Landtag Brandenburg Drucksache 6/9635 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.09.2018 / Ausgegeben: 01.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3836 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9434 Einsatz und Förderung von Herdenschutzhunden im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der 39. Kalenderwoche wurden im Landkreis Teltow-Fläming in der Nähe der Stadt Luckenwalde mehrere Schafe und Ziegen durch Wölfe verletzt und gerissen, obwohl die Herde einerseits durch wolfsabwehrende Zäune und andererseits durch Herdenschutzhunde gesichert war. In letzter Zeit verstärkt sich aufgrund mehrerer Vorfälle in Brandenburg der Eindruck, dass ein umfassender Schutz von Nutztieren mit technischen Herdenschutzmaßnahmen und ausgebildeten Hunden kaum möglich ist. Frage 1: Mit welchen Beträgen hat das Land Brandenburg bislang die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert? (bitte nach Jahren und Anzahl der Hunde aufschlüsseln) Zu Frage 1: Im Jahr 2017 wurden 8 Herdenschutzhunde gefördert, im Jahr 2018 bisher 5 Herdenschutzhunde. Die Fördersumme beträgt 41.980,34 €. Frage 2: Wie oft wurden im Land von Herdenschutzhunden bewachte Herden angegriffen und Tiere verletzt oder getötet? (bitte nach Jahren und nach Art der verletzten bzw. getöteten Tiere aufschlüsseln) Zu Frage 2: Über die Schadenshotline des Landes wurden insgesamt 14 Fälle bekannt, bei denen in der betroffenen Herde, Herdenschutzhunde vorhanden waren. 2016: 7 Übergriffe auf Schafe 2017: 3 Übergriffe auf Schafe 2018: 4 Übergriffe auf Schafe, davon 1 Vorfall mit Schafen und Ziegen Frage 3: Wurden bei den in der Antwort auf Frage 2 aufgelisteten Übergriffen die Empfehlungen zur Anzahl der einzusetzenden Herdenschutzhunde eingehalten? Zu Frage 3: Bei den insgesamt 14 Schadensereignissen wurden in 9 Fällen die Empfehlungen zur Anzahl der einzusetzenden Herdenschutzhunde (Schafe > 40 kg: 1 Hund für 20 bis 150 Tiere) nicht eingehalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9635 - 2 - Frage 4: Weshalb beschränkt das Land Brandenburg die Förderung von Herdenschutzhunden auf die Anschaffung von Hunden der Rassen Pyrenäenberghund und Maremmano ? Zu Frage 4: Das Land fördert ausgebildete und aus zertifizierten Zuchten stammende Herdenschutzhunde der beiden Rassen Pyrenäenberghund und Maremmano. Die beiden Rassen eignen sich aufgrund ihrer Charaktereigenschaften besonders für den Einsatz in der Kulturlandschaft Brandenburgs, in der die Sicherheit von Spaziergängern, Radfahrern ebenso zu bewerten ist, wie die Schutzfunktionen der Hunde beim Einsatz in der Nutztierherde . Frage 5: Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, statt der Anschaffung nunmehr nur noch die Unterhaltskosten für im Herdenschutz eingesetzte Herdenschutzhunde zu fördern? Zu Frage 5: Eine Förderung des Unterhalts ist nach dem derzeitigen Beihilferecht der EU nicht möglich. Frage 6: Wann hat die Landesregierung die Notifizierung der „Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber)“ bei der EU-Kommission beantragt, wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und wann ist mit einer Notifizierung zu rechnen? Zu Frage 6: Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Umweltministerkonferenz dafür eingesetzt und einen entsprechenden Antrag eingebracht, dass eine bessere finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen und beim dafür erforderlichen Unterhalt möglich sind. Der Bund hat diesbezüglich inzwischen auch mit der EU Kommission Kontakt aufgenommen und verfolgt das Ziel, dass die beihilferechtlichen Regelungen so modifiziert werden, dass eine solche Förderung möglich ist. Die bereits vor zwei Jahren bei der Bundesregierung eingereichte Präventionsrichtlinie wurde bislang wegen der genannten Widersprüche zum Beihilferecht der EU nicht nach Brüssel weitergeleitet . Da nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt ggf. Erleichterungen im Beihilferecht greifen , hat die Landesregierung eine geänderte Richtlinie mit der nach gegenwärtigem Beihilferecht zulässigen 80 % Förderung in der Abstimmung, um sie in der Folge für jene Fälle notifiziert vorliegen zu haben, bei denen die de minimis Regelung nicht ausreicht.