Landtag Brandenburg Drucksache 6/9530 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.09.2018 / Ausgegeben: 11.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3794 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9325 Maßnahmen der Landesregierung nach der Novellierung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus“ vom 03.07.2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Mit der Novellierung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus" vom 3. Juli 2018, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) wurde das Förderprogramm des Bundes vor dem Hintergrund der Gigabit-Ausbauziele aus dem Koalitionsvertrag neu aufgelegt und im Verfahren wesentlich vereinfacht. Die Novellierung der Richtlinie ermöglicht nunmehr den konsequenten Ausbau mit Glasfaser. Eine Förderung der kupferbasierten Vectoring-Technologie, mit der max. 100 Mbit/Sekunde erreicht werden können, ist damit obsolet geworden. Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unmittelbar nach Veröffentlichung der Novellierung am 03.07.2018 ergriffen, um diese umzusetzen? Frage 2: Wie wurden seither die Breitbandbeauftragten der Landkreise bei der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen unterstützt? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat bereits in der Überarbeitungsphase darauf hingewirkt, dass die Rahmenbedingungen bei der Novellierung so gestaltet werden, dass die brandenburgischen Antragssteller noch im laufenden Verfahren die Technologieumstellung vornehmen können. Die Breitbandverantwortlichen sind sowohl im Vorfeld der Veröffentlichung als auch kurz nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie über den aktuellen Sachstand und die möglichen Verfahren informiert worden. Die Landkreise und kreisfreien Städte (dort der jeweils zuständige Breitbandverantwortliche) sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Projektgebietsfeststellung, das erforderliche Vergabeverfahren zur Umsetzung der Maßnahme durch die Telekommunikationsunternehmen sowie die entsprechende vertragliche Ausgestaltung mit dem Bieter. Damit treffen diese auch eigenständig die Entscheidung, ob sie entsprechend der novellierten Richtlinie die mögliche Technologieumstellung nach FTTB umsetzen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9530 - 2 - Die Landesregierung beabsichtigt, auch bei erhöhten Investitionskosten durch die Technologieumstellung die entsprechenden landesseitigen Komplementärfördermittel bereitzustellen . Zudem unterstützt es die Gebietskörperschaften durch die Bereitstellung juristischer und technischer Breitbandkompetenzen. Frage 3: Wurden die Unterlagen für die Bewerbung als 5G - Modellregion - wie von den Fraktionen des Landtages einstimmig am 29.06.2018 beschlossen - bereits erstellt und verschickt? zu Frage 3: Der Bund hat seine Ausschreibung für die 5x5G Testregion noch nicht gestartet .