Landtag Brandenburg Drucksache 6/9715 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.10.2018 / Ausgegeben: 15.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3897 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9573 Unerlaubte Einreise Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die „Unerlaubte Einreise“ ist in Deutschland im § 14 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist demnach unerlaubt, wenn er: 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt, 2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt 2a. zwar ein erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder 3. nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis. Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3). Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden durch die in Brandenburg zuständige Staatsanwaltschaft seit 2015 wegen unerlaubter Einreise eingeleitet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu Frage 1: Die Anzahl der Beschuldigten, gegen die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. August 2018 bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg Ermittlungsverfahren wegen § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erfasst worden sind, ergibt sich aus Tabelle 1. Dabei wurden auch die Verfahren berücksichtigt, die neben dem Vorwurf der unerlaubten Einreise ggf. weitere Straftatbestände zum Gegenstand haben, z. B. Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Zu den bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingeleiteten Verfahren gehören 12.014 Ermittlungsverfahren, die nach Auswertung der von der Polizei des Landes Brandenburg angelegten ca. 18.000 Datensätze hinsichtlich der von September bis Dezember 2015 nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge gegen strafmündige Beschuldigte wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet worden sind. Frage 2: Wie viele dieser o.g. Ermittlungsverfahren wurden eingestellt und aus welchen Gründen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9715 - 2 - Zu Frage 2: Die Anzahl der Erledigungen bei den Staatsanwaltschaften und deren Art bezogen auf die in der Antwort auf Frage 1 genannte Zahl der Beschuldigten ergibt sich aus Tabelle 2. Bis zum 20. September 2018 erfasste Erledigungen wurden berücksichtigt. Frage 3: Wie viele Verurteilungen gab es und mit welchem Strafmaß? (Bitte aufschlüsseln nach Amtsgerichtsbezirken) Zu Frage 3: Die Anzahl der gerichtlichen Erledigungen und deren Art bezogen auf die in der Antwort auf Frage 1 genannte Zahl der Beschuldigten ergibt sich aus Tabelle 3. Die Anzahl der Verurteilungen bezogen auf die in der Antwort auf Frage 1 genannte Zahl der Beschuldigten ergibt sich aus Tabelle 4. Bis zum 20. September 2018 erfasste Erledigungen wurden berücksichtigt. Frage 4: Wurden die rechtskräftig verurteilten Täter abgeschoben und wenn nicht warum? Zu Frage 4: Die Ausreisestatistik des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erfasst nicht, ob abgeschobene Personen wegen Straftaten verurteilt worden sind. Frage 5. Wie viele der mutmaßlichen Täter wurden erkennungsdienstlich behandelt, vor allem um eine erneute unerlaubte Einreise dieser Personen zu verhindern? Zu Frage 5: Die Frage kann mangels einheitlicher und vollständiger Datengrundlage nicht beantwortet werden. Anlage/n: 1. Anlage 1 StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam Summe 2015 929 1.079 75 151 2.234 2016 1.919 1.178 131 187 3.415 2017 1.846 11.922 77 138 13.983 2018 987 1.484 75 290 2.836 Summe 5.681 15.663 358 766 22.468 Tabelle 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3987 09.10.2018 MdJEV Ermittlungsverfahren StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam Summe noch keine staatsanwaltschaftliche Erledigung 56 346 13 20 435 § 154 Abs. 1 StPO 36 76 112 Abgabe an andere StA 701 2.103 30 30 2.864 Abgabe an VB als OWi gem. §§ 41 Abs. 2, 43 OWiG 5 20 2 27 Ablehnung der Übernahme 20 376 5 39 440 Abtrennung der Person in StA 7 18 1 3 29 Anklage - Jugendrichter 1 5 4 10 Anklage - Strafrichter 15 19 12 46 Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) 9 1 10 Einstellung - § 170 II i.V.m. § 152 II StPO 337 1 338 Einstellung - § 170 II StPO 1.392 2.266 54 100 3.812 Einstellung - § 19 StGB 263 72 7 13 355 Einstellung - § 31 a I BtMG 1 1 Einstellung § 153 Abs. 1 StPO 2.268 8.070 124 441 10.903 Einstellung § 153a Abs. 1 StPO 45 90 2 4 141 Einstellung § 154 Abs. 1 StPO 22 8 16 46 Einstellung § 154 b StPO 69 224 1 1 295 Einstellung § 45 Abs. 1 JGG, § 153 StPO 154 546 28 51 779 Einstellung § 45 Abs. 2 JGG 3 9 12 sonstige Erledigungsart 35 35 Strafbefehl mit FS auf Bew. 2 2 Strafbefehl ohne FS 101 208 57 12 378 Tod 1 2 3 Verbindung mit anderer Sache 50 50 7 3 110 vorläufige Einstellung § 154 f StPO 122 1.129 19 14 1.284 Weiterl. Einspruch an AG (Fortführung des Verfahrens) 1 1 Summe 5.681 15.663 358 766 22.468 T ab elle 2 zu F rag e 2 d er K lein en A n frag e 3987 24.09.2018 E rledigungen M dJE V StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam Summe noch keine gerichtliche Erledigung 35 80 2 8 125 Ablehnung - Eröffnung des HV 5 5 Einstellung § 154b Abs. 4 StPO 1 1 Einstellung § 154 Abs. 2 StPO 2 2 Einstellung § 45, § 47 JGG 1 1 Einstellung § 153 Abs. 2 StPO 2 5 12 3 22 Einstellung § 153a Abs. 2 StPO 2 1 1 4 Erledigung - Auflage m./o. Verwarnung, § 13 II JGG 1 1 Freiheitsstrafe mit Bewährung 6 1 7 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 1 1 Freispruch - AG 1 1 Geldstrafe 73 111 41 12 237 Strafvorbehalt (§ 59 StGB) 1 8 1 10 Verbindung mit anderer Sache 3 2 5 vorläufige Einstellung § 205 StPO 1 21 2 24 Summe 117 243 57 29 446 T ab elle 3 zu F rag e 3 d er K lein en A n frag e 3987 24.09.2018 M dJE V E ntscheidungen Freiheitsstrafe mit Bewährung Freiheitsstrafe ohne Bewährung Geldstrafe Strafvorbehalt (§ 59 StGB) SummeFreiheitsstrafe mit Bewährung Freiheitsstrafe ohne Bewährung Geldstrafe Strafvorbehalt (§ 59 StGB) Summe AG Bad Freienwalde (Oder) 4 4 AG Bad Liebenwerda 2 2 AG Bernau bei Berlin 2 2 AG Brandenburg an der Havel 1 (6 Mon.) 3 4 AG Cottbus 4 4 AG Eberswalde 1 1 AG Eisenhüttenstadt 2 (jew. 2 Mon.) 3 1 6 AG Frankfurt (Oder) 3 (5 Mon., 9 Mon., 9 Mon.) 1 (1 Jahr) 74 5 83 AG Fürstenwalde/Spree 1 (4 Mon.) 23 1 25 AG Königs Wusterhausen 64 1 65 AG Nauen 2 1 3 AG Neuruppin 3 3 AG Oranienburg 14 14 AG Perleberg 8 8 AG Potsdam 3 3 AG Prenzlau 13 13 AG Rathenow 2 2 AG Schwedt/Oder 3 3 AG Senftenberg 4 4 AG Strausberg 4 1 5 AG Zossen 2 2 Summe 7 1 238 10 256 T ab elle 4 zu F rag e 3 d er K lein en A n frag e 3987 24.09.2018 S anktionen M dJE V