Datum des Eingangs: 25.03.2015 / Ausgegeben: 31.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/968 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 333 der Abgeordneten Thomas Jung und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/720 Brandenburgisches Meldegesetz - Auskunftssperre für alle Polizeibeamten Wortlaut der Kleinen Anfrage 333 vom 26.02.2015: Aktuell besteht eine Auskunftssperre lediglich für Angehörige von Spezialeinheiten und speziellen Ermittlungsgruppen. Jedoch sind auch die einfachen Polizeibeamten angesichts der tatsächlichen und vor dem Hintergrund der erschreckenden Anzahl von Tätlichkeiten gegen Polizeivollzugskräfte nicht nur abstrakt gefährdet. Die Einsatzrealität zeigt, dass es die Beamten des allgemeinen Polizeivollzugsdienstes sind, die in der Regel vor Ort die ersten Maßnahmen treffen, Festnahmen durchführen, erste Spuren sichern oder potenziell gewalttätige Großveranstaltungen bzw. Versammlungen betreuen. Ein spezialpolizeilicher Einsatz mit Kräften, die bereits jetzt unter dem besonderen Auskunftsschutz stehen, entwickelt sich oft erst aus einer ‚normalen’ Lage heraus. Polizei- und Kriminalbeamte sind aus rechtsstaatlichen Gründen zu recht verpflichtet, ihre Identität ggfs. mittels Dienstausweis, Namen und Dienststelle bekannt zu geben. Oft sind sie auch Zeugen vor Gericht. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum gibt es die Auskunftssperre nur für die Angehörigen von Spezialeinheiten und speziellen Ermittlungsgruppen? 2. Wie viele Polizeibeamte haben in den letzten drei Jahren einen Antrag auf Auskunftssperre bei Meldeämtern in ganz Brandenburg gestellt? 3. Wie viele Anträge davon wurden positiv beschieden? 4. Wurden überhaupt Anträge abgelehnt und wenn ja aus welchen Gründen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gibt es die Auskunftssperre nur für die Angehörigen von Spezialeinheiten und speziellen Ermittlungsgruppen? zu Frage 1: Aus dem Gesetz ergibt sich die insoweit angenommene Beschränkung, wonach eine Auskunftssperre nur für Angehörige von Spezialeinheiten und speziellen Ermittlungsgruppen in das Melderegister eingetragen werde, nicht. Frage 2: Wie viele Polizeibeamte haben in den letzten drei Jahren einen Antrag auf Auskunftssperre bei Meldeämtern in ganz Brandenburg gestellt? Frage 3: Wie viele Anträge davon wurden positiv beschieden? Frage 4: Wurden überhaupt Anträge abgelehnt und wenn ja aus welchen Gründen? zu den Fragen 2 bis 4: Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl von Anträgen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen der letzten drei Jahre, die Anzahl der bewilligten und abgelehnten Anträge sowie über die Ablehnungsgründe vor.