Landtag Brandenburg Drucksache 6/9563 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.09.2018 / Ausgegeben: 17.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3805 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9337 Subventionen in Form von Steuervergünstigungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft aus dem Sommer 2017 zufolge ist das Land Brandenburg bei der Zahlung von Subventionen Spitzenreiter in Deutschland. So gab die Landesregierung im Jahr 2015 pro Kopf der brandenburgischen Bevölkerung 1.269 EUR an Finanzhilfen aus. Das ist noch mehr als in Berlin, wo mit 1.116 EUR pro Einwohner die höchsten Subventionen unter den Stadtstaaten gewährt wurden. Zu den Finanzhilfen zählen Zuwendungen an private und staatliche Organisationen wie Krankenhäuser und Kirchen, aber auch sektorspezifische Beihilfen etwa für Bauern und Schiffbauer sowie branchenübergreifende Finanzhilfen wie arbeitsfördernde Maßnahmen und Investitionsbeihilfen für die Ansiedlung von Unternehmen. Finanzhilfen werden in Form von Zuschüssen, aber auch in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Frage: Wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 Subventionen in Form von Steuervergünstigungen gewährt und - wenn ja - an wen und wofür? Bitte nach Jahr, Empfänger, Zweck, Art der Förderung (Projekt- oder institutionell) sowie Höhe des Betrages aufschlüsseln. zur Frage: Im Land Brandenburg wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 Steuervergünstigungen auf bundesgesetzlicher Grundlage bzw. auf der Basis von zwischen Bund und Ländern abgestimmten Katastrophenerlassen gewährt. Aufzeichnungen zu Jahr, Empfänger, Zweck, Art der Förderung etc. werden nicht geführt. Detaillierte Angaben hierzu wären im Übrigen aufgrund des Steuergeheimnisses des § 30 Abgabenordnung nicht möglich.