Datum des Eingangs: 24.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/954 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 316 der Abgeordneten Isabelle Vandre der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/683 Propagandaaktionen von Neonazis im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 316 vom 24.02.2015: Berichterstattungen von freien Journalisten im Internet zur Folge fanden am Wochenende des 28. und 29. Januar 2015 in Friesack (Landkreis Havelland), Wusterhausen/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Ludwigsfelde (Landkreis Teltow-Fläming), Blankenfelde (Landkreis Teltow-Fläming) und Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme- Spreewald) öffentliche Neonaziveranstaltungen statt, die im Vorfeld nicht öffentlich bekannt waren. Im Nachhinein veröffentlichten die Veranstalterinnen Bilder um ihre Hetze gegen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen, als unwidersprochen darzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche der genannten Veranstaltungen wurden gegenüber der Polizei angemeldet und mit wie viel zeitlichem Vorlauf? 2. Über welche der Veranstaltungen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis? 3. Im Fall vorliegender Erkenntnisse über einzelne oder alle Veranstaltungen, frage ich die Landesregierung, welche Institutionen im Vorfeld informiert wurden? 4. Auf welcher der Veranstaltungen war das Landesamt für Verfassungsschutz im Einsatz? 5. Welche Maßnahmen wurden seitens der verantwortlichen Behörden ergriffen um die Veranstaltung zu begleiten? 6. Welche Maßnahmen wurden seitens der verantwortlichen Behörden ergriffen um insbesondere fremdenfeindliche Übergriffe auf die Flüchtlingsunterkünfte in Friesack und Wusterhausen/Dosse zu verhindern? 7. Liegen dem Innenministerium Kenntnisse über die an den Veranstaltungen beteiligten Personen vor? Wenn ja, welche? Über welche der beteiligten Personen liegen Kenntnisse in Bezug auf Vorstrafen vor? 8. Hat die Landesregierung Kenntnis über inhaltliche oder personelle Zusammenhänge zwischen den Veranstaltungen? Wenn ja, welche? 9. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang der Veranstaltungen mit dem sogenannten „Tag der deutschen Zukunft“ in Neuruppin? 10. Gab es am Rande der Veranstaltungen Übergriffe auf Zivilistinnen und/oder Einsatzkräfte? Bitte aufschlüsseln nach Art der Übergriffe und konkreten Orten. 11. Liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit den gezeigten Transparenten Hinweise vor, die einen Anfangsverdacht des Tatbestandes der Volksverhetzung erfüllen? Bitte aufschlüsseln nach verwendeten Symbolen und/oder Aussagen, die diesen Verdacht begründen, sowie Ort der Verwendung. 12. Gab es weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Sinne der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass zu Veranstaltungen am Wochenende des 31. Januar und 1. Februar 2015 an den genannten Orten nachgefragt wird. Frage 1: Welche der genannten Veranstaltungen wurden gegenüber der Polizei angemeldet und mit wie viel zeitlichem Vorlauf? zu Frage 1: Alle genannten Veranstaltungen am 31. Januar und 1. Februar 2015 wurden gegenüber der Polizei als Versammlungsbehörde angemeldet. Die Anmeldungen erfolgten drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, also gemäß der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden. Frage 2: Über welche der Veranstaltungen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis? zu Frage 2: Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte Kenntnis von den Veranstaltungen. Frage 3: Im Fall vorliegender Erkenntnisse über einzelne oder alle Veranstaltungen, frage ich die Landesregierung, welche Institutionen im Vorfeld informiert wurden? zu Frage 3: Durch die Versammlungsbehörde wurden die Stadtverwaltungen bzw. Kommunen über die Anmeldungen der Versammlungen in Kenntnis gesetzt. Frage 4: Auf welcher der Veranstaltungen war das Landesamt für Verfassungsschutz im Einsatz? zu Frage 4: Fragen zu operativen Maßnahmen beantwortet der Verfassungsschutz gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der verantwortlichen Behörden ergriffen um die Veranstaltung zu begleiten? zu