Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.10.2018 / Ausgegeben: 22.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3873 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9508 Illegale Abfallablagerungen im Land Brandenburg in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: 70 illegale Müllablagerungen befinden sich in Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU). Für die Beräumung der im Zuständigkeitsbereich des LfU befindlichen illegalen Abfallablagerungen sollen gemäß Haushaltsplanentwurf in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 2.379.500 € pro Jahr zur Verfügung stehen . Vorbemerkung der Landesregierung:In Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 3603 wurde gefragt , ob zu den 65 bekannten illegalen Abfallablagerungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU) mittlerweile neue Abfallansammlungen bekannt geworden sind, die in den Zuständigkeitsbereich des LfU, Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) oder der Landkreise fallen. Die Landesregierung hat daraufhin geantwortet, dass fünf weitere Abfallansammlungen bekannt geworden sind. Davon fallen drei in die Zuständigkeit des LfU und zwei in die Zuständigkeit des LBGR. Demnach ergibt sich eine Gesamtzahl von 68 Abfallablagerungen, die in die Zuständigkeit des LfU fallen. Frage 1: Gemäß Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/9123, Frage 6) wurden die Finanzmittel in 2017 und 2018 für Maßnahmen in den Orten Neuendorf (PM), Jänickendorf (TF), Oelsig (EE) und Neustadt/Dosse (OPR) verwendet. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand , welche Kosten sind für die einzelnen Lager bisher angefallen, in welcher Höhe sind jeweils noch Kosten zu erwarten und wann ist mit einem Abschluss der Beräumung zu rechnen? Zu Frage 1: Den Bearbeitungsstand, bisher angefallene Kosten und die noch zu erwartenden Kosten sowie den voraussichtlichen Abschluss der Beräumung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 2 - Standort (Landkreis ) aktueller Bearbeitungsstand/ laufende Verfahren bisherige Kosten noch zu erwartende Kosten Abschluss der Beräumung Neuendorf (PM) Vergabeverfahren für die Beräumung (des 3. Bauabschnittes). 3.794.010,91 € 3,1 Mio. € 2019 Jänickendorf (TF) Vergabeverfahren für Teilberäumung (Asbestabfälle und Altreifen ). 26.744,17 € 3,2 Mio. € voraussichtlich 2020/2021 Oelsig (EE) Beauftragung von Sachverständigengutachten für die Planung und Begleitung der Beräumung sowie Artenschutzgutachten; Sofortmaßnahme der Beräumung illegal abgestellter Chemikalien. 7.119,00 € ca. 600.000 € voraussichtlich 2019 Neustadt/Dosse (OPR) Beauftragung von Sachverständigenleistungen , Erstellung und Umsetzung eines Artenschutzgutachtens sowie Sicherungsarbeiten am Zaun. 11.500,00 € ca. 2,5 Mio. € voraussichtlich 2020 Frage 2: In Ziffer 59 der Tabelle der illegalen Abfallablagerungen (Drucksache 6/7294) ist das illegale Reifenlager in Senftenberg (OSL) aufgeführt. Dieses Reifenlager war (Stand September 2017) noch keiner Priorität zugeordnet. Ende Juli 2018/Anfang August 2018 brannte dieses Reifenlager zwei Mal. Dort türmten sich Tonnen von ausgedienten Reifen auf einem ehemaligen Betriebsgelände. Gemäß Medienangaben sollte schon 2011 das Gelände geräumt werden. Gemäß Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/7294) wurden alle Standorte nach dem Kriterienkatalog zur Erstbewertung von Abfalllagern /Abfallablagerungen bewertet. Was ergab die Erstbewertung für das Reifenlager in Senftenberg, insbesondere hinsichtlich des Kriteriums Brände (Ziffer 6.1)? Warum war das Reifenlager keiner Priorität zugeordnet? Zu Frage 2: Gegenstand der Erstbewertung nach Maßgabe des veröffentlichten Kriterienkataloges (https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/a_kriterienkatalog.pdf) waren illegale Abfalllager, die sich im Jahr 2008 nach der Abfall- und Bodenzuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg in der Zuständigkeit des LfU befanden und die in die Anlage 2 zum Anhang der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung aufgenommen wurden. Erst in 2009 erfolgte die Insolvenz des Betreibers Lausitz Gummi GmbH, aus dessen Folge das illegale Abfalllager entstand. Frage 3: Hat die Landesregierung nach dem Brand des Reifenlagers in Senftenberg die illegalen Abfalllager nochmals kritisch hinsichtlich der Brandlast geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Bei der Erstbewertung der illegalen