Datum des Eingangs: 26.03.2015 / Ausgegeben: 31.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/974 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 321 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/688 Lateinunterricht am Gymnasium Wittstock Wortlaut der Kleinen Anfrage 321 vom 24.02.2015: Einige Schüler des Gymnasiums Wittstock möchten den Unterricht im Fach Latein, an dem sie bereits in der Sekundarstufe I teilgenommen haben, in der Sekundarstufe II bis zum Erwerb des Latinums fortsetzen. Dem Gymnasium Wittstock werden allerdings durch die Regionalstelle Neuruppin des Landesschulamtes nicht mehr die nötigen Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, um Lateinunterricht in der Sekundarstufe II anzubieten. Seit zwei Jahren werden außerdem E-Learning-Lateinkurse nicht mehr angeboten, die zuvor eine Alternative zum herkömmlichen Unterricht waren. Für die betroffenen Schüler gibt es damit keine Möglichkeit mehr, das Latinum in zumutbarer Entfernung zu erwerben. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum werden dem Gymnasium Wittstock die nötigen Lehrerwochenstunden für den Lateinunterricht nicht mehr zugewiesen? 2. Warum werden die E-Learning-Lateinkurse nicht mehr angeboten? 3. Welche Möglichkeiten der Kooperation von Gymnasien, Oberschulen, Schulen in freier Trägerschaft sowie Volkshochschulen gibt es, um auf diese Weise den Lateinunterricht abzusichern? 4. Welchen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Gymnasium Wittstock wieder das Latinum anbieten zu können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum werden dem Gymnasium Wittstock die nötigen Lehrerwochenstunden für den Lateinunterricht nicht mehr zugewiesen? Zu Frage 1: Nicht die zugewiesenen Lehrerwochenstunden verhindern ein Unterrichtsangebot für das Fach Latein in der gymnasialen Oberstufe, sondern die personellen Möglichkeiten der Schule und die Gestaltung des innerschulischen Kursangebotes. In der Sekundarstufe I am Gymnasium Wittstock wird Latein durch eine Lehrkraft in den Jahrgangsstufen 9 und 10 als Wahlunterricht erteilt. Um den Lateinunterricht in der gymnasialen Oberstufe fortzusetzen und dadurch den Erwerb des Latinums zu ermöglichen, müsste zwingend eine weitere Lehrkraft für das Fach Latein zur Verfügung stehen, um die Fortsetzung des Unterrichts im Krankheitsfall gewährleisten zu können. Eine weitere Lehrkraft für Latein steht allerdings nicht zur Verfügung. Die Regionalstelle Neuruppin des Landesschulamts ist weiterhin bemüht, eine entsprechende Lehrkraft zu finden. Zwischenzeitlich ist unterstützend zur Lehrkräftewerbung auf den Internetseiten des MBJS und des Landesschulamts eine Verknüpfung der online dargestellten Lehrkräftebedarfe mit dem Fachkräfteportal des Landes im Internet vorgenommen worden. Frage 2: Warum werden die E-Learning-Lateinkurse nicht mehr angeboten? Zu Frage 2: Das E-Learning-Angebot für das Fach Latein ist wegen der im Laufe der jeweils dreijährigen Kurse stark rückläufigen Zahl von Teilnehmenden eingestellt worden. In Einzelfällen lag die Teilnehmerzahl im Abschlussjahr des E-Learning-Kurses Latein im untersten einstelligen Bereich. Als Ursache für das Nachlassen der Teilnahme ist in der Hauptsache die hohe zeitliche Belastung (vier Wochenstunden über drei Jahre am Spätnachmittag) zusätzlich zum Präsenzunterricht in der Schule zu sehen, was einige Schülerinnen und Schüler wohl unterschätzt hatten. Gelegentlich scheiterte die Teilnahme von bereits angemeldeten Schülerinnen oder Schülern an technischen Problemen, z. B. zu langsamen Internetverbindungen im ländlichen Raum. Die Teilnahme am E-Learning-Angebot per Computer in der Stammschule der Schülerinnen und Schüler ließ sich im ländlichen Raum wegen der so spät am Tag nicht mehr stattfindenden Schülerbeförderung nicht realisieren. Frage 3: Welche Möglichkeiten der Kooperation von Gymnasien, Oberschulen, Schulen in freier Trägerschaft sowie Volkshochschulen gibt es, um auf diese Weise den Lateinunterricht abzusichern? Zu Frage 3: Für die Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe schreiben die Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung ausdrücklich vor, dass alle Schulen mit gymnasialer Oberstufe zu prüfen haben, ob Kooperationen mit anderen Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren das Kursangebot erweitern können. Für die Kooperation mit einer Volkshochschule gibt es keine Rechtsgrundlage. Kooperationsmöglichkeiten in der Region zur Absicherung des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Wittstock sind gegenwärtig nicht vorhanden , da es keine weiteren Lehrkräfte im Fach Latein gibt. Lehrkräfte aus anderen benachbarten Schulen stehen nicht zur Verfügung. Frage 4: Welchen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Gymnasium Wittstock wieder das Latinum anbieten zu können? Zu Frage 4: Neben der erforderlichen personellen Ausstattung müssten die notwendigen schulinternen Diskussionsprozesse geführt und müsste eine entsprechende mehrheitliche Willensbildung in den schulischen Gremien herbeigeführt werden. Über die Wochenstundentafel in der Sekundarstufe I entscheidet nämlich gemäß § 11 Absatz 6 Sekundarstufe-I-Verordnung die Konferenz der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Schulkonferenz und der personellen und sächlichen Möglichkeiten der Schule. In der Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung über das Kursangebot im Rahmen der Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte, wobei die Schulkonferenz gehört werden soll. In beiden Schulstufen ist die Entscheidung, ob Latein als Unterrichtsfach angeboten wird, eine schulinterne Angelegenheit.