständigen Behörden überwacht. 6