Landtag Brandenburg Drucksache 6/9649 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.09.2018 / Ausgegeben: 02.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3841 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9442 Löschwasserversorgung / Notwasserbrunnen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Von der Stadt Doberlug-Kirchhain liegen seit mehreren Jahren Förderanträge zur Einrichtung von 8 weiteren Notwasserbrunnen vor. Die Anträge werden jährlich automatisch verlängert und in das Folgejahr übertragen. Auf Grund der Trockenheit wächst die Sorge, dass in den großen Waldgebieten bei Bränden nicht ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Aus eigener Kraft baut die Stadt jährlich 2-3 neue Löschwasserbrunnen, sieht sich damit aber an der finanziellen Kapazitätsgrenze. Vorbemerkung der Landesregierung: In der Fragestellung werden Notwasserbrunnen und Löschwasserbrunnen in einen engen Zusammenhang gebracht. Beide haben aber unterschiedliche Aufgaben und unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Notwasserbrunnen werden nach dem Wassersicherstellungsgesetz des Bundes zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall vorgehalten. Die Verwendung des Wassers zu anderen Zwecken ist nachrangig, aber gegebenenfalls auch zulässig. Notwasserversorgungseinrichtungen sind Bestandteil des Zivilschutzes und somit Bundesangelegenheit . Zuständig für die 100 % - Finanzierung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Lediglich die Planung und Koordinierung erfolgt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landesamt für Umwelt (LfU). Das LfU fungiert dabei als Schnittstelle zum Bundesamt. Für die Errichtung und Wartung der Brunnen sind die Kommunen verantwortlich. Löschwasserbrunnen sind dagegen tatsächlich für die Löschwasserversorgung bei Bränden vorgesehen. Die allgemeine Löschwasserversorgung ist kommunale Angelegenheit und damit Aufgabe der Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte, die diese auch finanzieren. Löschwasserentnahmestellen im Wald unterliegen der Planung im Waldschutzplan der obersten Forstbehörde. Kommunale und private Waldeigentümer haben die Möglichkeit, für Löschwasserentnahmestellen die im Waldschutzplan vorgesehen sind, eine Förderung zu erhalten. Frage 1: Wie wird die Situation zur Bewilligung der zur Förderung in Aussicht gestellten Notwasserbrunnen für die Stadt Doberlug-Kirchhain eingeschätzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9649 - 2 - zu Frage 1: Auf dem Stadtgebiet von Doberlug-Kirchhain wurden im Jahre 2005 fünf Brunnen mit Investitionskosten von ca. 42.000 € errichtet. Damit ist das Stadtgebiet gemäß den derzeit geltenden Kriterien zu 100 % mit Notwasserbrunnen versorgt. Frage 2: Kann die Stadt weiterhin auf eine Bewilligung hoffen, wenn ja, wann soll die Realisierung sein? zu Frage 2: Für Doberlug-Kirchhain sind keine weiteren Notwasserbrunnen vorgesehen, da der Bestand an Brunnen derzeit als ausreichend anzusehen ist. Insofern können auch keine Bewilligungen zur Finanzierung weiterer Notwasserbrunnen in Aussicht gestellt werden . Frage 3: Gibt es weitere noch in Bearbeitung befindliche Anträge für Notwasserbrunnen von anderen Gemeinden, bei denen noch Bewilligungen oder Ablehnungen ausstehen? Frage 4: Wenn ja, wie wird mit diesen Anträgen verfahren und für welche Orte trifft das zu? zu Frage 3 und 4: Die angemeldeten Bedarfe werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte gebündelt, denen die Planung der Notwasserversorgung nach den Vorgaben des Wassersicherstellungsgesetzes obliegt. Der Landesregierung liegt keine aktuelle Aufstellung über Anträge von Gemeinden und den Bearbeitungsstand vor. Frage 5: Welche finanziellen Mittel sind für die Herrichtung der einzelnen Notwasserbrunnen beantragt? (Bitte einzeln auflisten) zu Frage 5: Im Jahr 2016 wurden die anzusetzenden Kosten für die Errichtung bzw. Ertüchtigung von weiterhin erforderlichen Notwasserversorgungsbrunnen nach der Konzeption Notwasserversorgung in Brandenburg ermittelt. Siehe hierzu die Tabelle in der Anlage . Je nach Haushaltslage des Bundes wird jeweils nur ein Teil der beantragten Mittel für prioritäre Standorte