Landtag Brandenburg Drucksache 6/9726 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.10.2018 / Ausgegeben: 16.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3883 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9536 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 3626 „Potentiale der Landesgartenschauen für die Entwicklung ländlicher Räume besser ausnutzen“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Auf die Frage 4 zum Vergabe- und/oder Wettbewerbsverfahren , hat die Landesregierung (Drucksache 6/8918) erklärt, dass die Vergabe von Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Landesgartenschauen den jeweiligen Kommunen und Projektträgern obliegt und unter Berücksichtigung der dafür bestehenden Regelungen zu erfolgen hat. Frage 1: Welche Rolle spielt die Bewerbungsleitlinie für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen im Land Brandenburg1 vom Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft, aus der hervorgeht, dass das Auswahlverfahren durch die „Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) LAGA“ erfolgt? zu Frage 1: In der „Bewerbungsleitlinie für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen “ sind die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Bewerbung, die Struktur des Bewerbungsverfahrens, Aussagen zur Finanzierung von vorbereitenden Investitionen und der Durchführung der LAGA sowie das Auswahlverfahren beschrieben. Die an der Durchführung einer LAGA interessierten Städte erhalten mit der o. g. Bewerbungsleitlinie Informationen zu im Bewerbungskonzept auszuführenden Themen und geforderten Unterlagen. Die Bewerbungsleitlinie ist eine Handlungsanleitung für die Phase der Bewerbung bis zur Vorlage des Vergabevorschlags der „Interministeriellen Arbeitsgruppe “. Die Entscheidung zur Vergabe wird durch die Landesregierung getroffen. Frage 2: Wurde diese Richtlinie bei der Auswahl für die 7. Brandenburgische Landesgartenschau 2022 in Beelitz angewendet? zu Frage 2: Ja, dem Bewerbungskonzept der Stadt Beelitz für die LAGA 2022 und dem Auswahlverfahren liegt die „Bewerbungsleitlinie für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen“ zugrunde. 1 https://mlul.brandenburg.de/media.../Bewerbungsleitlinie-Landesgartenschauen.pdf Landtag Brandenburg Drucksache 6/9726 - 2 - Nach Entscheidung der Landesregierung vom 12. Juni 2017 wurde den Finalisten des Wettbewerbs für die LAGA 2019 angetragen, eine neuerliche qualifizierte Bewerbung zur Ausrichtung der LAGA 2022 abzugeben. Frage 3: Auf die Frage 3 zur Höhe der Fördermittel aus den jeweiligen EU-Förderprogrammen erklärt die Landesregierung, dass für in Vorbereitung der LAGA in Prenzlau 2013 getätigte Investitionen rd. 4,9 Mio. € aus ELER-Mitteln bewilligt wurden. Wie viele Fördermittel davon stammen aus der LEADER-Förderung und welche Projekte wurden damit konkret und in welcher finanziellen Höhe gefördert? (Bitte auflisten.) zu Frage 3: Bei den im Rahmen von ELER finanzierten Investitionen in Höhe von rd. 4,9 Mio. € zur Vorbereitung der Landesgartenschau Prenzlau 2013 (LAGA) handelt es sich um zwei LEADER-Vorhaben. 1. Dauerhafte Herrichtung und Bepflanzung von Flächen im denkmalgeschützten Stadtpark der Stadt Prenzlau und nachhaltige Gestaltung/Ausbau von öffentlichen Frei- und Spielflächen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geländes für die LAGA 2013 (rd. 2,0 Mio. €). 2. Dauerhafte Herrichtung und Bepflanzung von Flächen im Seepark der Stadt Prenzlau und nachhaltige Gestaltung/Ausbau von öffentlichen Frei- und Spielflächen einschließlich baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geländes für die LAGA 2013 sowie Herstellung der Überdachung an der Freilichtbühne (rd. 2,9 Mio. €).