Landtag Brandenburg Drucksache 6/9651 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.09.2018 / Ausgegeben: 02.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3869 der Abgeordneten Britta Müller (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9495 Indentifikation, Maßnahmen und Informationsfluss im Zusammenhang mit betroffenen Patientinnen und Patienten infolge des Brandenburger Arzneimittelskandals Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die drei Sonderausschüsse im Sommer 2018 (25.07., 16.08., 28.08.) des Brandenburger Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (AASGFF) haben Licht in das Dunkel des Arzneimittelskandals gebracht. Im Besonderen der im AASGFF am 28.08.2018 von den Mitgliedern der Task Force Lunapharm präsentierte vorläufige Untersuchungsbericht konnte somit einen wichtigen Teil zur notwendigen Aufklärung beitragen. Die Mitglieder der Task Force Lunapharm zeigten anhand des Berichtes in ihren fortführenden Ausführungen den Anwesenden des AASGFF u.a. die gravierenden Mängel im Punkt der Arbeitsweise des Landesamtes für Arbeitsschutz , Verbraucherschutz und Gesundheit auf. In diesem Zusammenhang wurde vor allem deutlich, wie wichtig ein rechtzeitiger Informationsfluss im Punkt der Warnung an Behörden , Institutionen und letztendlich vor allem auch an die zahlreichen Patientinnen und Patienten notwendig gewesen wäre. Dies machte deutlich, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten das höchste Gut sein muss. Fortführend muss es nun in den nächsten Wochen und Monaten das oberste Ziel sein, mit ganzer Kraft und Anstrengung betroffene Patientinnen und Patienten zu identifizieren und diese, als auch die gesamte Öffentlichkeit , über die aktuelle Situation aufzuklären und zu informieren, wozu diesbezüglich in den vergangenen Sonderausschüssen noch viele Fragen offen blieben bzw. Versäumnisse deutlich wurden. Gleiches muss im Punkt der Unklarheiten bezüglich des Informationsflusses mit der Landesärztekammer, Landesapothekerkammer sowie den Krankenkassen geschehen. Dies gilt es in dem aktuellen Fall schnellstmöglich herauszufinden, um zukünftig entsprechende Kommunikations- und Warnprozesse zu verbessern und zu intensivieren . Diese Fragen sind auch dahingehend wichtig zu klären, können doch diese Informationen sowie die Erkenntnisse des Berichts der Task Force Lunapharm in Brandenburg eine Blaupause für andere Bundesländer sein, liegt doch die Vermutung nahe, dass sich auch in anderen Bundesländern ein ähnlicher Fall ereignen könnte. Frage 1: Wann und wie wurden die Patientinnen und Patienten erstmalig über den Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Punkt gestohlener und unzureichend gelagerter Medikamente informiert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9651 - 2 - Frage 3: Wann und wie wurde die Brandenburger Landesärztekammer über den Fall informiert , und wie lief die weitere Abstimmung bzw. der weitere Informationsfluss? Frage 4: Wann und wie wurde die Landesapothekerkammer Brandenburg über den Fall informiert, und wie lief die weitere Abstimmung bzw. der weitere Informationsfluss? Frage 5: Wann und wie wurde welche Krankenkasse über den Fall informiert, und wie lief die weitere Abstimmung bzw. der weitere Informationsfluss? zu Frage 1 und 3 bis 5: Die Fragen 1 und 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Fragen waren inhaltlich Gegenstand der Beratung in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 25. Juli und 16. August 2018. Hier wurde seitens des MASGF ausführlich über die umfangreich eingeleiteten Maßnahmen zur generellen Information von potentiell betroffenen Patientinnen und Patienten, zur Information der beruflichen Vertretungen der Ärztinnen und Ärzte bzw. Apothekerinnen und Apotheker sowie zur Information der Krankenkassen berichtet. Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen in den Sitzungsprotokollen verwiesen (s. insb. Seite 11-12, 53-54, 56, 62 und 74 des Protokolls der 34. Sitzung am 25. Juli 2018 sowie Seite 55-56 des Protokolls der 35. Sitzung am 16. August 2018). Eine individuelle Information und Beratung von konkret betroffenen Patientinnen und Patienten liegt im Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Nur diese können gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten das weitere Vorgehen besprechen. Hierbei kann unter Umständen ggf. schon eine engmaschigere Kontrolle ausreichen. Auch etwaige Gespräche mit Patientinnen und Patienten, die nicht betroffen sind und durch diese Information entlastet werden können, bleiben den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Frage 2: Wann wurden die Maßnahmen zur Identifikation etwaiger Patientinnen und Patienten eingeleitet, und wie sahen diese aus? zu Frage 2: Mit dem Bekanntwerden einer möglichen Gefährdung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten hat das LAVG unverzüglich die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Ermittlung des potentiell betroffenen Personenkreises eingeleitet. Dazu gehörte vor allem die Anordnung des Rückrufs der betreffenden Arzneimittel gegenüber der Lunapharm Deutschland GmbH. Mit der Anordnung des Rückrufs war auch verbunden , dass die Firma dem LAVG die Adressaten der jeweiligen Lieferungen mitteilen musste . Diese Informationen hat das LAVG unverzüglich sowohl den Arzneimittelüberwachungsbehörden der anderen Bundesländer und Staaten als auch den Apotheken, Großhändlern und deren Interessenvertretungen mitgeteilt. Auf diese Weise wurden alle Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, in ihrer örtlichen Zuständigkeit tätig zu werden, die Anzahl potentiell betroffener Patientinnen und Patienten zu ermitteln und diese über die Apotheken und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte informieren und beraten zu lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 bis 5 verwiesen.