Landtag Brandenburg Drucksache 6/9606 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2018 / Ausgegeben: 24.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3823 des Abgeordneten Matthias Loehr (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9405 Kommunale Tourismusbetriebe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Tourismus ist in Brandenburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor , dessen Bedeutung in den vergangenen Jahren weiter gewachsen ist. Tourismusorganisationen , zum Teil in kommunaler Trägerschaft, übernehmen vielfältige Aufgaben der regionalen Wirtschaftsförderung. Sie betreiben auf der Grundlage touristischer Konzepte das Tourismus- oder Stadtmarketing, vermitteln Reisen und Unterkünfte, organisieren Veranstaltungen oder kümmern sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen . Auch Bäder- und Freizeitbetriebe werden in diesem Zusammenhang oftmals von kommunalen Unternehmen betrieben. Die Leistungen dieser kommunalen Tourismusbetriebe lassen sich in der Regel nicht durch eigene Einnahmen decken. Defizite kommunaler Tourismusbetriebe werden somit über öffentliche Gelder ausgeglichen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Form und konkrete Ausgestaltung der Leistungserbringung im Bereich der Förderung des Tourismus durch die Kommunen obliegt diesen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes in eigener Organisationshoheit. Das Spektrum ist dabei sehr vielschichtig: Es reicht von einer Erbringung der Leistung in der Kernverwaltung über eine Unterstützung von Vereinen oder eine Vergabe an privatwirtschaftliche Unternehmen bis hin zur Gründung kommunaler Unternehmen . Die Kommunen wirken teilweise allein, zum Teil aber auch im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Auch wird die Leistung eines kommunalen Tourismusbetriebes nicht immer ausschließlich in gesonderten Organisationen erbracht. Es kann sich auch in das Leistungsspektrum eines Unternehmens bzw. Unternehmensverbundes einfügen. Tourismusförderung ist dabei häufig ein Teilaspekt der Gesamtleistung. Es finden sich z. B. Kombinationen mit den Themenfeldern der Wirtschaftsförderung , des Stadtmarketings und der Daseinsvorsorge im Allgemeinen. Ein verlässlicher Gesamtüberblick über die Detailstrukturen im Land besteht nicht; gesonderte Statistiken bzw. Übersichten zur Beantwortung der Anfrage liegen nicht vor. Als „kommunale Tourismusbetriebe“ im Sinne der Anfrage werden die kommunalen Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie Zweckverbände gemäß § 10 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) und auch mittelbare Beteiligungen definiert, zu deren Aufgabenbereichen die Förderung des Tourismus zählt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9606 - 2 - Die Kommunen unterliegen in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunalaufsicht gemäß § 108 ff BbgKVerf. Zur Beantwortung der Anfrage wird auf die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit bei den Kommunalaufsichtsbehörden vorliegenden Daten und Informationen zurückgegriffen, insbesondere aus Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren sowie der Beratung der Kommunen. Des Weiteren wird auf die Daten der den Kommunalaufsichtsbehörden vorliegenden Beteiligungsberichte der Kommunen zurückgegriffen. Die Kommunen haben über ihre Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf (kommunale Anstalten , Eigengesellschaften und Beteiligungen an gemeinsamen kommunalen Anstalten sowie an Gesellschaften in privater Rechtsform) einschließlich ihrer mittelbaren Beteiligungen zur Information der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Einwohner einen Bericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben (§ 61 KomHKV). Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf Anlage zum Jahresabschluss der Gemeinde oder gemäß § 83 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf Anlage zum Gesamtabschluss und ist jeweils gemäß § 82 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 83 Abs. 7 Satz 2 BbgKVerf nach Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die darin einfließenden Daten basieren auf den letzten Jahresabschlussberichten der einzubeziehenden Unternehmen. Insbesondere enthält der Beteiligungsbericht Angaben über Analysedaten, die eine auf das Berichtsjahr bezogene Aussage ermöglichen über die Vermögens- und Kapitalstruktur des Unternehmens , die Finanzierung und die Liquidität, die Rentabilität und den Geschäftserfolg sowie den Personalbestand. Außerdem werden Leistungs- und Finanzbeziehungen der Unternehmen untereinander und mit der Gemeinde aufgeführt. 1. Wie viele kommunale Tourismusbetriebe gibt es im Land Brandenburg? zu Frage 1: Nach Kenntnis der Kommunalaufsichtsbehörden gibt es im Land Brandenburg 43 kommunale Tourismusbetriebe. 2. Welche Rechtsformen wurden für die kommunalen Tourismusbetriebe gewählt? (Bitte angeben, wie viele Betriebe in welcher Rechtsform bestehen.) zu Frage 2: Kommunale Tourismusbetriebe werden hauptsächlich in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie in geringerem Maße als Eigenbetriebe und Zweckverbände betrieben. Im Einzelnen handelt es sich um: GmbH: 32, Eigenbetrieb: 8, Zweckverband: 3. 3. Wie viele Betriebe erreichten in den vergangenen fünf Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis ? Um welche Betriebe handelt es sich? 4. Wie viele Betriebe arbeiteten in den vergangenen fünf Jahren defizitär? zu den Fragen 3 und 4: Als „Defizit“ im Sinne der Anfrage wird das Jahresergebnis des kommunalen Tourismusbetriebes vor Zuwendung/Zuschuss der Kommunen, Verbandsumlagen von Zweckverbandsmitgliedern und Verlustausgleich durch Mutterunternehmen definiert . Die Defizite der kommunalen Tourismusbetriebe sind im Wesentlichen aufgabenbedingt . Sechs kommunale Tourismusbetriebe erreichten in den vergangenen fünf Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis. Eine Typisierung der Betriebe, welche ein ausgeglichenes Ergebnis aufweisen, ist ausweislich der vorliegenden Daten nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9606 - 3 - 32 Betriebe arbeiteten defizitär. Differenzen zur Gesamtanzahl der Betriebe (Frage 1) ergeben sich insbesondere aus Neugründungen, zu denen noch keine Daten aus Beteiligungsberichten vorliegen. 5. Bei wie vielen Betrieben lag das Defizit im gleichen Zeitraum meist a. unter 50.000 Euro? zu 5 a: Bei 6 Betrieben. b. unter 250.000 Euro? zu 5 b: Bei 5 Betrieben. c. unter 500.000 Euro? zu 5 c: Bei 6 Betrieben. d. über 500.000 Euro? zu 5 d: Bei 11 Betrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung der auf den Teilbereich Tourismus entfallenden Anteile der Unternehmenstätigkeit einschließlich einer Aufteilung eventuell geleisteter kommunaler Zuwendungen/Zuschüsse anhand der Daten der den Kommunalaufsichten vorliegenden Beteiligungsberichte nicht möglich ist. Eine Aufgliederung nach einzelnen Sparten liegt nicht vor. Insofern kann zur Beantwortung der Anfrage nur auf summarische Daten des gesamten Unternehmens zurückgegriffen werden . Differenzen zur Anzahl der defizitär arbeitenden Betriebe (Frage 4) ergeben sich insbesondere aus Neugründungen, zu denen noch keine Daten aus Beteiligungsberichten vorliegen. 6. Wie erfolgte der Defizitausgleich? zu Frage 6: Der Defizitausgleich erfolgte überwiegend über Zuwendungen/Zuschüsse der Kommunen zur Aufgabenerfüllung sowie Verbandsumlagen von Zweckverbandsmitgliedern . Des Weiteren erfolgten Verlustübernahmen bei mittelbaren Beteiligungen durch Mutterunternehmen . Teilweise werden Verluste auf neue Rechnung vorgetragen oder aus Rücklagen gedeckt. 7. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Kommunen, die einen Defizitausgleich zu leisten hatten und gleichzeitig von Haushaltssicherungsmaßnahmen betroffen waren? Wenn ja, um welche Kommunen handelt es sich? zu Frage 7: Die folgenden Kommunen haben im benannten Zeitraum Defizite kommunaler Tourismusbetriebe über Zuwendungen/Zuschüsse der Kommune bzw. Verbandsumlagen von Zweckverbandsmitgliedern ausgeglichen und waren von Haushaltssicherungsmaßnahmen betroffen: Kreisfreie Städte: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Städte: Eisenhüttenstadt, Rathenow, Wittenberge, Gemeinden: Altdöbern, Grünow, Randowtal, Uckerfelde, Zichow.