bewilligt. Die Aufschlüsselung der Zahlen nach Anträgen und Bewilligungsstand liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Die Kosten für das Schaffen von Löschwasserbrunnen haben sich in den letzten Jahren verdoppelt bis verdreifacht. Die Kommunen bemühen sich, defekte oder verlandete Feuerlöschbrunnen schnellstmöglich zu ersetzen, haben dabei jedoch zunehmend finanzielle Probleme. Ist ein Förder- oder Zuschussprogramm für die Schaffung von Feuerlöschbrunnen geplant? Frage 7: Wenn ja, ab wann und wie hoch sollen die Zuschüsse sein? zu Frage 6 und 7: Notleidende Kommunen haben gemäß § 16 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) die Möglichkeit, Anträge auf Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds zu stellen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9649 - 3 - Sie können Hilfen für die Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen oder für Investitionsmaßnahmen mit besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung sowie für die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erhalten. Der Ausgleichsfonds im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz besteht seit 2004. Private und kommunale Waldbesitzer haben die Möglichkeit, Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) vom 14. Oktober 2015 zur Anlage und Herrichtung von Löschwasserentnahmestellen zu beantragen. Die Zuschüsse zur Anlage und Instandsetzung von Löschwasserentnahmestellen betragen bis zu 100 % der nachgewiesenen förderfähigen Gesamtkosten; eine Kappungsgrenze pro Einzelmaßnahme liegt bei 12.000 €. Im Zuge einer Überarbeitung der Förderrichtlinie wird die differenzierte Darstellung der Zuschüsse für Flachspiegel- und Tiefbrunnen angestrebt. Anlage: Kostenermittlung für die Errichtung von Notwasserbrunnen (Stand 09/2016) Lardkris/ Getneinde / Ort Enwhner Hrurien- Kosten in Euro (Stand 12/12) artahl runen- Brunnen hc-rr*.-.litLium neu Kreisfreie Stadt Cottbus 99.913 5 9 30000 100.000 180,000 Landkreis Spreo-Neiße 120.200 54.030 -Stet Forst ' 19.300 3 18.000 &0.00O Stadt Geben 18.000 3 18.000 60.000 - Stadt Spremberg 23.000 3 1.000 - 60.000 arrdkres Oberhavet 202.200 3 18.000 60.000 - Amt Glionicke und UG 13.800 1 6.000 20.000 Gern, Hohen Neuendorf 18,30) 1 6.030 20.000 Amt Schildow und UG 11.300 1 6.000 20.000 66.000 Landkreis Uckermark 122,500 11 220.003 - Stadt Angermünde 13.700 2 12,000 40.000 Stadt Pren7lau 19.000 3 18 000 60.000 Stadt Schwedt 31.000 4 24 000 80.000 .Stadtlernphn 16.000_ 2 12.000 - 40000 La 0stprintz-Rupp.n 99.100 5 30.003 100.000 • Stadt curuppin 30.000 3 18.003 60.000 • Stadt Wittstock 14.700 2 12.030 40.000 120.000 Landkreis Pri.qnitz 78.800 6 36.000 -StadtPerloborg 12.100 2 12000 40.000 - Stadt PrItiwak 12200 2 12000 40.000 -Stadt Wittenberge 17.f300 - 2 12.000 40.000 187.000 Landkrs Mrkch•Odo:Iand 10 60.003 200.000 Stadt Bad Freienwalde 12.500 • - - Stadt Strausberg 25.500 4 24.000 80.000 Gern. Frc'dersdorf 12.600 1 6.000 20.000 Gern. Neuouhzen 17.000 1 6.000 20.0(X) • Gern. Pc:orshagen 14100 6.000 20.0(X) Gern. Rudersdc4 15.100 1 6.000 20.000 Gern Hoppearten - - 16.500 2 __.12:900 . 40.000 9 180.000 Landkreis Datrrne-Sproowatd 160.300 54.000 Stadt Königs Wustorhausen 34.000 3 18000 60,000 Stadt Lübbon 14,000 2 12000 40.000 - Stadt Luckau 10.000 1 6 000 20.000 (3cm. Wildau 10.000 1 6000 20.000 Gern, Schoncfold 13,530 1 6.000 20,000 - Stadt Zeuthen 10.500 1 6.000 20.000 1 andkreis Bamirn 72.000 173200 12 240.000 - Stadt [3omau 36.000 3 18.000 60.000 Stadt Eberswalde 39.000 3 18.000 60.000 Gern. Ahrensfe!de 12.803 1 6.000 20.003 Gern. Panketal 10.003 2 12.000 40.003 Gern, Sc.horfheJo 21.003 - - -Gern. WandUtz . 159700 3 13 18.000 1 78,003 60.000 260.000 Ladkres Te1tow-FIiiing - Stadt Jüterbog 12.100 2 12.000 40000 Stadt t..eckenwaldo 70.100 3 18.000 60.000 Stadt Ludwgse!do 23.000 3 18.000 60.000 Stadt Zosen 1/.500 1 6.000 20.000 Gern 8nkenEokio-Mahkw 25.600 3 18.000 60.000 - Gern. Rarigsdoi 10.500 1 6.000 20.000 Landkreis Folsda-n.Mittc!rnalk 204,388 8 .18000 160.000 Gerre-ndry Klolnmachr.ow 20.194 3 18000 60.000 Michendoi 11.903 1 6.000 20.003 E3eelit7 11.684 1 6.000 20.003 Lehnin . 10.724 1 6.000 20,000 Werder'Havol - 23.506 2 12000 '0.000