Datum des Eingangs: 25.03.2015 / Ausgegeben: 30.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/960 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 294 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/643 Effizienter Einsatz von Fördermittel Die große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland nimmt keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch. Von diesen Unternehmen selbst wird kritisiert, dass der zeitliche und administrative Aufwand zur Beantragung von Fördermitteln, auch aufgrund von EU-Richtlinien, zu hoch sei. Untersuchungen zei- gen, dass mit zunehmender Unternehmensgröße eine geförderte Maßnahme auch ohne staatliche Mittel realisiert worden wäre. Mit der Unternehmensgröße steigt dar- über hinaus die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung eines Fördermittelantrages. Dies deutet darauf hin, dass die Teilnahmemöglichkeiten der KMUs hinter denen von gro- ßen Unternehmen zurückbleiben und der Fördermitteleinsatz an Effizienz verliert. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Nachweise über die Wirksamkeit und den effizienten Einsatz öffentlicher Förderungen? 2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, welcher Einsatz finanzieller Mittel in welcher Branche welchen Nutzen stiftet? Welche Rangstellung nimmt Bran- denburg hierbei gegenüber den anderen Bundesländern ein? 3. Wenn für 1 und 2 keine Kenntnisse vorliegen, ist es geplant, eine derartige Überprüfung vorzunehmen? 4. Setzt sich die Landesregierung beim Bund dafür ein, dass die Beantragung von EU-Fördermitteln vereinfacht wird und wenn ja, wie? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob Darlehensvergabe gegenüber Zuschüssen effizienter ist und wenn ja, warum? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Effizienz im volkswirtschaftlichen Sinne bedeutet mit einem gegebenen Finanzmittel- volumen größtmögliche volkswirtschaftliche Effekte zu erzielen bzw. ein bestimmtes Ziel mit geringstmöglichen Fördermitteleinsatz zu erreichen (Wirtschaftlichkeit). Die Schwierigkeit bei evidenzbasierten Nachweisen der Effizienz des Fördermitteleinsat- zes besteht darin, die Kausalität zwischen dem Fördermitteleinsatz und den quantifi- zierbaren Erfolgs- und Wirkungsindikatoren nachzuweisen und die Opportunitätskos- ten (Verzicht auf alternative Verwendung) zu berücksichtigen. Bei der Evaluierung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen steht daher die Frage im Vordergrund, wie wirksam die Förderinstrumente bei der Erreichung der gesetzten Ziele sind (Effektivität). Die Ziele können dabei höchst unterschiedlich sein. Dazu gehören u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstumseffekte durch die Stär- kung der Innovationskraft der Unternehmen oder die Ansiedlung bzw. Bestandsent- wicklung strukturbestimmender Unternehmen, die Sicherung der Finanzierung von Investitionen oder die Ausweitung der Auslandsaktivitäten. Frage 1: Hat die Landesregierung Nachweise über die Wirksamkeit und den effizienten Ein- satz öffentlicher Förderungen? zu Frage 1: Das Land Brandenburg stützt sich bei der Bewertung der Wirksamkeit von Förderun- gen auf eine Vielzahl von Untersuchungen. So werden Förderungen und Förderpro- gramme regelmäßig auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes evaluiert. Durchführungsprogramme im Rahmen von mehrjährigen EU-Förderperioden unter- liegen nicht nur nach Auslaufen einer Ex-post Evaluierung, sondern auch bereits ei- nem laufenden Monitoring sowie einer damit verbundenen jährlichen Bewertung. Be- reits die Programmerstellung erfolgt mit einer begleitenden Ex-ante Evaluierung. Auch bei der Erarbeitung und Aktualisierung von Bund-Länder Förderprogramme (z.B. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW“) erfolgt eine gutachterliche Begleitung der Förderinstrumente zur Regionalför- derung. Außerdem werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die Errei- chung der bewilligten Arbeitsplatzauflagen und die Durchführung des Vorhabens ge- prüft. Im Bereich der FuE-Förderung wird bereits im Antrags-und Bewilligungsverfah- ren geprüft, ob durch die beantragte Förderung beim Antragsteller eine Verbesse- rung seiner Unternehmenssituation eintreten wird. Anzumerken ist, das verschiedene Gutachten zur GRW nicht nur die positiven Effek- te der Investitionsförderung insbesondere in Ostdeutschland belegen, sondern auch feststellen, dass sogar rund 70% der geförderten Unternehmen kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten waren. In Brandenburg liegt der Schwerpunkt der För- derungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (Gewerbliche Investitionsförderung (GRW-G) mit einem Anteil von 88,7% und in der FuE-Förderung mit einem Anteil von 83,3 %. Für kleine Unternehmen mit Investitionen bis 1,5 Mio. Euro sieht die kleine GRW-G Richtlinie vereinfachte Förderverfahren vor. Auch in der FuE-Förderung ver- folgt die Projektförderung vorrangig das Ziel die Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken. Eine