Frage 5: Nach Anmeldung der einzelnen Versammlungen wurden mit den jeweiligen Versammlungsanmeldern Kooperationsgespräche geführt und einzelfallbezogen polizeiliche Einsatzmaßnahmen zum Schutz der Versammlungen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorbereitet. Zu Beginn jeder Versammlung wurde durch den Polizeiführer Kontakt mit dem jeweiligen Versammlungsleiter aufgenommen. Frage 6: Welche Maßnahmen wurden seitens der verantwortlichen Behörden ergriffen um insbesondere fremdenfeindliche Übergriffe auf die Flüchtlingsunterkünfte in Friesack und Wusterhausen/Dosse zu verhindern? zu Frage 6: Die Asylunterkunft in Friesack wurde vor, während und nach der Versammlung verstärkt durch Einsatzkräfte bestreift. Es kam zu keinen Störungen oder Vorkommnissen. Die Asylunterkunft in Wusterhausen/Dosse befand sich in unmittelbarer Nähe der Kundgebung und wurde in die Einsatzmaßnahmen vor, während und nach der Versammlung in Form von ständiger Bestreifung durch die eingesetzten Polizeikräfte eingebunden. Hier kam es zu keinerlei Störungen im Bereich der Asylunterkunft. Die Asylunterkünfte in Wittstock/Dosse waren durch die Versammlung nicht unmittelbar betroffen und befanden sich außerhalb des Wahrnehmbarkeitsbereiches. Dennoch wurden die entsprechenden Unterkünfte in der Stadt vor, während und nach der Versammlung durch Einsatzkräfte bestreift. Es kam zu keinen Störungen oder Vorkommnissen an den Unterkünften. Frage 7: Liegen dem Innenministerium Kenntnisse über die an den Veranstaltungen beteiligten Personen vor? Wenn ja, welche? Über welche der beteiligten Personen liegen Kenntnisse in Bezug auf Vorstrafen vor? zu Frage 7: Die Landesregierung hat aus Personaldatenerhebungen im Rahmen der Versammlungsdurchführungen Kenntnis darüber erlangen können, dass drei der beteiligten Personen der Polizei als rechtsmotivierte Straftäter bekannt sind. Frage 8: Hat die Landesregierung Kenntnis über inhaltliche oder personelle Zusammenhänge zwischen den Veranstaltungen? Wenn ja, welche? zu Frage 8: Die Kundgebungen am 31. Januar 2015 fanden in Ludwigsfelde, Blankenfelde- Mahlow und Königs Wusterhausen zum gleichen Thema: „Sag was du denkst! – Nicht nur in Dresden“ statt. Sie wurden durch dieselben Personen angemeldet. Insofern ist ein Zusammenhang zu bestätigen. Die Versammlungen in Friesack und Wusterhausen/Dosse unter dem Motto: „Unser Signal gegen Überfremdung“ lassen weitestgehend durch die Mottowahl auf den selben Teilnehmerkreis schließen. Frage 9: Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang der Veranstaltungen mit dem sogenannten „Tag der deutschen Zukunft“ in Neuruppin? zu Frage 9: Seitens der Landesregierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelte Teilnehmer der genannten Versammlungen auch an der Versammlung zum Thema "Tag der deutschen Zukunft" in Neuruppin beteiligen werden. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass sich die genannten Versammlungen primär auf die derzeitig öffentlich geführte Diskussion zur Asylthematik beziehen werden. Die Themenanmeldungen lassen diesen Schluss bereits zu. Frage 10: Gab es am Rande der Veranstaltungen Übergriffe auf Zivilistinnen und/oder Einsatzkräfte? Bitte aufschlüsseln nach Art der Übergriffe und konkreten Orten. zu Frage 10: Bei den durchgeführten Versammlungen wurden keine Störungen und Übergriffe bekannt. Frage 11: Liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit den gezeigten Transparenten Hinweise vor, die einen Anfangsverdacht des Tatbestandes der Volksverhetzung erfüllen? Bitte aufschlüsseln nach verwendeten Symbolen und/oder Aussagen, die diesen Verdacht begründen, sowie Ort der Verwendung. zu Frage 11: Durch die eingesetzten Polizeikräfte wurde während der Versammlungen im Zusammenhang mit gezeigten Transparenten oder sonst genutzten Materialien kein Anfangsverdacht eines Tatbestandes der Volksverhetzung oder anderer Straftatbestände festgestellt. Frage 12: Gab es weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole? zu Frage 12: Im Zusammenhang mit den durchgeführten Versammlungen wurden keine Straftaten – insbesondere durch die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole – bekannt.