Landtag Brandenburg Drucksache 6/9695 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.10.2018 / Ausgegeben: 10.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3857 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9459 WLAN Hotspots Vergabe - Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Dienstleistungen zur Planung, Lieferung, Aufbau, Implementierung, Wartung, Pflege und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg wird wesentlich verbessert. An landesweit 1.200 Standorten in brandenburgischen Kommunen sollen im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie neue Hotspots errichtet werden. Den Auftrag hat das Ministerium jetzt ausgeschrieben. - Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22.03.2018, 10:00 Uhr - Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe: 10.04.2018 - Bindefrist des Angebotes: Das Angebot muss gültig bleiben bis 31.07.2018. - Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Die Öffnung der ersten Angebote wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, auch die Öffnung der Teilnahmeanträge. Frage 1: Wie viele Unternehmen haben sich per Stichtag beworben? zu Frage 1: Es haben sich zehn Unternehmen im Teilnahmewettbewerb beworben. Von diesen zehn Unternehmen wurden nach Auswertung anhand der in der Bekanntmachung mitgeteilten Eignungsmatrix vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Frage 2: Ursprünglich waren bis zu 1.500 WLAN-Hotspots avisiert. Warum wurde die Zahl der Hotspots auf 1.200 reduziert? zu Frage 2: Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung wurden die bis zu 1.500 potentiellen Standorte hinsichtlich der tatsächlichen technischen Realisierbarkeit überprüft. 1.200 Standorte kamen danach in die engere Auswahl. Frage 3: Welche Unternehmen haben den Auftrag für die Errichtung der 1.200 WLAN- Hotspots erhalten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9695 - 2 - zu Frage 3: Das MWE hat die Zuschlags- und Bindefrist für die Angebote verlängern lassen , weil das Verhandlungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Aufträge sind daher noch nicht erteilt worden. Frage 4: Ist der Zeitplan der Errichtung bis 2019 gewährleistet? zu Frage 4: Für die Planung und Errichtung ist ein Zeitraum von max. 14 Monaten, beginnend nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der WLAN-Hotspots rollierend verlaufen wird und die WLAN-Hotspots drei Monate nach Zuschlagserteilung sukzessive in Betrieb gehen sollen. Frage 5: Wo können interessierte Bürger Einsicht nehmen bzw. Auskunft erhalten, an welchen Standort in Ihrer Nähe sich einer der neu zu errichteten WLAN-Hotspots befinden wird? zu Frage 5: Die Standorte sind aktuell noch Gegenstand der Verhandlungen. Frage 6: Welche Kommunen/Orte/Liegenschaften haben sich als WLAN Hotspot Standort beworben und wer hat mit welcher Begründung den Zuschlag erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach insgesamt eingegangenen Bewerbungen, davon definierte Landesliegenschaft, touristisch definierter Ort, sonstige kommunale Liegenschaft) zu Frage 6: Eine Bewerbung der Kommunen war nicht vorgesehen. Die Standorte sind dem MWE, wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses gemeldet worden. Sofern einer dieser genannten Standorte begründet nicht in Frage kam, konnten die Standorteigentümer Alternativstandorte und Wunschstandorte benennen. Welche Standorte letztendlich ausgewählt werden, kann erst nach der Prüfung durch den Bezuschlagten benannt werden. Frage 7: Die Stadtwerke Brandenburg an der Havel haben eigeninitiativ und ohne staatliche Förderung sechs WLAN-Hotspots errichtet. Sind dem Ministerium für Wirtschaft und Energie weitere derartige privatwirtschaftliche Initiativen bekannt? Wenn ja, wie viele weitere Hotspots werden damit im Land geschaffen? zu Frage 7: Der Breitbandatlas, der vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhoben wird, weist mit Stand Ende 2017 für Brandenburg 1033 WLAN Hotspots (= 8,3 Anlagen je 10.000 Einwohner), die häufig frei nutzbar sind, aus. Inwieweit die genannten 1033 WLAN Hotspots öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Charakter haben, geht aus der Statistik des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI nicht hervor. Konkrete vergleichbare Projekte sind der Landesregierung daher nicht bekannt.