Schlechterstellung der KMU gegenüber großen Unternehmen ist daher nicht feststellbar. Frage 2: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, welcher Einsatz finanzieller Mittel in wel- cher Branche welchen Nutzen stiftet? Welche Rangstellung nimmt Brandenburg hierbei gegenüber den anderen Bundesländern ein? zu Frage 2: Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Strategie „Stark für die Zukunft – Kräfte bün- deln“ wurden durch die Landesregierung Cluster mit großen Wachstumspotenzialen identifiziert. Im Rahmen dieser Clusterpolitik wird ein Bündel an wirtschaftspolitischen Maßnahmen eingesetzt, um die Weiterentwicklung der Cluster zu unterstützen. Im Rahmen des Clustermonitorings werden die amtliche Statistik ausgewertet und aus den Daten zur Entwicklung der Cluster (z.B. Zahl der Betriebe, Zahl der sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigten, Umsatz) entsprechende Kennziffern berechnet. Neben der amtlichen Statistik verfügt die Landesregierung in der Förderstatistik über branchenbezogene Daten und die programmbezogenen Indikatoren, (z.B. Investiti- onsvolumen, Anzahl gesicherter und neu geschaffener Arbeitsplätze). Im Bereich der Filmförderung verfügt Brandenburg im Vergleich zu allen Bundeslän- dern über den höchsten Regionaleffekt, der als Ziel den Verbleib von Finanzie- rungsmitteln im Lande zur Stärkung der Wirtschaft in Berlin-Brandenburg hat. Ein länderübergreifendes Ranking zu einzelnen Branchen und Förderprogrammen liegt nicht vor. Frage 3: Wenn für 1 und 2 keine Kenntnisse vorliegen, ist es geplant, eine derartige Überprü- fung vorzunehmen? zu Frage 3: Über die bereits vorliegenden Erkenntnisse hinaus sind zukünftig folgende Maßnah- men vorgesehen. Für die Clusterpolitik in dieser Förderperiode wird ein Erfolgs- und Wirkungsmonitoring durchgeführt und das Clustermonitoring fortgesetzt. Die Umset- zung des Operationellen Programms EFRE 2014 – 2020 und damit aller darauf ba- sierenden Förderprogramme muss begleitend evaluiert werden. Die Grundlage bildet ein Evaluierungsplan, der vom Gemeinsamen Begleitausschuss des Landes Bran- denburg für die EU-Fonds EFRE, ELER und ESF genehmigt werden muss. In der gewerblichen Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe erfolgt eine Evaluierung nach einem von der EU-Kommission genehmigten Evaluierungsplan. Frage 4: Setzt sich die Landesregierung beim Bund dafür ein, dass die Beantragung von EU- Fördermitteln vereinfacht wird und wenn ja, wie? zu Frage 4: Die für die Beantragung von EU-Fördermitteln geltenden Regelungen entstammen überwiegend nicht dem Bundesrecht, sondern haben ihre Grundlage im wesentlichen in EU-Verordnungen, die auf Ebene der Bundesländer umgesetzt und beachtet wer- den müssen. Der Bund ist allerdings stimmberechtigt in den Gremien auf EU-Ebene vertreten, in welchen die EU-Kommission ihre Durchführungs- und Umsetzungs- rechtsakte zur EU-Förderung mit den Mitgliedstaaten konsultiert. Brandenburg betei- ligt sich daher aktiv an den Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften zur EU-Förderung, in welchen u.a. vor Ort bestehende Hindernisse kommuniziert und Möglichkeiten für Vereinfachungen diskutiert werden. Zudem nutzt die Landesregierung den Bundes- rat, um sich gemeinsam mit den anderen Ländern für die stets wünschenswerte Re- duzierung des administrativen Aufwands zugunsten einer effizienten KMU-Förderung einzusetzen. Frage 5: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob Darlehensvergabe gegenüber Zu- schüssen effizienter ist und wenn ja, warum? zu Frage 5: Nein. Unter Bezug auf die einleitenden Vorbemerkungen ist ein Vergleich der beiden Finanzierungsinstrumente wenig hilfreich. Beide finanzpolitische Förderinstrumente verfolgen unterschiedliche Ziele und haben unterschiedliche wirtschaftspolitisch ver- folgte Wirkungen. In der Förderpolitik ist es daher sinnvoll, mit Blick auf die konkreten Anreizwirkungen auf mehrere Instrumente zusetzen. Die Vorteilhaftigkeit von Zuschüssen ist gegeben, wenn hohe Anreizeffekte für die Investoren erforderlich sind, um Investitionen auszulösen oder insbesondere bei KMU die Eigenkapitalsituation zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Un- ternehmen gestärkt werden soll. Darlehensfinanzierungen können beispielsweise bei Unternehmen mit solider Kapitalausstattung und leichtem Zugang zum Kapitalmarkt keine Anreizwirkungen in der Regionalpolitik entfalten. Staatliche Zuschüsse schaf- fen bei kapitalschwachen Unternehmen zudem oft erst die Voraussetzung für die er- forderliche Fremdfinanzierung durch Banken. Darlehensfinanzierungen können dagegen insbesondere für junge KMU in der Wachstumsphase hilfreich sein, wenn größenspezifische Finanzierungshürden am Kapitalmarkt zu überwinden sind. Darlehensförderungen können darüber hinaus auch in der Innovationsförderung zweckmäßig sein, wenn Unternehmen aus anwen- dungsorientieren Forschungsvorhaben kurz- bis mittelfristig Erträge erwarten kön- nen.