Datum des Eingangs: 24.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/959 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 334 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/721 Baulicher Zustand von Schloss Schenkendorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 334 vom 26.02.2015: An mich wurde der seit längerem bekannte, schlechte bauliche Zustand des sich in Privatbesitz befindlichen unter Denkmalschutz stehenden Schloss Schenkendorf herangetragen. Schloss Schenkendorf wurde im Auftrag von Rudolf Mosse, einem bedeutenden jüdischen Verleger und Philanthrop gebaut und ist somit nicht nur bau- historisch bedeutsam. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird der bauliche Zustand von Schloss Schenkendorf beurteilt? 2. Besteht ein Antrag auf Streichung von Schloss Schenkendorf von der Denk malliste? 3. Wurden Fördermittel für Schloss Schenkendorf beantragt? Wenn ja in welcher Höhe und für welche Jahre? 4. Welche Schritte gedenkt die Landesregierung zum Erhalt von Schloss Schen- kendorf zu unternehmen? 5. In welche Kategorien wird der bauliche Zustand von Denkmälern eingeteilt? 6. Wie ist der bauliche Zustand von Objekten der Landesdenkmalliste (Auf- schlüsselung: privater, öffentlicher Besitz)? 7. Wie viele Streichungen von der Landesdenkmalliste gab es seit 2009 (Auf- schlüsselung: privater, öffentlicher Besitz)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird der bauliche Zustand von Schloss Schenkendorf beurteilt? zu Frage 1: Die denkmalgeschützte ehemalige Villa Mosse von 1896 steht nach Kenntnis des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landes- museums (BLDAM) leer und wird derzeit nicht genutzt. Das Dach ist gesichert, die Dachentwässerung gewährleistet. Weitere Informationen liegen dem BLDAM nicht vor. Frage 2: Besteht ein Antrag auf Streichung von Schloss Schenkendorf von der Denkmalliste? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Wurden Fördermittel für Schloss Schenkendorf beantragt? Wenn ja in welcher Höhe und für welche Jahre? zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine an das Land Brandenburg gerichteten Anträge auf Fördermittel für das Schloss Schenkendorf bekannt. Frage 4: Welche Schritte gedenkt die Landesregierung zum Erhalt von Schloss Schenkendorf zu unternehmen? zu Frage 4: Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, der Erhaltungspflicht nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz nachzukommen. Zuständig für den Erlass eventuell erforderlicher Sicherungsmaßnahmen ist die untere Denkmalschutzbehör- de. Frage 5: In welche Kategorien wird der bauliche Zustand von Denkmälern eingeteilt? zu Frage 5: Das BLDAM führt keine Liste, in welcher der bauliche Zustand aller Denkmale nach definierten Kategorien erfasst wird. Für die Beschreibung des baulichen Zustandes gibt es denkmalfachlich keine fest definierten Kategorien. Frage 6: Wie ist der bauliche Zustand von Objekten der Landesdenkmalliste (Aufschlüsse- lung: privater, öffentlicher Besitz)? zu Frage 6: Die Denkmalliste des Landes Brandenburg für den Bereich der Bau-, technischen, Garten- und Kunstdenkmale enthält derzeit rund 13.300 Positionen. Der bauliche Zustand für jedes einzelne Objekt wird landesweit nicht erfasst. Der bauliche Zustand der Denkmale im Land Brandenburg variiert von sehr gut bis sehr schlecht erhalten mit unterschiedlichen Zwischenstufen. Die Denkmalliste enthält keine Aufschlüsse- lung nach privatem und öffentlichem Besitz. Hierüber liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Frage 7: Wie viele Streichungen von der Landesdenkmalliste gab es seit 2009 (Aufschlüsse- lung: privater, öffentlicher Besitz)? zu Frage 7: Insgesamt wurden seit 2009 133 Denkmale von der Landesdenkmalliste gestrichen: 2009: 37 2010: 23 2011: 23 2012: 11 2013: 24 2014: 15 Eine Aufschlüsselung nach privatem/öffentlichem Besitz ist nicht möglich, da im BLDAM als Denkmalfachbehörde keine Statistik der Eigentumsverhältnisse geführt wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Eigentümer-Daten nur in den unteren Denkmalschutzbehörden als verwaltungsführende Behörde vorgehalten.