Landtag Brandenburg Drucksache 6/9638 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.09.2018 / Ausgegeben: 01.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3829 des Abgeordneten Helmut Barthel (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9413 Mikrokredit Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Unter dem Slogan “Kleines Geld für große Ideen“ fördert das Land Brandenburg kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg mit Mikrokrediten. Die Höhe beträgt jeweils maximal 25.000 Euro. Der Zinssatz beträgt aktuell 1,77 Prozent. Es fallen keine Gebühren an, Eigenkapital und Sicherheiten werden nicht verlangt. Die Laufzeit des Kredits beträgt fünf Jahre. Antragsberechtigt sind KMU bis maximal zehn Jahre nach ihrer Gründung. Außerdem kann der Mikrokredit Brandenburg für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmen im Nebenerwerb eingesetzt werden. Der Mikrokredit Brandenburg wird Angehörigen freier Berufe, Einzelunternehmen und Gesellschaften gewährt. Frage 1: Wie viele Mikrokredite sind seit Einführung des Programms beantragt worden? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) zu Frage 1: Insgesamt sind seit März 2016 470 Anträge per 30.06.2018 bei der ILB eingegangen . Eingangsjahr Anzahl Anträge 2016 173 2017 218 2018 78 Gesamt 469 Frage 2: Welchen Branchen sind die Antragssteller zuzuordnen? zu Frage 2: Die Antragsteller kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nachfolgende Darstellung zeigt die Branchen, bei denen die höchsten Antragszahlen zu verzeichnen sind: Branche Anzahl Anträge Handel 115 Sonstige nicht spezifizierte Dienstleistungen 107 Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 51 Baugewerbe 50 Sonstiges nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 31 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9638 - 2 - Informations- und Kommunikation 24 Kunst, Unterhaltung, Kreativwirtschaft und Erholung 18 Gesundheits- und Sozialwesen 15 Frage 3: Wieviel Anträge wurden bewilligt? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) zu Frage 3: Frage 4: Wie hoch war das jährliche Gesamtkreditvolumen? (Bitte in Jahresscheiben angeben .) zu Frage 4: Bewilligungsjahr Aktuelle Zusage (€) 2016 2.028.910,92 2017 2.590.516,19 2018 1.017.260,36 Gesamt 5.636.687,47 Frage 5: Wie viele Anträge wurden abgelehnt? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) zu Frage 5: Ablehnungsjahr Anzahl Anträge 2016 48 2017 73 2018 32 Gesamt 153 Frage 6: Was waren die Hauptgründe für die Ablehnung? zu Frage 6: Folgende Gründe sind für die Ablehnungen zu benennen: - Geschäftsidee/Unternehmenskonzept bei Gründung ist nicht nachvollziehbar. - Einkommen aus dem Unternehmen decken nicht die persönlichen Lebenshaltungskosten . - Marktreife der Geschäftsidee kann nicht nachgewiesen werden. - Persönliche/fachliche Voraussetzungen sind nicht vorhanden oder können anderweitig nicht abgesichert werden und - Überschuldung / Unternehmen in Schwierigkeiten nach der EU Definition. Frage 7: In wie vielen Fällen können Kreditnehmer ihre Kredite heute nicht mehr bedienen ? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) zu Frage 7: Insgesamt wurden sieben Engagements aufgrund von Insolvenzen und zwei Engagements aufgrund von Leistungsrückständen gekündigt. Bewilligungsjahr Anzahl Anträge 2016 95 2017 119 2018 47 Gesamt 261 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9638 - 3 - Kündigungsjahr Anzahl 2017 5 2018 4 Gesamt 9 Frage 8: Wie hoch ist der mögliche Gesamtverlust? zu Frage 8: Bei einem Gesamtvolumen von 5,6 Mio. € beläuft sich der mögliche Verlust für diese neun Darlehen auf 200.415,98 EUR, das sind 3,5% des Zusagevolumens und 3,4 % der Fälle. Frage 9: Wie hoch ist die Zahl der Arbeitsplätze die durch das Programm gesichert bzw. neu geschaffen wurden? zu Frage 9: Die Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze wird nach dem Förderprogramm erst zwei Jahre nach der Auszahlung der Darlehen ermittelt. Die Vergabe der Mikrokredite begann ab Mai 2016, so dass derzeit noch keine repräsentativen Zahlen in Bezug auf die geschaffenen Arbeitsplätze vorliegen. Die Erhebung von gesicherten Arbeitsplätzen ist in diesem Förderprogramm nicht vorgesehen. Frage 10: Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit des Mikrokreditprogrammes? zu Frage 10: KMU, insbesondere KU haben in der risikoreichen Start- und Gründungsphase Schwierigkeiten privates Kapital zur Finanzierung zu erhalten, weil entsprechende Sicherheiten fehlen. Mit dem Mikrokredit verbessert die Landesregierung den Zugang zu Fremdkapital für kleinere unternehmerische Tätigkeiten. Mikrokredite dienen im Wesentlichen zur Finanzierung von Gründungen und Kleinunternehmen Die Landesregierung hat die Finanzierungsprobleme wahrgenommen und in den Koalitionsvertrag die Eigenkapitalstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen als erklärte Ziele aufgenommen. Aus der Entwicklung der Anträge in den letzten Jahren lässt sich eine nachhaltige stabile Nachfrage des Förderprogramms Mikrokredit Brandenburg ableiten. Der Mikrokredit wird besonders gut in Anspruch genommen. Die ursprünglich geplanten 100 Bewilligungen je Jahr werden erreicht und übertroffen. Die niedrigen Ausfälle sind ein erstes Indiz dafür, dass die Bereitstellung von Fremdkapital zur Finanzierung von Gründungen und KU wirkt. Im Übrigen kann die Wirksamkeit des Mikrokreditprogramms erst festgestellt werden, wenn die neu geschaffenen Arbeitsplätze festgestellt sind. Siehe insoweit Antwort zur Frage 9. Aufgrund der stabilen Nachfrage auf hohem Niveau wird für das Programm Mikrokredit Brandenburg erwogen, das Fondsvolumen aufzustocken.