Landtag Brandenburg Drucksache 6/9588 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.09.2018 / Ausgegeben: 19.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3818 der Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion) und Barbara Richstein (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9399 Fortsetzung der KULAP-Förderung über die aktuelle EU-Förderperiode 2014-2020 hinaus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die aktuelle EU-Förderperiode endet im Jahr 2020. Aufgrund der im Mai 2019 stattfindenden Wahlen eines neuen Europäischen Parlaments könnte auch der Fall eintreten, dass der Übergang von der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 in die nächste Förderperiode 2021-2027 wegen noch zu verhandelnder Rechtsgrundlagen nicht fließend sein wird. Dies hätte auch Auswirkungen auf die europäische Agrarpolitik, wie z.B. die Fortsetzung der Förderung des Ökolandbaus und anderer KULAP-Maßnahmen. Bereits im Vorfeld der aktuellen EU-Förderperiode setzte die damalige Landesregierung im Jahre 2012 die Förderung der Umstellung auf Ökolandbau aus, sodass interessierte Landwirte weder Neuanträge stellen konnten noch eine Umstellungsprämie erhielten. Andere Bundesländer gingen andere Wege und förderten z.B. die Umstellung auf Ökolandbau aus Landesmitteln. Frage 1: Wie viele Anträge auf Förderung der Umstellung auf Ökolandbau wurden seit Beginn der aktuellen Förderperiode pro Jahr gestellt? zu Frage 1: Seit Beginn der aktuellen Förderperiode wurden folgende Anträge auf Förderung der Umstellung auf Ökolandbau gestellt. Antragsjahr Anzahl Anträge 2015 100 Anträge 2016 36 Anträge 2017 29 Anträge 2018 51 Anträge (Verwaltungskontrolle noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Um wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche handelte es sich insgesamt in den in der Antwort auf Frage 1) aufgelisteten Jahren? zu Frage 2: Bisher wurden Flächen in folgendem Umfang umgestellt. Antragsjahr Fläche in ha 2015 10.183 2016 13.235 2017 8.254 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9588 - 2 - 2018 5.400 (Verwaltungskontrolle noch nicht abgeschlossen). Frage 3: Wie viele EU-, Bundes- und Landesmittel stehen seit Beginn der aktuellen Förderperiode insgesamt zur Beibehaltung und/ oder Einführung ökologischer Anbauverfahren bis 2020 in Brandenburg zur Verfügung? (bitte separat und pro Jahr tabellarisch auflisten ) zu Frage 3: Folgende Mittel wurden bereits ausgezahlt. Vom Jahr 2018 bis zum Ende der Förderperiode bzw. des Verpflichtungszeitraumes (2023 für Neuanträge aus 2018) stehen weitere 110.380.396 Euro zur Verfügung. Davon entfallen 82.785.297 Euro auf die EU, 16.557.059 Euro auf den Bund und 11.038.040 Euro auf das Land. Frage 4: Wie viele finanzielle Mittel sind durch die Beibehaltung und/ oder Einführung ökologischer Anbauverfahren aufgrund des Verpflichtungszeitraums bereits gebunden? Zu Frage 4: Für die Antragsjahre 2015 bis 2017 wurden insgesamt 78.396.271 Euro ausgezahlt (vgl. Tabelle zu Frage 3). Für die Folgejahre (Verpflichtungszeitraum) wurden Mittel in einem Umfang von insgesamt 73.314.794 Euro festgelegt. In Summe sind damit 151.711.065 Euro bereits gebunden. Die Bearbeitung der Anträge des laufenden Jahres ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Wie verfährt die Landesregierung mit Neuanträgen hinsichtlich der Beibehaltung und/ oder Einführung ökologischer Anbauverfahren sowie anderer KULAP-Maßnahmen, bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ersichtlich ist, dass der Verpflichtungszeitraum über die aktuelle EU-Förderperiode hinaus geht? zu Frage 5: Für Neuanträge, deren Verpflichtungszeitraum über die aktuelle Förderperiode hinaus geht, wird die n+3-Regel angewandt. Das bedeutet, dass Zahlungen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln bis zum Jahr 2023 möglich sind. Frage 6: Welche Überlegungen prüft die Landesregierung, um Neuanträge zur Einführung ökologischer Anbauverfahren auch dann finanziell zu fördern, sollte die EU-Förderperiode 2021-2027 verzögert beginnen? zu Frage 6: Im Falle von Verzögerungen beim Beginn einer neuen Förderperiode war es in der Vergangenheit zulässig, nach Maßgabe der bestehenden Regelungen neue Mittel in Anspruch zu nehmen. Entsprechend wären auch Neuanträge zu behandeln. Sollte dies bei Verzögerungen der nächsten Förderperiode nicht mehr möglich sein, wird zur Überbrückung der Einsatz von Bundes- und Landesmitteln (GAK) geprüft. Antragsjahr Auszahlung gesamt in Euro EU-Anteil in Euro Anteil Bund in Euro Anteil Land in Euro 2015 24.996.545 18.747.408 3.749.481 2.499.654 2016 25.934.991 19.451.243 3.890.248 2.593.499 2017 27.464.735 20.598.551 4.119.710 2.746.473 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9588 - 3 - Frage 7: Welche KULAP-Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in der EU- Förderperiode 2021-2027 im Einzelnen einzuführen? zu Frage 7: Zurzeit liegen noch keine belastbaren Unterlagen der Kommission in Form von Verordnungstexten vor, auf deren Grundlage die Landesregierung über zukünftige KU- LAP-Maßnahmen entscheiden könnte.