Landtag Brandenburg Drucksache 6/9681 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.10.2018 / Ausgegeben: 09.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3876 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9521 Auszahlung von Investitionspauschalen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Gemäß der alten und neuen Fassung des Landesaufnahmegesetzes erhalten die Betreiber von Einrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete pro eingerichtetem Platz für die Unterbringung eine einmalige Investitionspauschale in Höhe von 2.300,82 €. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach § 9 Absatz 1 der Landesaufnahmegesetz- Erstattungsverordnung beträgt die Pauschale nach § 14 Absatz 6 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes für die erstmalige Bereitstellung von Unterbringungsplätzen in einer Einrichtung der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft, Wohnungsverbund oder Übergangswohnung) pro Platz einmalig 2 300,81 Euro. Die Investitionspauschale erhalten nach § 14 Absatz 6 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte. Mit der Novellierung zum 1. April 2016 sind die Anspruchsgrundlagen für die Bewilligung der Investitionspauschale geändert worden. Vor der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes wurde die Investitionspauschale lediglich für die Schaffung von Unterbringungsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften und sogenannten Wohnungsverbünden erbracht . Im Rahmen der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes zum 1. April 2016 ist der Anspruch auf die Investitionspauschale erweitert worden. Seitdem erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Investitionspauschale für die erstmalige Bereitstellung von Plätzen zur vorläufigen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem Wohnungsverbund oder einer Übergangswohnung. Frage: Sind der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 Verstöße gegen die Haushaltsordnung des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Erhebung und Auszahlung dieser Investitionspauschalen bekannt geworden? Wenn ja, wo, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen? zu Frage: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu Verstößen im Zusammenhang mit der Erstattung der Investitionspauschale durch das Landesamt für Soziales und Versorgung an die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2014 bis 2017 vor.