Landtag Brandenburg Drucksache 6/9610 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2018 / Ausgegeben: 24.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3822 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9404 Nachfrage zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 3600 in DS 6/9101: Asylprüfungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Landesregierung hat zu Frage 2 der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass im Jahr 2015 von 4.473 gerichtlichen Verfahren das BAMF in 407 vollständig sowie in 49 teilweise unterlegen war, mithin in 4.017 Verfahren obsiegt hat. Für das Jahr 2016 wurde von insgesamt 4.100 gerichtlich geführten Verfahren durch das BAMF in 583 Verfahren vollständig und in 112 Verfahren teilweise nicht obsiegt, mithin in 3.405 Verfahren obsiegt. Für das Jahr 2017 wurde von insgesamt 6.881 geführten gerichtlichen Verfahren durch das BAMF in 794 Verfahren vollständig und in 149 Verfahren teilweise nicht obsiegt, mithin in 5.938 Verfahren obsiegt. Die Landesregierung hat zu Frage 3 der Kleinen Anfrage mitgeteilt, das in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit das Merkmal „Zugewanderte “ nicht erhoben werden würde. Gemäß eines Artikels der Welt-Online vom 19.01.2018 (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article172660377/Bundesagentur-fuer-Arbeit- Mittlerweile-ist-fast-jeder-sechste-Hartz-IV-Empfaenger-ein-Fluechtling.html) werden die entsprechenden Daten durch die Bundesagentur für Arbeit jedoch sehr wohl erhoben. Frage 1: Aus welchen Gründen bzw. mit welcher Begründung des Gerichts waren die in der Antwort auf Frage 2 gennannten Verfahren für die Kläger/Antragsteller nicht bzw. nur teilweise erfolgreich? (Bitte auflisten nach Herkunftsland des Klägers und Zurückweisungsgrund seines Asylantrages) zu Frage 1: Die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht erfasst. Frage 2: In wie vielen der für die Jahre 2015 bis 2017 bezeichneten Verfahren wurde den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt und in welcher Höhe gezahlt? (Bitte auflisten nach Herkunftsland des Klägers, Jahr und Verwaltungsgericht) zu Frage 2: Im Jahr 2015 wurde 187 Antragstellern bzw. Klägern (davon 27 durch das Verwaltungsgericht Cottbus, 65 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und 95 durch das Verwaltungsgericht Potsdam), im Jahr 2016 221 Antragstellern bzw. Klägern Landtag Brandenburg Drucksache 6/9610 - 2 - (davon 37 durch das Verwaltungsgericht Cottbus, 93 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und 91 durch das Verwaltungsgericht Potsdam) und im Jahr 2017 265 Antragstellern bzw. Klägern (davon 69 durch das Verwaltungsgericht Cottbus, 57 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und 139 durch das Verwaltungsgericht Potsdam) in Verfahren mit Beteiligung des BAMF Prozesskostenhilfe bewilligt. Die weiteren erbetenen Angaben werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht gesondert erhoben. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil von Hartz-IV-Beziehern unter Flüchtlingen in Brandenburg seit 2015? (Bitte auflisten nach Herkunftsland und Wohnort in Brandenburg) zu Frage 3: In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird das Merkmal der „Flüchtlinge“ nicht erhoben. Daten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Kontext von Fluchtmigration aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern liegen hingegen vor. Nach derzeitig zur Verfügung stehenden Daten lag der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmigration aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern im April 2018 bei 11.734. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellen neben den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lediglich eine Teilgruppe der Gesamtsumme an SGB-II-Leistungsbeziehenden dar. Für die Teilgruppe der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stehen der Statistik der BA keine validen Daten im Kontext von Fluchtmigration aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern zur Verfügung. Die Beantwortung der Frage ist daher gegenwärtig nicht möglich. Weitere Informationen und statistische Auswertungen können dem monatlich erscheinenden „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt - Eckwerte“ auf den Internetseiten der Statistik der BA entnommen werden.