Landtag Brandenburg Drucksache 6/9626 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.09.2018 / Ausgegeben: 26.09.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3825 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9408 Zweite Nachfrage zum Reifenlager Ölsig (II) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Antworten zu vorangegangenen Kleinen Anfragen zum Reifenlager Ölsig sind unbefriedigend und eine Beräumung desselben ist noch nicht in Sicht. Durch die Brände im Reifenlager Senftenberg steigt die Sorge bei den Anwohnern der umliegenden Gemeinden. Frage 1: Wann und durch wen erfolgen Sicherungsmaßnahmen an diesem Gelände, dass es nicht weiterhin von Jedermann betreten werden kann und die weiteren illegalen Müllablagerungen unterbunden werden? zu Frage 1: Es handelt sich bei der Liegenschaft um ein nicht öffentliches Grundstück, das nicht eigenmächtig betreten werden darf. Das Land als Grundstückseigentümer beabsichtigt die Liegenschaft schnellstmöglich zu beräumen und hat für das Haushaltsjahr 2018 die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt. In Vorbereitung auf die Ausschreibung dieser Leistungen wurden jedoch durch das Sachgebiet Naturschutz des Landkreises Elbe-Elster naturschutzrechtliche Belange vermutet, welche erst verifiziert werden müssen und einer Beräumung der gesamten Liegenschaft derzeit entgegenstehen. Die Beseitigung von Behältern mit Giftstoffen wird kurzfristig erfolgen. Zudem wird das Land für jedermann gut erkennbare Verbotsschilder aufstellen und dabei auch auf Gefahren durch das Betreten hinweisen. Das Entsorgen von Abfällen entgegen den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellt eine Umweltstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar. Frage 2: Kinder sind abenteuerlustig und nicht zu unterschätzen ist das Unfallpotenzial. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zu Verletzungen oder Vergiftungen kommt? zu Frage 2: Das Land kommt seiner Verantwortung als Grundstückseigentümer durch die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Maßnahmen nach, diese sind auf die Beseitigung von Gefahren für Personenschäden gerichtet. Frage 3: Auf dem Gelände lagern Kanister mit fragwürdigen Substanzen, die Beschriftungen sind unleserlich, die Kanister sind leicht zu öffnen bzw. aufzuschrauben. Gehen von diesen Gefahren für Bevölkerung und Umwelt aus, sind giftige, brennbare oder bodenund grundwasserverunreinigende Mittel in diesen Kanistern? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9626 - 2 - zu Frage 3: Bei einer aktuell vorgenommenen Inaugenscheinnahme der Liegenschaft durch das Land wurden auf der Liegenschaft 6 verschlossene Kanister festgestellt, welche flüssige Stoffe (Altöle, Kraftstoffe o. ä.) enthalten. Da hier eine akute Gefährdungslage für die Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die fachgerechte Entsorgung unter Einbeziehung des vom Land beauftragten Sachverständigen für die naturschutzrechtlichen Belange in die Wege geleitet. Frage 4: Wie wird die Gefahr eingeschätzt, dass Tiere diese Kanister aufhacken oder aufbeißen um an die Flüssigkeit bei dieser extremen Trockenheit heranzukommen? zu Frage 4: Die Gefahr wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand als gering eingeschätzt. Frage 5: Wann wurden Kontrollen im Reifenlager durchgeführt? (Bitte alle Kontrollen, Begehungen oder Inaugenscheinnahmen in den Jahren 2014 - 2018 auflisten.) Frage 6: Wer bzw. welche Behörde hat diese Kontrollen durchgeführt? zu den Fragen 5 und 6: Die Liegenschaft ist im Wege einer Fiskalerbschaft im Jahr 2016 auf das Land übergegangen. Die behördliche Überwachung obliegt der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Elbe-Elster. Eine Erstbegehung erfolgte durch das Land am 23. Juni 2016. Zwei weitere Begehungen fanden gemeinsam mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Elbe-Elster statt. Darüber hinaus wurden in Vorbereitung der Beräumung insgesamt fünf Begehungen von dem für die Ermittlung der erforderlichen Beräumungsmaßnahmen beauftragten Sachverständigen durchgeführt, zuletzt am 28. August 2018. Frage 7: Wer wird die Beräumung der Kanister veranlassen und wann? zu Frage 7: Die fachgerechte Beräumung der Kanister erfolgt schnellstmöglich. Frage 8: Eigentümer dieses Geländes ist das Land Brandenburg, so wie in der KA 3572 - Antwort DS 6/9025 „Das Land ist als Grundstückseigentümer …“ erläutert wird. Somit ist nicht, wie in Ihrer Antwort beschrieben, der Landkreis Elbe Elster, KA 3732 - Antwort DS 6/9379 „Im Übrigen obliegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr nach der Abfall- und Bodenschutz -Zuständigkeitsverordnung dem Landkreis Elbe-Elster als der für den Vollzug des Abfall-und Kreislaufwirtschaftsrechts zuständigen Behörde. Dieser Landkreis hat durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass illegale Müllablagerungen in seinem Hoheitsgebiet vermieden werden.“, für die weiteren Maßnahmen zuständig bzw. in der Verantwortung , sondern immer der Eigentümer. Welchen konkreten Zeitplan gibt es für die weiteren Untersuchungen, welche finanziellen Mittel sind einschließlich Voruntersuchungen / Gutachten eingestellt, um dieses Umweltdesaster zu beräumen und der bestehenden Ordnungsverfügung, die dem Land zugegangen ist, so wie mir in der Antwort DS 6/7736 schon im Jahr 2017 mitgeteilt, Folge zu leisten? zu Frage 8: Die nach den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises notwendige Verifizierung der artenschutzrechtlichen Anfangsverdachte wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich bis Mai 2019 andauern. Unmittelbar nach Abschluss der entsprechenden Erfassungsarbeiten sollen die Beräumungsleistungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artenschutzes öffentlich ausgeschrieben werden. Für Landtag Brandenburg Drucksache 6/9626 - 3 - Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Fiskalerbschaftsliegenschaften sind im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 1.250.000 € veranschlagt und für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 1.860.000 € angemeldet. Frage 9: In den letzten Wochen gab es Interessenten vor Ort, die Interesse an der Beräumung der Reifen zur weiteren Verwendung dargestellt haben. Zu wie vielen Interessenten wurde inzwischen Kontakt aufgenommen, um zumindest mit einer Teilberäumung zu beginnen , um die Brandgefahr zu vermindern? Frage 10: Wann erfolgten die Abstimmungen und Absprachen mit dem Landkreis EE, um Interessenten einen aussagefähigen Ansprechpartner zu benennen und Problemlösungen herbeizuführen? zu den Fragen 9 und 10: Bei den in Rede stehenden Altreifen handelt es sich um Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, dessen ordnungsgemäße Entsorgung der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Elbe-Elster gegenüber nachzuweisen ist. Eine Weitergabe der Altreifen an Dritte kommt deshalb nicht in Betracht. Sie ist typischerweise mit Gefahren verbunden, die in besonderem Maß die Besorgnis hervorrufen , dass die Altreifen aus Kostengründen umweltgefährdend verwertet oder beseitigt werden. Frage 11: Welche Anstrengungen wurden unternommen, um die artenschutzrechtlichen Fragen angemessen zu lösen? (Bitte vollständig auflisten) zu Frage 11: Die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte Verifizierung der artenschutzrechtlichen Anfangsverdachte durch ein Fachbüro wurde unverzüglich beauftragt.