Landtag Brandenburg Drucksache 6/9511 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.09.2018 / Ausgegeben: 10.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3743 des Abgeordneten Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9209 Transparenz von Landesinitiativen und - verbänden im Bildungsbereich Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Zahlreiche Initiativen und Verbände sollen in Brandenburg laut ihren Intentionen im Allgemeinen die Qualität des Bildungswesens unterstützen, sichern und entwickeln. Einige dieser Vereine sind: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Verbund entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V. (VENROB) Landesfachverband Medienbildung e.V. (LMB) Landesjugendring Brandenburg e.V. (LJR) Brandenburgischer Volkshochschulverband e.V. (VHS) Verband Sonderpädagogik e.V., Landesverband Brandenburg (VDS) Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Brandenburg e.V. (VPK) Landesverband schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg (LSFB) Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e.V. (RAA) Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sozialarbeit an Schulen Brandenburg e.V. Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für politisch-kulturelle Bildung in Brandenburg e.V. Jugendpresseverband Brandenburg e.V. - Landesarbeitsgemeinschaft jugendeigener Medien (JPVB) Verband Bildung und Erziehung - Brandenburgischer Pädagogen-Verband e.V. (BPV) Paritätisches Bildungswerk, Landesverband Brandenburg e.V. Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V. kobra.net Brandenburg gGmbH Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg Dachverband der Brandenburger Eltern-Initiativ-Kitas und kleinen freien Träger e.V. (DaBEI) Jugendnetzwerk Lambda Berlin-Brandenburg e.V. Für eine angemessene Einschätzung ihrer für eine Rentabilität notwendigen Grundlage ist die Transparenz des Mittelbedarfes unabdingbar. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9511 - 2 - Vorbemerkungen der Landesregierung: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützt, sichert und entwickelt durch die eigene behördliche Tätigkeit die Qualität des Bildungswesens im Land Brandenburg. Es bedient sich dabei eigener, nachgeordneter Einrichtungen, außerdem des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) als spezieller Sonderbehörde in Kooperation mit dem Land Berlin sowie des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) als nachgeordnete Behörde des Landes Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg und fördert Dritte, die die gleiche Zielstellung verfolgen. Die Kleine Anfrage zielt überwiegend auf die Förderung von Initiativen, Verbänden und Vereinen, also von Dritten, die die Qualität des Bildungswesens unterstützen, sichern und entwickeln sollen. Beim LISUM bzw. dem SFBB handelt es sich um nachgeordnete Einrichtungen des Landes Brandenburg bzw. des Landes Berlin, welche regulär durch die Landeshaushalte finanziert werden. Hier handelt es sich also nicht um Förderungen. Im Haushalt des Landes Brandenburg, Kapitel 05 140, ist das LISUM veranschlagt und im Kapitel 05 050 Titel 632 10 ist die Zuweisung an das Land Berlin für die anteiligen Kosten des SFBB dargestellt. Frage 1: Welcher der aufgeführten Landesverbände erhält aktuell finanzielle Förderung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport? Frage 3: In welcher Höhe erhalten sie diese finanzielle Förderung? Frage 4: In welcher Höhe liegt die finanzielle Förderung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in den Jahren 2017, 2016 und 2015 für den jeweils aufgeführten Landesverband ? Zu den Fragen 1, 3 und 4: Es wird auf Anlage 1 der Antwort der Landesregierung verwiesen . Frage 2: Welche weiteren, oben nicht aufgeführten eingetragenen Vereine erhalten Förderung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport? Zu Frage 2: In der Anlage 1 sind weitere, nicht genannte Vereine, welche eine Förderung erhalten, aufgeführt. Frage 5: Welche aktuellen Angaben bezüglich der Anzahl an Mitarbeitern der aufgeführten Landesverbände liegen vor? Frage 6: Welche Angaben bezüglich der Anzahl an Mitarbeitern der aufgeführten Landesverbände liegen aus den Jahren 2017 und 2016 vor? Zu den Fragen 5 und 6: Angaben zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verbänden oder Vereinen liegen nur vor, wenn es sich um geförderte Projekte mit Personalkostenanteil handelt. Der gesamte Personalbestand der Verbände oder Vereine wird im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht registriert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9511 - 3 - Frage 7: In welchem tariflichen Rahmen gestaltet sich die Bezahlung der Mitarbeiter in den jeweiligen Landesverbänden? Zu Frage 7: Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden und Vereinen steht in ihrer eigenen Verantwortung. In den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen durch das Land Brandenburg ist jedoch der Grundsatz des Besserstellungsverbots rechtsverbindlich verankert. Es besagt, dass Empfänger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. Sollte der Zuwendungsempfänger selbst Honorare zahlen, um den Zuwendungszweck zu erreichen, gilt die Verwaltungsvorschrift „Honorare“ (VV Honorare) des MBJS. Dort sind genaue Honorarstufen und Leistungsanforderungen definiert, die einerseits eine angemessene Bezahlung und andererseits die Einhaltung des o. g. Besserstellungsverbots gewährleisten. Beide Elemente sind im Zuwendungsverfahren einzuhalten, werden auch geprüft und stellen somit den Rahmen für die Bezahlung von angestellten oder freien Mitarbeitern dar. Frage 8: Welche Qualifikationen/Abschlüsse besitzen die Mitarbeiter der aufgeführten Landesverbände? Zu Frage 8: Eine personengenaue Kenntnis von Qualifizierungen oder Abschlüssen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden und Vereinen liegt dem MBJS nicht vor. Projektbezogen kann eine Förderung mit Personalkostenanteilen nur erfolgen, wenn die notwendigen Qualifizierungen vorhanden sind und der Zuwendungsempfänger die hinreichende Gewähr bietet, das Förderziel auch wirklich zu erreichen. Das ist vom Zuwendungsgeber vorher genau zu prüfen und im Verwendungsnachweis zu kontrollieren. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der überwiegend kleinen Personalkörper der geförderten Institutionen wird in der Beantwortung darauf verzichtet, die Qualifikationen und Abschlüsse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geförderten Institutionen zu benennen. Anlage/n: 1. Anlage ! ! " #$ % % % & ' & () % % $ & * + + , - + + & . /&' + $** %! % %! % !! ! 0 1) 0 1) 1) + / + *2 , 3& + 4' + ! !! # 3 4 + / + " #5 5 +6+ 7 ' ! % % % % 8 # + 0 # &9 + ! '& + 2/ ( %% ! ! ! ! % ! %! % % ! ! 5 ++ & / : + . ; + 4- + + 4: + ' < 6 . ;- ! % ! , : + 3 ! . /&' + - + + & % + / + , < + ) ! ! / ' + %% % % ! 1 1 + / % !% ! ! " # $ %$ &' ( ) ' * + , ( -. + -/ + " 0 & 1 '4 : + /' % ! %! 1 + 1 ! % )+ + % )+ + % )+ + ; * + / + , ; 7 4 %% !