Landtag Brandenburg Drucksache 6/9682 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.10.2018 / Ausgegeben: 09.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3856 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9458 Mobilfunknetzausbau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der MAZ vom 30.08.2018 ist zu entnehmen, dass das Land Brandenburg den viertletzten Platz im Ländervergleich beim Ausbau des mobilen Internet einnimmt und dass 14,4 Prozent der Fläche unterversorgt sind. Frage 1: Wo sind die weißen Flecken im Mobilfunknetz im Land Brandenburg? Frage 2: In welchen Gemarkungen ist eine Versorgung mit 50 Mbit nicht gewährleistet? (Bitte alle betroffenen Gemarkungen nach Landkreisen auflisten!) Frage 3: Bis zur Einführung von 5G ist eine flächendeckende Versorgung mit 4G unabdingbar . Welche Gebiete sind noch nicht mit 4G versorgt? (Bitte alle betroffenen Gemarkungen nach Landkreisen auflisten!) Frage 7: Wo sind die weißen Flecken im Festnetz-Internet im Land Brandenburg? zu den Fragen 1-3 und 7: Die weißen Flecken bezüglich der Internetversorgung, auch unter Berücksichtigung einer Breitbandverfügbarkeit ≥ 50 Mbit/s, sind im Breitbandatlas der Bundesregierung dargestellt. Die Versorgungssituation unterliegt der Geheimhaltung der Netzbetreiber und liegt im Einzelnen der Landesregierung nicht frei vor. Frage 4: Bis zu welchem Zeitpunkt soll der flächendeckende Ausbau mit 4G abgeschlossen sein und wie ist der Zeitplan in den einzelnen Landkreisen? zu Frage 4: Der Mobilfunkausbau erfolgt privatwirtschaftlich. Der 4G-Netzausbau unterliegt dabei den Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur und ist somit reguliert. Mit den Versorgungsauflagen aus der Versteigerung der Digitalen Dividende II werden bundesweit 98 % der Haushalte bis zum 31.12.2019 versorgt. Auf dem Mobilfunkgipfel des Bundes im Juni dieses Jahres wurde beschlossen, dass 2021 fast alle Haushalte (99%) versorgt sein sollen. Ein flächendeckender Ausbau mit 4G ist nicht Bestandteil der Versorgungsauflage des Netzbetreibers. Frage 5: Welche Aktivitäten sind notwendig, um den 4G Ausbau abzuschließen und so die Voraussetzungen für 5G zu schaffen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9682 - 2 - zu Frage 5: Aus Sicht der Landesregierung besteht kein zwingender Zusammenhang zwischen dem 4G Ausbau und dem 5G Ausbau. Für den 5G Ausbau ist ein glasfaserbasiertes Zuführungsnetz zu den Antennenstandorten zwingende Voraussetzung. Frage 6: Welche aktuellen Hemmnisse stehen zurzeit einem zügigen Ausbau entgegen? zu Frage 6: Ausbauhindernisse sind insbesondere hohe Investitionskosten in der Fläche gegenüber geringer Wirtschaftlichkeit für die Kommunikationsunternehmen. Frage 8: Wann ist eine flächendeckende Versorgung für Bürger und Infrastruktur mit Breitbandanschlüssen gewährleistet? zu Frage 8: Mit der Umsetzung der Breitbandrichtlinie des Bundes und deren Novellierung (Upgrade auf FTTB/FTTH-Ausbau) soll eine nahezu flächendeckende Versorgung mit hochbitratigem Internet gewährleistet werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte und soll nach jetzigem Stand bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Frage 9: Wie wird sichergestellt, dass die gesundheitliche Versorgung mittels Telemedizin für alte und kranke Menschen sowie der Einsatz und die Nutzung selbstfahrender Fahrzeuge garantiert sind und wie ist der Zeitplan dazu? zu Frage 9: Die Telemedizin bietet digitale Unterstützungsmöglichkeiten sowohl für Patienten als auch für medizinische Leistungserbringer. Deshalb unterstützt die Landesregierung technische Lösungen, die dazu beitragen, eine immer größere Anzahl von Menschen zu versorgen. Das automatisierte Fahren bis hin zum autonomen Fahren steht am Anfang der Entwicklung . Wann diese Technologien soweit fortgeschritten sein könnten, dass selbstfahrende Fahrzeuge einsetzbar sein werden, ist derzeit nicht absehbar.