Landtag Brandenburg Drucksache 6/9679 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.09.2018 / Ausgegeben: 08.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3802 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9334 Ausgaben für freie Mitarbeiter Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: In den Fachressorts der Landesregierung wie auch in der Landtagsverwaltung werden projektbezogen und fallweise freie Mitarbeiter auf Honorarbasis beschäftigt. Ich frage die Landesregierung: Welche Ausgaben fielen durch die Beauftragung freier Mitarbeiter für das Land Brandenburg im Zeitraum 2015 bis 2017 an? Bitte nach Ressort, Jahr und Anlass/Thema/Projekt der Beauftragung aufschlüsseln. Vorbemerkung: Die Anfrage wird verstanden als solche nach der Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter auf Honorarbasis auf Veranlassung der obersten Landesbehörden . Zur Frage: Unter einer freien Mitarbeiterin oder einem freien Mitarbeiter wird eine Person verstanden, die aufgrund eines Dienstvertrages zeitlich befristet, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden sowie selbstständig und unter freier Zeiteinteilung einen bestimmten Dienst, d. h. also keinen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts, zu leisten verpflichtet ist, ohne gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz auszuüben. Solche Personen beschäftigt die Landesregierung nicht.