Landtag Brandenburg Drucksache 6/9685 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.10.2018 / Ausgegeben: 09.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3858 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9475 Neue Gymnasiale Oberstufe: Folgen für die Kursvielfalt Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit dem 1. August 2018 gilt eine neue Fassung der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung. Die Kursstruktur verändert sich grundlegend. Bei der Umsetzung der neugefassten Verordnung gilt es negative Folgen für die Unterrichtsorganisation und insbesondere die Kursvielfalt an kleineren gymnasialen Oberstufen zu vermeiden . Zunächst wird die neue Kursstruktur nur in den Einführungsphasen an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien wirksam. Das erste Abitur nach dem neuen Kurssystem wird im Schuljahr 2020/2021 abgelegt. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem Ziel Bildungsgerechtigkeit, Mobilität und Vergleichbarkeit der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern zu verbessern, hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) eine Veränderung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ („Oberstufenvereinbarung“) beschlossen. Die geänderte Oberstufenvereinbarung beschreibt u. a. eine Bandbreite von zwei bis vier Kursen auf erhöhtem Niveau . Diese Veränderungen der KMK-Oberstufenvereinbarung führten im Schuljahr 2016/2017 zu intensiven Diskussions- und Abstimmungsprozessen und einer damit verbundenen Veränderung der Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV). Frage 1: Welche Auswirkungen der neuen Kursstruktur erwartet die Landesregierung mit Blick auf die Unterrichtsorganisation? Zu Frage 1: Nach dem neuen Kurssystem ergibt sich für jede Schülerin und jeden Schüler eine wöchentliche Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase von in der Regel 34 Stunden , sie ist damit genau so hoch wie nach dem bisherigen Kurssystem. Die neue Kursstruktur sieht zwei fünfstündige Leistungskurse (bisher: fünf vierstündige Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau) und dreistündige Grundkurse (bisher: zweistündige Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau) vor. Der Grundkurs Mathematik ist vierstündig und der Seminarkurs bleibt mit der veränderten Struktur bestehen und wird weiter zweistündig unterrichtet. Der Vorteil dieses Modells besteht für die Schülerinnen und Schüler darin, mit der Wahl der zwei Leistungsfächer einen Schwerpunkt bilden zu können, der im Rahmen der jeweils dafür zur Verfügung stehenden fünf Wochenstunden ein vertieftes fachliches Arbeiten im Landtag Brandenburg Drucksache 6/9685 - 2 - Sinne einer verstärkten Wissenschaftspropädeutik ermöglicht. Die Anhebung von zwei auf drei Wochenstunden bei den Grundkursen ermöglicht ebenfalls ein vertieftes fachliches Arbeiten. Bisher waren in jedem Halbjahr der Qualifikationsphase 11 Kurse zu belegen, nach den geänderten Bestimmungen sind es 10 Kurse. Somit verringert sich die Zahl der Fächer, die die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler zu belegen hat. Insgesamt wird durch die veränderte Struktur der gymnasialen Oberstufe die Unterrichtsorganisation nicht erschwert. Frage 2: Bislang werden auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift für die gymnasiale Oberstufe 1,7 Lehrerwochenstunden für jede/n Schüler/in zugewiesen. Plant die Landesregierung , die Zuweisung zu verändern? Zu Frage 2: Nein. Mit dem Ausstattungsfaktor 1,7 Lehrerwochenstunden (LWS) je Schülerin /Schüler kann ein Kurssystem organisiert werden, mit dem die Belegverpflichtungen erfüllt werden. Frage 3: Bereits in der ursprünglichen Fassung der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung wurde die Möglichkeit eröffnet, „durch die Kooperation mit anderen Gymnasien, Gesamtschulen oder Oberstufenzentren“ den „Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten der Schule“ zu erweitern, um Kurse anbieten zu können. Auch die Möglichkeit von Online-Kursen wird ausdrücklich eröffnet. Kooperationen sind dem staatlichen Schulamt anzuzeigen. Wie viele Fälle derartige Kooperationen gibt es derzeit, und welcher Art sind sie? Frage 4: In wie vielen Fällen gibt es Kooperationen im Sinne von Online-Kursen, und welche Fächer betrifft das? Zu den Fragen 3 und 4: Es gibt aktuell keine Kooperationen zwischen den Schulformen, um Kurse anbieten zu können. Daneben gibt es