Landtag Brandenburg Drucksache 6/9650 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.09.2018 / Ausgegeben: 02.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3840 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9441 Zwischenlager für DSD-Müll in Hennersdorf - wie geht es weiter Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Industriegebiet Hennersdorf/ Stadt Doberlug- Kirchhain ist in den Jahren 2007/2008 für die Firma Sonne Recycling GmbH Großräschen/ Freienhufen eine Zwischenlagerung von Müll (DSD/ grüner Punkt) genehmigt worden. Das Zwischenlager ist bei der Firma Xella Deutschland GmbH als Lager angemietet. Die eingesammelten entsorgten gebrauchten Verbrauchspackungen sollten eine längstmögliche Zwischenlagerdauer von 3 Jahren haben. Die Firma Sonne Recycling GmbH meldete Insolvenz an, der eingesetzte Insolvenzverwalter erstellte Verträge zur weiteren Entsorgung/ Beräumung für das Zwischenlager in Hennersdorf mit entsprechenden Zeitfolgen. Aus dem Schreiben des Insolvenzverwalters von 2010 ist zu erkennen, dass eine Bürgschaft zur Absicherung der Entsorgung hinterlegt wurde. Gerichtlich wurde wohl inzwischen festgestellt , dass die Einlagensicherung in Höhe von 890T€ für den weiteren Rückbau bzw. den Abtransport verwendet werden soll. Auch ist vom zuständigen Landesamt eine Kompletträumung verfügt worden. Inzwischen sind die Bigpacks aufgerissen, Ratten und andere Raubtiere nehmen dort zu. Das Gelände ist ungesichert, liegt im Wald, direkt an der vielbefahrenen Bahnlinie Cottbus - Leipzig. Regelmäßige Nachfragen der Stadt Doberlug -Kirchhain werden nur unzureichend beantwortet , konkrete Aussagen zur Beräumung gibt es nicht. Nachdem 4 große Stapel Bigpacks (ca. 1% der Gesamtmenge) etwa 2015 entsorgt wurden , werden die Beräumungsarbeiten seitdem nicht weitergeführt. Vorbemerkung: Der Geschäftsbetrieb in Hennersdorf sollte nach Wiederinbetriebnahme ab Mai 2012 fortgeführt werden. Dieses Vorhaben scheiterte. Mit Schreiben vom 24.06.2016 informierte der Insolvenzverwalter das zuständige Landesamt für Umwelt über die Stilllegung des Lagers. Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher eingeleitet, um die Verfügung umzusetzen ? (Bitte vollständig auflisten) Frage 2: Welche Maßnahmen wurden 2017 und 2018 eingeleitet, welche Begehungen wurden in diesem Jahr durchgeführt, wer hat daran teilgenommen? (Bitte vollständig auflisten ) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9650 - 2 - Zu Frage 1 und 2: Das Landesamt für Umwelt hat folgende Verfügungen erlassen: 12.12.2016: Anordnung der Komplettberäumung bis spätestens zum 31.12.2017 mit Androhung der Ersatzvornahme. 12.04.2018: Festsetzung der Ersatzvornahme mit Anordnung der Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten (daraufhin Widerspruch vom 16.05.2018) Anlagenkontrolle am 19. März 2018 durch das Landesamt für Umwelt: Zustand unverändert Frage 3: Wer kontrolliert und sichert die Einlagensicherung bzw. die als Bürgschaft hinterlegte fin. Summe in Höhe von 890T€ ? (Bitte die jeweiligen Daten der Kontrollen und Höhe der noch zur Verfügung stehenden Rückstellungssumme auflisten) Frage 4: In welcher Form finden diese Kontrollen statt? Zu Frage 3 und 4: Die Sicherheitsleistungen sind als unbefristete Bürgschaften im Landesamt für Umwelt in Potsdam in unveränderter Höhe hinterlegt. Eine Rückgabe von Bürgschaftsurkunden erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch die zuständige Stelle, z. B. nach vollständiger Entsorgung der damit besicherten Mengen oder im Falle eines Betreiberwechsels. Frage 5: Warum wird dieses Geld nicht für die weitere und zügige Beräumung der riesigen Müllmenge eingesetzt? Zu Frage 5: Eine Inanspruchnahme hinterlegter Sicherheitsleistungen erfordert vorab die vollständige und dauerhafte Einstellung des betreffenden Anlagenbetriebs. Anschließend waren mit in Frage 2 genannten Verfügungen die notwendigen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen, nunmehr auch als titulierte Geldforderung, zu schaffen. Gegenwärtig bearbeitet das Landesamt für Umwelt den von der Bürgschaft gebenden Stelle nach ergangener Zahlungsaufforderung aufgemachten Fragenkatalog. Sofern die Bürgschaftssummen für zumindest eine Teilberäumung nicht gezahlt werden sollten, muss dies zivilrechtlich eingeklagt werden. Frage 6: Gibt es einen aktuellen Zeitplan für die Beräumung wenn ja, welche Daten beinhaltet dieser? Zu Frage 6: Ein Zeitplan für die Beräumung des Zwischenlagers Hennersdorf besteht bislang nicht, da nicht absehbar ist, wann die hinterlegte Sicherheitsleistung verfügbar sein wird (siehe Antwort zu Frage 5). Frage 7: Welche Aktivitäten hat der Insolvenzverwalter in den letzten 3 Jahren unternommen , um die Beräumung einzuleiten bzw. weiterzuführen? Zu Frage 7: Das Vorhaben der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in Hennersdorf in 2012 erfolgte mit dem Ziel, die sukzessive Beräumung durch Mitverarbeitung der lagernden Abfälle zu bewerkstelligen. Letztlich fehlte es jedoch aufgrund nicht darstellbarer Wirtschaftlichkeit des Standortes an den notwendigen Investitionen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9650 - 3 - Frage 8: Welche Kosten sind für den Insolvenzverwalter bisher angefallen? Zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 9: Wie wird die Brandgefahr auf dem betroffenen Grundstück eingeschätzt? Zu Frage 9: Grundsätzlich erfolgte die Abfalleinlagerung nach den Vorschriften der Kunststofflagerrichtlinie (Brandabschnitte, Brandschneisen usw.) und ist bis dato so erhalten. Durch eine lange Lagerzeit kommt es vermehrt zum Eintrag von organischen Stoffen in die Haufenwerke und damit zu starkem Bewuchs. Schreitet dieser Zustand längere Zeit fort, kann es auf Grund der Hitzeentstehung bei der Zersetzung des organischen Materials zur Selbstentzündung der einzelnen Haufenwerke kommen.