Landtag Brandenburg Drucksache 6/9625 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.09.2018 / Ausgegeben: 26.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3834 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9432 Nicht vorschriftsmäßige Tötung von Ferkeln in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In einem Fernsehbeitrag des RBB vom 16. Juli 2018 hieß es, in einem Tierhaltungsbetrieb in Neuzelle (Landkreis Oder-Spree) hätten Mitarbeiter Ferkel nicht vorschriftsmäßig getötet. Bilder, die einer Tierschutzorganisation zugespielt worden waren, zeigen, wie Ferkel, gegen Kanten oder auf den Boden geschlagen werden, um sie zu töten. Dabei handelt es sich um kleine, aber überlebensfähige Ferkel, die einen Mehraufwand in der Aufzucht bedeutet hätten, sogenannte Kümmerer. Dem Tierschutzgesetz zufolge ist eine Tötung aber nur erlaubt, wenn ein ‚vernünftiger Grund‘ vorliegt. Zudem darf die Tötung „nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) (…) oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen“ erfolgen (§ 4 Tierschutzgesetz). I. Vorwurf der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in einem Tierhaltungsbetrieb in Neuzelle Frage 1: Gab es in dem Betrieb, gegen den die Vorwürfe erhoben werden, schon früher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wurden die Verstöße abgestellt? (bitte jeweils chronologisch auflisten) zu Frage 1: Im Juni 2011 wurde festgestellt, dass die Haltungseinrichtungen der Eber nicht den rechtlichen Anforderungen nach § 25 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entspricht . Daraufhin wurde das Platzangebot erweitert. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden von der zuständigen Veterinärbehörde nach Bekanntwerden des Vorwurfs der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in dem Betrieb in Neuzelle ergriffen? zu Frage 2: Am 12. Juli 2018 erfolgte eine unangekündigte Anlasskontrolle des Betriebes. Dabei wurden die Nachweise zur Belehrung der Mitarbeiter über tierschutzgerechte Betäubung und Tötung von missgebildeten und nicht lebensfähigen Ferkeln eingefordert und vom Betriebsleiter unverzüglich an die Behörde übersandt. Dem Betrieb wurde auferlegt, die Tötung missgebildeter und nicht lebensfähiger Ferkel nach dem im Tierschutzrecht vorgegebenen Verfahren durchzuführen. Eine weitere Kontrolle erfolgte an einem Tag, an dem Sauen abferkelten, um die tatsächliche Durchführung der Tötung kontrollieren zu Landtag Brandenburg Drucksache 6/9625 - 2 - können und durch eine Beratung bei den Mitarbeitern des Betriebes das notwendige Verständnis für die richtige Durchführung von Nottötungen zur erreichen. Weitere, unangekündigte Nachkontrollen zur Überprüfung der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen sind vorgesehen. Frage 3: Hat der Landestierschutzbeauftragte den Betrieb nach Bekanntwerden der Vorwürfe besucht? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen oder Erkenntnissen? zu Frage 3: Der Landestierschutzbeauftragte hat den Betrieb nach Bekanntwerden der Vorwürfe nicht besucht. II. Nicht vorschriftsmäßige Tötung von Ferkeln in Brandenburg allgemein Frage 4: Wie viele Vorfälle von nicht vorschriftsmäßiger Tötung von Ferkeln in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die erbetenen Angaben sind nicht Teil der rechtlich vorgeschriebenen statistischen Erhebungen zu tierschutzrechtlichen Verstößen. Frage 5: Als wie groß schätzt die Landesregierung das Problem der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in Brandenburg ein? zu Frage 5: Die Landesregierung verfügt über keine verlässlichen Anhaltspunkte, um eine Schätzung vornehmen zu können. Frage 6: Kontrollieren die Veterinärämter in Brandenburg, auf welche Art und wie viele Ferkel (pro Zeiteinheit) getötet werden? Wenn ja, wie und in welchen Abständen? Wenn nein, soll das in Zukunft geändert werden? zu Frage 6: Die Kontrolle der Vorsorge der Betriebe für eine ggf. erforderliche Tötung von Tieren einschließlich der dazu erforderlichen Sachkunde wird im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“, das die Grundlage für die Regelüberwachung von Betrieben darstellt, beschrieben. Die anlasslose Inaugenscheinnahme eines Tötungsvorgangs im Rahmen einer Regelkontrolle scheidet aus Praktikabilitätsgründen aus. Weder kann die Behörde ihren Kontrolltermin von einer erforderlichen Ferkeltötung im zu kontrollierenden Betrieb abhängig machen, noch darf der Betrieb ein Ferkel allein zu Demonstrationszwecken töten. Frage 7: Kontrollieren die Veterinärämter die anfallenden toten Ferkel in Ferkelvermehrungsbetrieben und ermitteln sie die Tötungsursache (also natürlicher Tot, verordnungskonforme Tötung, Tötung durch Erschlagen)? Wenn nein, soll das in Zukunft geändert werden? Wenn ja, wie waren die Ergebnisse im o.g. Betrieb in den letzten 5 Jahren? zu Frage 7: Verendete oder getötete Tiere sind nach den für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten geltenden Rechtsvorschriften zügig der schadlosen Entsorgung zuzuführen . Die Entsorgung dient der Vorbeugung von Tierseuchen durch das Entfernen von möglichen Infektionsquellen aus dem Betrieb. Dieses Vorgehen steht einer Untersuchung von in einem Betrieb verendeten oder getöteten Ferkeln durch die für die Überwachung des Landtag Brandenburg Drucksache 6/9625 - 3 - Tierschutzrechts zuständige Behörde entgegen. Der Tierhalter hat gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung u. a. bei gehäuftem Auftreten von Verendungen die Todesursache durch den den Bestand betreuenden Tierarzt feststellen zu lassen. Frage 8: Verfügt die Landesregierung über Zahlen von Ferkeln in Brandenburg, die direkt nach der Geburt sterben? Wenn ja, wie hoch ist die Zahl? zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 9: Bietet das Land Schulungsmaßnahmen an, um eine Verrohung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Tierhaltung zu verhindern oder sind der Landesregierung Schulungsmaßnahmen anderer Akteure bekannt? zu Frage 9: Die Fachabteilung des MdJEV hat in Zusammenarbeit mit dem Landesbauerverband und dem Landestierschutzbeauftragten im Juli begonnen, eine Fachtagung zum Umgang mit kranken und verletzten Schweinen vorzubereiten. Die Tagung soll im November stattfinden und u. a. Nottötungsverfahren von Schweinen im landwirtschaftlichen Betrieb thematisieren.