auch aktuell keine Online-Kurse. Frage 5: Welche Vorgaben macht die Schulaufsicht hinsichtlich dieser Kooperationen? Zu Frage 5: Die Kooperation ist von den teilnehmenden Schulen dem staatlichen Schulamt anzuzeigen. Mit der Anzeige müssen die Beschlüsse der Schulkonferenzen der kooperierenden Schulen, die Erweiterung und Abstimmung des Kursangebotes, zumutbare Unterrichtswege, die personellen und sächlichen Voraussetzungen sowie eine Stellungnahme des Schulträgers/der Schulträger nachgewiesen werden. Bei Online-Kursen müssen die Schulen die technischen Voraussetzungen sichern. Frage 6: Welche Maßgaben gelten in der Verwaltungspraxis für die Einrichtung von Kursen in der gymnasialen Oberstufe? Zu Frage 6: Die Kurse, die zu den Belegverpflichtungen gemäß KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gehören, müssen von allen Schulen eingerichtet werden. Darüber hinaus bestimmen das Kurswahlverhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule das Kursangebot. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9685 - 3 - Frage 7: Wie viele Lehrerwochenstunden wurden den gymnasialen Oberstufen im vergangenen Schuljahr 2017/2018 und wie viele wurden im aktuellen Schuljahr 2018/2019 zugewiesen ? (bitte nach Schulformen, nach Schuljahren und - soweit anwendbar - nach Einführungs - und Qualifikationsphase aufschlüsseln) Zu Frage 7: Die Ausstattung für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird pauschal anhand einer schülerbezogenen Messzahl vorgenommen. Je Schülerin und Schüler werden 1,7 Lehrerwochenstunden (LWS) zugewiesen, mindestens jedoch 142 LWS für die Qualifikationsphase an Gymnasien bzw. 213 LWS für die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und für berufliche Gymnasien. Es handelt sich um einen einheitlichen Ausstattungsrichtwert für die drei Schulformen und für die Einführungs- und Qualifikationsphase der Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien. Ausgehend von den Schülerzahlen (gemäß Schulstatistik 2017/2018) ergibt sich folgende Ausstattung der gymnasialen Oberstufen für den Unterricht im Schuljahr 2017/2018: Gesamtschule Gymnasium Berufliches Gymnasium Summe Jst. 11 bis 13 Jst. 11 u. 12 Jst. 11 bis 13 Anzahl Schülerinnen und Schüler 4.932 13.630 4.362 22.924 Ausstattungsfaktor LWS je Schüler/in 1,7 1,7 1,7 1,7 rechn. Ausstattung LWS 8.384,4 23.171,0 7.415,4 38.970,8 Frage 8: Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten bzw. besuchen die gymnasiale Oberstufe im vergangenen Schuljahr 2017/2018 und im aktuellen Schuljahr 2018/2019? (bitte nach Schulformen, nach Schuljahren und - soweit anwendbar - nach Einführungsund Qualifikationsphase aufschlüsseln) Zu Frage 8: Die folgende Tabelle gibt Auskunft, wie viele Schülerinnen und Schüler die gymnasiale Oberstufe an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im vergangenen Schuljahr 2017/2018 und im aktuellen Schuljahr 2018/2019 besuchten bzw. besuchen: Schuljahr Gesamtschulen Berufliche Gymnasien Gymnasium Einführungsphase Jahrgangsstufe 11 Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 12/13 Einführungsphase Jahrgangsstufe 11 Qualifikationphase Jahrgangsstufen 12/13 Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 11/12 2017/- 2018 1.758 1.696/1.478 1.648 1.452/1.262 6.964/6.666 2018/- 2019 1.881 1.688/1.472 1.672 1.454/1.261 6.679/6.360 Quelle: Schuldatenerhebung und Blitzumfrage I des MBJS Frage 9: Wie viele Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der derzeitigen Prognosen im Schuljahr 2020/2021 die gymnasiale Oberstufe welcher Schulen besuchen? (bitte die entsprechenden Schulen mit gymnasialer Oberstufe in absteigender Reihenfolge der prognostizierten Schülerzahlen auflisten; sofern schulscharfe Prognosen nicht verfügbar sind, bitte die gegenwärtigen Schülerzahlen verwenden) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9685 - 4 - Zu Frage 9: Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr 2018/2019 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien die Jahrgangsstufe 11 und an Gymnasien die Jahrgangsstufe 10 besuchen, wird voraussichtlich im Schuljahr 2020/2021 das dritte und vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase besuchen. Die aktuellen Schülerzahlen im Schuljahr 2018/2019 sind der Tabelle in der Antwort zu Frage 8 zu entnehmen. An den Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft besuchen aktuell 7.406 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 10.