Landtag Brandenburg Drucksache 6/9713 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.10.2018 / Ausgegeben: 15.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3860 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9477 Munitionslasten in Brandenburger Wäldern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Waldbrände bergen aufgrund ihrer enormen Eigendynamik das Risiko, Munition im Boden detonieren zu lassen. Dies ist verbunden mit einem Lebensrisiko für die Einsatzkräfte. Durch die neusten Waldbrände in munitionsbelastetem Gebiet stellen sich Fragen bezüglich der Sicherheit der Einsatzkräfte. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung haben im Rahmen ihrer Gefahren- und Risikoanalyse, zu deren Erstellung sie nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz verpflichtet sind, auch die Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, zu betrachten. Der Einsatzleiter der Feuerwehr trifft seine Einsatzentscheidung zur Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Gefahren- und Risikonanalyse und der Informationen , die er im Rahmen des entsprechenden Einsatzes bei der Erkundung erlangen konnte . Vor dem Hintergrund der Waldbrandbekämpfung arbeiten die Aufgabenträger des Brandschutzes eng mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg zusammen . Die Verantwortung für die Kampfmittelbeseitigung und den vorbeugenden Waldbrandschutz obliegt jedoch den Eigentümern. 1. Wie viele Hektar Wald sind in Brandenburg mit Munition verseucht? Bitte nach Ort und Fläche aufschlüsseln. zu Frage 1: Für rund 280.000 Hektar Waldfläche Brandenburgs besteht ein Kampfmittelverdacht . Eine Aufschlüsselung liegt lediglich nach Landkreisen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9713 - 2 - Landkreis Fläche in Hektar Barnim 3.808 Brandenburg an der Havel 1.013 Cottbus 1.350 Dahme-Spreewald 38.187 Elbe-Elster 14.621 Frankfurt (Oder) 3.984 Havelland 10.877 Märkisch-Oderland 22.267 Oberhavel 16.838 Oberspreewald-Lausitz 5.463 Oder-Spree 27.797 Ostprignitz-Ruppin 18.754 Potsdam 2.161 Potsdam-Mittelmark 21.514 Prignitz 8.479 Spree-Neiße 27.862 Teltow-Fläming 42.054 Uckermark 13.046 2. Sieht die Landesregierung bedarf, den Wald von Munition zu befreien? zu Frage 2: Das Land Brandenburg hat seit seiner Gründung alles getan, um die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zu beseitigen und wird hier auch nicht nachlassen. Es hat allein seit 1991 gut 14.000 Tonnen Munition durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes geborgen und unschädlich gemacht. Noch immer gelten jedoch 350.000 Hektar zivil genutzter Fläche mit den lokalen Schwerpunkten Oranienburg, Potsdam , die Oder-Neiße-Linie oder der Bereich südlich Berlins als kampfmittelverdächtig. Es handelt sich um eine zu erledigende Gesamt- und Generationenaufgabe, die auch eine Prioritätensetzung erfordert, weil nicht alles gleichzeitig zu beseitigen ist. Die Kampfmittelbeseitigung im Wald nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein, kann aber aufgrund der 280.000 Hektar Waldfläche, bei denen ein Kampfmittelverdacht besteht (s. Antwort zu Frage 1), nur sukzessive erfolgen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Gebiete und Flächen , zu denen nicht nur Schulen, Kindertagesstätten und Altenheime zählen, einer besonderen Bewertung zu unterziehen, die durch die Auswertung von angekauften Luftbildern oder aber wie im Fall der Stadt Oranienburg bis hin zu der Beauftragung eines speziellen Gutachtens erfolgen kann. Die Landesregierung lässt in ihren Bemühungen bei der Kampfmittelbeseitigung auch weiter nicht nach und hat in diesem Jahr zum wiederholten Male auch Initiativen auf Bundesebene mit dem Ziel der nachhaltigen finanziellen Unterstützung ergriffen. Diese Mittel können auch für die verstärkte Kampfmittelbeseitigung im Wald eingesetzt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9713 - 3 - 3. Wie plant die Landesregierung gegen Munition im Wald vorzugehen? zu Frage 3: Generell tragen zunächst die Eigentümer Verantwortung, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Hinsichtlich der Kampfmittelräumung haben grundsätzlich die Eigentümer alles Notwendige zu veranlassen und auch die Kosten dafür zu tragen. Erwerber ehemaliger WGT-Liegenschaften haben solche Liegenschaften wegen der bestehenden Altlasten seinerzeit meist mit erheblichen Preisabschlägen erworben. Insofern haben sie die Aufgabe übernommen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten (Transportieren, Lagern und Vernichten, einschließlich Sprengen bzw. Entschärfen vor Ort) bleiben gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV) dem Kampfmittelbeseitigungsdienst vorbehalten. Er trägt dafür (außer bei Bundesliegenschaften) auch die Kosten. 4. Wie viel Munition wurde seit dem Jahr 2000 aus Brandenburger Wäldern entschärft? Bitte nach Ort, Anzahl sowie Munitionstyp aufschlüsseln. zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine aussagefähigen Daten vor. Die Menge der entschärften bzw. vernichteten Munition wird hinsichtlich des Fundortes nicht nach Art der Bodennutzung klassifiziert. 5. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen seit 2000 für die Beseitigung von Munition in Brandenburg? Bitte pro Jahr aufschlüsseln und den jeweiligen Geldgeber nennen. zu Frage 5: Das Land Brandenburg hat seit dem Jahr 2000 rund 273 Mio. Euro aufgewendet . Darüber hinaus wurde das Land im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Bund mit rund 30 Mio. Euro und für die Kommunen mit rund 5 Mio. Euro tätig. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9713 - 4 - Jahr Finanzieller Aufwand beim Land in Euro Finanzieller Aufwand für den Bund in Euro Finanzieller Aufwand für die Kommunen in Euro 2000 22.545.470 6.640.645 0 2001 22.021.549 3.605.913 0 2002 17.343.062 3.521.681 0 2003 15.874.312 4.201.219 0 2004 15.108.337 2.039.367 0 2005 12.365.826 2.248.071 53.088 2006 11.057.983 2.000.128 0 2007 11.180.413 502.715 0 2008 11.847.166 956.818 1.331.557 2009 15.853.517 1.071.195 261.325 2010 15.202.643 534.880 142.395 2011 15.255.739 1.564.280 216.349 2012 14.506.149 142.659 837.098 2013 14.789.184 104.093 884.731 2014 14.230.699 61.914 463.149 2015 12.563.701 75.977 341.634 2016 16.124.532 491.418 525.184 2017 14.749.792 121.498 131.192