Landtag Brandenburg Drucksache 6/9514 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.09.2018 / Ausgegeben: 10.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3790 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9313 Frühzeitige Auszahlung der EU-Direktzahlungen an die Landwirte im Jahr 2018 aufgrund von Dürreschäden Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: EU-Agrarkommissar Phil Hogan kündigte am 2.08.2018 an, dass Landwirten in diesem Jahr wegen der hohen Ernteausfälle aufgrund von Dürre bereits Mitte Oktober bis zu 70 Prozent der EU-Direktzahlungen ausgezahlt werden sollen. Diese werden normalerweise erst im Dezember eines Kalenderjahres an die Betriebe ausgereicht. Außerdem stellte Hogan heraus, dass bis zu 85 Prozent der Mittel aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung ebenfalls ab Mitte Oktober ausgezahlt werden können. Dies würde insbesondere die KULAP-Mittel aus der zweiten Säule umfassen. Frage 1: In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Auszahlung insbesondere von KULAP-Mitteln in Brandenburg. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch den brandenburgischen Landwirten die EU-Direktzahlungen und KULAP-Mittel für das Jahr 2018 bereits ab Mitte Oktober 2018 anteilig ausgezahlt werden können? Frage 2: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine schnelle und problemlose Auszahlung der EU-Agrarmittel frühzeitig ab Mitte Oktober zu gewährleisten? Frage 3: Gibt es nach Auffassung der Landesregierung derzeit verwaltungstechnische Gründe oder Probleme mit der EDV, die einer frühzeitigen anteiligen Auszahlung der EU- Direktzahlungen und der KULAP-Mittel an die Landwirtschaftsbetriebe ab Mitte Oktober entgegenstehen? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Frage 4: Wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass neben einer anteiligen Auszahlung der EU-Direktzahlungen auch die KULAP-Mittel 2018 ab Mitte Oktober an die Betriebe ausgezahlt werden? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 1 bis 4: Der Zeitraum für die Auszahlung der Direktbeihilfen ist nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 1306/2013 zwischen dem 1. Dezember des laufenden und dem 30. Juni des folgenden Kalenderjahres festgelegt. In Brandenburg sind diese Mittel in den vergangenen Jahren regelmäßig im Dezember, also ein halbes Jahr vor dem genannten Endtermin ausbezahlt worden. Hierbei gilt, und darauf hat die EU-Kommission in der Diskussion um Hilfsmaßnahmen ausdrücklich hingewiesen, dass alle Kontrollen (Verwal- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9514 - 2 - tungs- und Vor-Ort-Kontrollen) abgeschlossen sein müssen. Gleichfalls sind auch Kontrollergebnisse anderer Bundesländer bei der Zahlung zu berücksichtigen, entsprechend richten sich Zahlungstermine auch danach, wie die Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen dort abgeschlossen werden. Bisher erwägt kein Bundesland, eine Zahlung vor dem 1. Dezember vorzunehmen. Eine Zahlung im Oktober 2018 ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich, auch wenn die EU-Verordnung grundsätzlich eine teilweise Zahlung ab dem 16. Oktober erlaubt. Für die Zahlungen aus der zweiten Säule (KULAP, Ausgleichszulage Benachteiligtes Gebiet , Natura 2000) gilt, dass die Verwaltungskontrollen vor einer Zahlung abgeschlossen sein müssen. Die Ausgleichzulage wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig vor den Direktzahlungen ausbezahlt (Mitte Dezember). Hieran ist festzuhalten, da eine geteilte Zahlung einen übermäßigen Verwaltungsaufwand in den Bewilligungsbehörden der Landkreise erzeugt und andere Zahlungen (z. B. KULAP, Natura 2000) behindert bzw. verzögert werden. Die KULAP-Zahlung erfolgt regelmäßig im ersten Halbjahr des Folgejahres. Ein Vorziehen der Zahlung auf Mitte Oktober 2018 ist nicht möglich, da die Verwaltungskontrollen zu diesem Zeitpunkt für die KULAP-Maßnahmen nicht abgeschlossen werden können.