Landtag Brandenburg Drucksache 6/9684 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.10.2018 / Ausgegeben: 09.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3853 der Abgeordneten Steffen Königer (AfD-Fraktion) und Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9455 Schulmilch in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In einem offenen Brief der Initiative foodwatch wird die Ausgestaltung des EU-Milch-programmes in Brandenburg insbesondere wegen des Angebotes gezuckerter Milchgetränke die nicht den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen, kritisiert Frage 1: Welche Schulmilchlieferanten sind aktuell für die EU-Milchprogrammförderung gelistet? zu Frage 1: Die aktuelle Liste der Schulmilchlieferanten ist auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) https://lelf.brandenburg.de/media_fast/4055/Schulmilchlieferanten.pdf öffentlich eingestellt. Frage 2: Welche dieser Lieferanten beliefern Bildungseinrichtungen direkt und welche beliefern über einen Caterer? Frage 3: Welches Milchangebot bietet jeder einzelne Caterer mit welchem Zuckergehalt in welchen Abpackungsgrößen zu welchem Preis an? zu Fragen 2 und 3: Schulmilchlieferanten schließen im Innenverhältnis i. d. R. sog. Unterverträge ab, damit die Belieferung mit Schulerzeugnissen (wie Mittagessen usw.) optimiert wird. Über das Milchangebot der Caterer im Einzelnen liegen keine Informationen vor, da die Beihilfeempfänger ausschließlich die Schulmilchlieferanten sind. Frage 4: Wie wird die Milchförderung bei täglich variierender Bestellung durch die Eltern bzw. Bildungseinrichtungen bzw. Caterer abgerechnet? zu Frage 4: Die Schulmilchförderung wird nach dem Erstattungsprinzip abgerechnet. Erst nach Vorlage aller Lieferscheine und Rechnungen für einen bestimmten Abrechnungszeitraum erfolgen die Abrechnungen der Schulmilchlieferanten, die Verwaltungskontrolle und die Auszahlung der Beihilfe. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9684 - 2 - Frage 5: Welche begleitenden pädagogischen Maßnahmen werden durch das EU-Programm angeboten? zu Frage 5: Die begleitenden pädagogischen Maßnahmen (sog. flankierende Maßnahmen ) durch das EU-Programm ergeben sich aus Artikel 23 Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Brandenburg verwendet keine EU-Mittel für begleitende pädagogische Maßnahmen. Die begleitenden pädagogischen Maßnahmen werden aus Landesmitteln finanziert. Dazu gehört die Finanzierung von Landaktiv sowie von Fachbroschüren, die im Rahmen von ausgewählten Themenkomplexen im Unterricht verwendet werden. Frage 6: Wer trägt die Verantwortung für die Inhalte und Durchführung der begleitenden pädagogischen Maßnahmen? zu Frage 6: Die Fachaufsicht für die Durchführung der begleitenden pädagogischen Maßnahmen erfolgt durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL). Die konkrete Durchführung liegt in der Verantwortung der Bildungseinrichtungen . Frage 7: Hat die Bundesregierung im Einklang mit den nationalen Verfahren eine Genehmigung für (a) Zucker, (b) Salz, (c) Fett und (d) Süßungsmittel erhalten? Wenn ja: Welche Mengen an Zusätzen von (a) bis (d) wurden genehmigt und finden bei der Umsetzung im Land Brandenburg Anwendung? zu Frage 7: Die Genehmigung erfolgt gemäß Artikel 23 Absatz 6 letzter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2016/791. Die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40 (Höchstwerte für den Zusatz von Zutaten) vorgegebenen Werte müssen durch die Schulmilchlieferanten eingehalten werden. Dazu werden in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. (MLUA) Stichproben hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe untersucht.