Landtag Brandenburg Drucksache 6/9653 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.09.2018 / Ausgegeben: 02.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3842 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9444 Naturschutz in der Personalbedarfsplanung 2022 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Personalbedarfsplanung 2022 (Drucksache 6/9217) stellt die Personalzielzahlen in den einzelnen Ressorts der Landesverwaltung dar. Zu den Aufgaben des Landesamtes für Umwelt gehören verschiedene Vollzugsaufgaben des Naturschutzes sowie die Verwaltung der Biosphärenreservate und Naturparke. Für diesen Aufgabenbereich sieht die Personalbedarfsplanung insgesamt 127 Stellen vor. Während in früheren Personalbedarfsplanungen die Großschutzgebiete separat ausgewiesen waren ist in der jetzigen Darstellung nicht mehr erkennbar, für welche Aufgabenbereiche wieviel Stellen vorgesehen sind. Frage 1: Wie viele Stellen sind derzeit in der Abteilung Naturschutz/GSG, Regionalentwicklung des Landesamtes für Umwelt angesiedelt und besetzt? Zu Frage 1: In der Abteilung N /GR des Landesamtes für Umwelt sind 142 Stellen angesiedelt . Es sind 144 Mitarbeiter beschäftigt (Differenz u. a. durch Arbeitsverträge < 40h). [Stand: 30.6.18] Frage 2: Wie viele der 127 Stellen in der Personalbedarfsplanung 2022 sind für die Verwaltung der Großschutzgebiete vorgesehen? Bitte separat für Biosphärenreservate, Naturparke und zentrale Koordinierung angeben. Frage 3: Ist für den Bereich Großschutzgebiete/Regionalentwicklung oder für Aufgaben des Naturschutzes im LfU die Besetzung von Nachwuchsstellen vorgesehen? Zu Frage 2 und 3: Die Personalbedarfsplanung 2022 sieht für die genannten Aufgabenbereiche 127 Stellen vor. Momentan sind den Aufgabenbereichen noch 142 Stellen zugeordnet . Eine aufgabenscharfe Umsetzung der Personalbedarfsplanung kann jedoch erst sinnvoll erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz und damit der HH-Plan/Einzelplan 10 für die Jahre 2019/ 2020 beschlossen wurde. Erst dann kann auch abschließend entschieden werden, ob Nachwuchsstellen in diesem Bereich vorgesehen sind.