Landtag Brandenburg Drucksache 6/9673 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.10.2018 / Ausgegeben: 08.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3821 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9403 Internet in jedem Klassenzimmer: Sind Brandenburger Schulen noch immer ein digitaler weißer Fleck? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Um die Potenziale digitaler Lehr- und Lerninhalte im Unterricht voll nutzen zu können, brauchen Schulen eine leistungsfähige Breitbandverbindung . Dies gilt erst recht für eine anspruchsvolle digitale Lehr- und Lehrumgebung wie beispielsweise die vom Hasso-Plattner-Institut entwickelte Schul-Cloud. Darum wird der Bund im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Länder und Kommunen bei der digitalen Ausstattung von Schulen zu unterstützen. Daneben gibt es erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die ebenfalls für leistungsfähige Internet- Anschlüsse an Schulen genutzt werden können. In Anlehnung an die Breitbandrichtlinien der EU ist im Sinne dieses Programms „eine Schule nur dann als versorgt anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung zumindest jeder Klasse einer Schule dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen kann“. Schulen unterhalb dieser sogenannten Aufgreifschwelle gelten als unterversorgt bzw. als ein weißer NGA-Fleck.1 Nach eigener Aussage strebt auch die Landesregierung an, die Schul-Cloud an Brandenburger Schule einzuführen. Aus der letzten verfügbaren Aufstellung über die Breitbandversorgung an Schulen mit Daten aus dem Jahr 2014 geht hervor, dass weniger als 5 Prozent aller Brandenburger Schulen über eine VDSL-Verbindung verfügten, die zumindest potenziell in der Lage sein kann, eine Breitbandversorgung anzubieten, die sich der oben definierten Aufgreifschwelle nähert.2 Frage 1: Wie viele von wie vielen Brandenburger Schulen unterschreiten derzeit die Aufgreifschwelle (in allen relevanten Teilen des Schulgeländes) von 30 Mbit/s und gelten demnach als weißer NGA-Fleck? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln) 1 Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 in der Version 6 vom 14.07.2017, S. 15. 2Übersicht des MBJS über Verteilung der Anschlussarten nach Schulformgruppen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zum Stichtag 24.11.2014, Anlage 3 zum Protokoll der Sitzung der Enquete-Kommission 6/1 vom 17.06.2016, P-EK 1-6/7. Die Daten beziehen sich allerdings auf das gesamte Schulgelände und geben keinen Aufschluss über die Verfügbarkeit in einzelnen Klassenräumen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9673 - 2 - Zu Frage 1: Die aktuellen Zahlen stammen von der ZENSOS-Zusatzerhebung IT- und Medienausstattung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28.03.2017. Die Daten beziehen sich auf das gesamte Schulgelände. Daten zu der Verfügbarkeit in einzelnen Klassenräumen liegen landesseitig nicht vor. Die Skalierung der Erhebung lässt Aussagen zu einem Schwellenwert von 25 Mbit/s zu. Schulformbezogen war die Internetanbindung demgemäß zu dem genannten Zeitpunkt wie folgt: Frage 2: Bis wann und in welchen Schritten gedenkt die Landesregierung, die weißen Flecken zu schließen? Zu Frage 2: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie unterstützte den Ausbau der Glasfaser -Infrastruktur im Land Brandenburg in fünf Planungsregionen mit 57 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Weitere Verbesserungen sind mit der Umsetzung des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau zu erwarten, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgelegt wurde 3. Das Bundesprogramm fördert Gebiete, die bislang mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind. In bisher fünf Förderaufrufen konnten sich Landkreise und Kommunen um Zuwendungen aus dem Förderprogramm bewerben. Alle 14 brandenburgischen Landkreise und die kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel haben sich beteiligt. Die Umsetzung der Breitbandförderung wird sich marktbedingt über die nächsten Jahre erstrecken. Die Geodaten der Schulstandorte wurden in die Ausschreibung der regionalen Lose integriert. Parallel dazu - so der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern - soll im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ in den Jahren 2019 bis 2023 gezielt die Infrastrukturanbindung von Schulen gefördert werden. In der Kombination beider Fördermaßnahmen besteht die Möglichkeit, die überwiegende Mehrzahl der „weißen Flecken“ zu schließen . Frage 3: Bis wann strebt die Landesregierung die Ausstattung Brandenburger Schulen mit der Schul-Cloud an? Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Forschungs - und Entwicklungsvorhaben „Schul-Cloud“, das vom Hasso-Plattner-Institut zusammen mit dem Verein der MINT-EC-Schulen - ein Zusammenschluss von rund 300 Gymnasien in ganz Deutschland - in verschiedenen Bundesländern erprobt wird. Die Förderung endet zum 31. Juli 2021. Ziel des BMBF ist es, mit der Schul-Cloud ein Referenz- 3 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Schulform Anzahl Schulen davon mit <= 25 Mbit/s Anteil in % Grundschule 404 344 85,1 Oberschule 117 93 79,5 Gesamtschule 22 16 72,7 Gymnasium 77 54 70,1 Förderschule 80 67 83,7 Berufliche Schule 25 19 76,0 Insgesamt 725 593 81,8 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9673 - 3 - modell für eine föderal einsatzfähige Schulcloud-Infrastruktur zu entwickeln. Zurzeit wird der schrittweise Einstieg in eine brandenburgische Schul-Cloud geprüft. Angestrebt wird mittelfristig die Bildung eines Länderkonsortiums. Frage 4: Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung, um alle Brandenburger Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechend der oben genannten Aufgreifschwelle zu versorgen ? Zu Frage 4: Aus der gesetzlichen Zuständigkeit heraus sind die Kosten der Breitbandversorgung von Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch die kommunalen Träger zu leisten. Frage 5: In welcher Höhe hat die Landesregierung in ihrem Entwurf des Landeshaushalts 2019/2020 landeseigene Mittel vorgesehen, um Brandenburger Schulen mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss auszustatten? Zu Frage 5: Im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 sind für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur insgesamt - ohne schulische Zweckbindung - folgende Mittel über den Einzelplan 08 050 Titelgruppe 69 vorgesehen: Ausgabeermächtigungen 2019 i.H.v. 31.900.000 Euro und 2020 i.H.v. 66.460.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen 2019 i.H.v. 83.100.000 Euro. Da die Konditionen des geplanten „DigitalPakts Schule“ nicht bekannt sind, sind Aussagen zu weiteren Möglichkeiten der Ausstattungsförderung nicht möglich. Frage 6: Inwiefern können oder werden Schulen in freier Trägerschaft an entsprechenden Förderprogrammen teilhaben? Zu Frage 6: Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern liegen der Landesregierung zu dieser Frage derzeit keine Informationen vor. Frage 1: Wie viele von wie vielen Brandenburger Schulen unterschreiten derzeit die Aufgreifschwelle (in allen relevanten Teilen des Schulgeländes) von 30 Mbit/s und gelten demnach als weißer NGA-Fleck? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln) Zu Frage 1: Die aktuellen Zahlen stammen von der ZENSOS-Zusatzerhebung IT- und Medienausstattung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28.03.2017. Die Daten beziehen sich auf das gesamte Schulgeländ... Frage 2: Bis wann und in welchen Schritten gedenkt die Landesregierung, die weißen Flecken zu schließen? Zu Frage 2: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie unterstützte den Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im Land Brandenburg in fünf Planungsregionen mit 57 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Weitere Verbesse... Alle 14 brandenburgischen Landkreise und die kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel haben sich beteiligt. Die Umsetzung der Breitbandförderung wird sich marktbedingt über die nächsten Jahre erstrecken. Die Geodaten d... Parallel dazu - so der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern - soll im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ in den Jahren 2019 bis 2023 gezielt die Infrastrukturanbindung von Schulen gefördert werden. In der Kombination beider Fördermaßnahmen ... Frage 3: Bis wann strebt die Landesregierung die Ausstattung Brandenburger Schulen mit der Schul-Cloud an? Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Schul-Cloud“, das vom Hasso-Plattner-Institut zusammen mit dem Verein der MINT-EC-Schulen - ein Zusammenschluss von rund 300 Gymnasien... Frage 4: Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung, um alle Brandenburger Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechend der oben genannten Aufgreifschwelle zu versorgen? Zu Frage 4: Aus der gesetzlichen Zuständigkeit heraus sind die Kosten der Breitbandversorgung von Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch die kommunalen Träger zu leisten. Frage 5: In welcher Höhe hat die Landesregierung in ihrem Entwurf des Landeshaushalts 2019/2020 landeseigene Mittel vorgesehen, um Brandenburger Schulen mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss auszustatten? Zu Frage 5: Im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 sind für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur insgesamt - ohne schulische Zweckbindung - folgende Mittel über den Einzelplan 08 050 Titelgruppe 69 vorgesehen: Ausgabeermächtigungen 2019 i.H.v. 31.900.000 Euro und 2020 i.H.v. 66.460.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen 2019 i.H.v. 83.100.000 Euro. Da die Konditionen des geplanten „DigitalPakts Schule“ nicht bekannt sind, sind Aussagen zu weiteren Mögl... Frage 6: Inwiefern können oder werden Schulen in freier Trägerschaft an entsprechenden Förderprogrammen teilhaben? Zu Frage 6: Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern liegen der Landesregierung zu dieser Frage derzeit keine Informationen vor.