Landtag Brandenburg Drucksache 6/9637 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.09.2018 / Ausgegeben: 01.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3848 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9450 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - links“ (PMK-links) im Juni 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig , die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.06.2018 bis 30.06.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten zur PMK -links- mit Stand vom 04.09.2018 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen , dass die bisherigen Ergebnisse für den Monat Juni 2018 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (für 2018 - 31.01.2019) einer ständigen Aktualisierung. 1. Wie viele Straftaten wurden im Juni 2018 in dem Bereich „PMK-links” insgesamt registriert ? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, 4. sonstige Straftaten, 5. Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Juni 2018 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) vier Politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Gewaltdelikte 0 Terroristische Straftaten 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9637 - 2 - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 2 Sachbeschädigungen aller Art 2 Gesamt 4 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Monat Juni 2018 wurde keine Politisch motivierte Gewaltstraftat im Phänomenbereich PMK - links registriert. 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Juni 2018? 6. Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 5 und 6: Angaben zur Anzahl der Opfer und Täter i. S. der Fragestellung sind nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen in Verbindung mit einer konkreten Straftat werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage Stand: 04.09.2018 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Stadt-/Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 § 303 StGB 11.06.2018 Velten Oberhavel gegen rechts nein 2 § 303 StGB 26.06.2018 Zeschdorf Märkisch-Oderland gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; gegen rechts ja 3 § 185 StGB 26.06.2018 Neuruppin Ostprignitz-Ruppin gegen rechts nein 4 § 241 StGB 30.06.2018 Templin Uckermark gegen rechts; Parteieinrichtungen/-repräsentanten ja Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 1 Stand: 04.09.2018 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Stadt-/Landkreis Unterthemenfelder Extremismus Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 2 Stand: 04.09.2018 Anlage Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 3 Stand: 04.09.2018 Anlage Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 4