Abfalllager erfolgte auch eine Bewertung hinsichtlich der Beeinträchtigung von Schutzgütern durch Brände aufgrund von Selbstentzündung oder Brandstiftung. Der Kriterienkatalog dient auch als Orientierungshilfe zur Bewertung der Umweltrisiken für die nach 2008 hinzugekommenen illegalen Abfalllager. Aktuell wird für das Reifenlager in Senftenberg ein Gutachten zur Umweltgefährdung durch Brandreste erstellt. Unabhängig von aktuellen Informationen zu Brandlasten kann der vorsätzliche Einsatz von Zündquellen nicht verhindert werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 3 - Frage 4: Der in der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/9123) erwähnte Standort „Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH“ in Hoppegarten (MOL) ist in der Tabelle der illegalen Abfalllager gemäß Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/7294) keiner Priorität zugeordnet. Warum fand hier eine Teilberäumung statt? Zu Frage 4: Der Standort der Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH ist erst nach Erstellung des Kriterienkatalogs (Prioritätenliste) in die Liste der Abfalllager aufgenommen worden. Bis zum 31.12.2015 war ein befristeter Anlagenbetrieb legal. Die Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung vom 08.04.2016 wurde erst mit Gerichtsbeschluss vom 18.09.2017 rechtskräftig. Seitdem erfolgt die sukzessive Beräumung des Grundstücks durch den ehemaligen Betreiber der Anlage mit dem Ziel, eine neue Anlagengenehmigung zu erwirken. Frage 5: In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/7294) zur kleinen Anfrage des Abgeordneten Raschke wird zu Frage 5 ausgeführt, dass - verteilt auf verschiedene Ressorts 4.229.700 € für das Jahr 2017 und 4.729.700 € für das Jahr 2018 für Untersuchungen , Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung standen bzw. stehen. Auf welche Ressorts verteilen sich diese Summen in welcher Höhe (bitte Titel nennen)? Zu Frage 5: Die für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel verteilen sich wie folgt auf die Ressorts: Ressort 2017 2018 Titel Ministerium der Finanzen 1.250.000 1.250.000 698 10 Ministerium für Wirtschaft und Energie 600.000 € 1.100.000 € 893 30 und 536 11 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 2.379.700 € 2.379.700 € 536 10 Frage 6: Gemäß Kriterienkatalog wurde für einige der illegalen Abfalllager eine Priorität (1- 35) ermittelt (Drucksache 6/7294). In der Prioritätenliste fehlen die Rangnummern 3, 11, 20 und 32. Um welche Standorte handelt es sich dabei, gibt es dort weiteren Handlungsbedarf und wie hoch werden jeweils die Kosten geschätzt? Zu Frage 6: In den genannten Rangnummern wurden die Läger Friedrichsthal (Nr. 3), WESA Fürstenwalde (Nr. 11) Ketzin (Nr. 20), Stechling Fürstenwalde (Nr. 32) benannt. Die Standorte wurden aus der Liste gestrichen, da die Läger an diesen Standorten beräumt wurden. Weiterer Handlungsbedarf besteht nicht, weitere Kosten fallen nicht an. Frage 7: Wie ist jeweils der aktuelle Bearbeitungsstand der in der Prioritätenliste in der Rangfolge 1 bis 10 eingeordneten Lager? Welche Kriterien waren jeweils ausschlaggebend für die Prioritäteneinordnung und welche Kosten werden jeweils für die Beräumung veranschlagt? Der Bearbeitungsstand und die voraussichtlichen Kosten für noch ausstehende Beräumungsarbeiten für die in der Prioritätenliste in der Rangfolge 1 bis 10 eingeordneten Läger ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 4 - Standort (Landkreis) / Anlage Rang Bearbeitungsstand Voraussichtliche Beräumungskosten Fredersdorf-Vogelsdorf / Vogelsdorfer Recycling- Zentrum GmbH 1 Das Gelände hat einen neuen Eigentümer. Der neue Eigentümer beabsichtigt am Standort eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zu errichten und zu betreiben und in diesem Zusammenhang die bestehenden Abfallmengen zurückzubauen. Entsprechende Antragsunterlagen und weitere Voraussetzungen für die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sollen vorbereitet werden. Dem Land würden bei erfolgreicher Umsetzung keine Kosten entstehen. 19 Mio. € Jänickendorf (TF) / AIKON Recycling GmbH 2 Die Gemeinde hat die Flächen von den Grundstückseigentümern übernommen. Die Beseitigung der Abfälle mit Landesmitteln ist in Vorbereitung. 3,2 Mio. € Friedrichsthal (UM) / ARGON Logistik und Recycling GmbH 3 Beräumung mit Landesmitteln abgeschlossen. keine Neuendorf (PM) / Fläming Sortieranlagen GmbH 4 Es erfolgt derzeit die Beräumung mit Landesmitteln. 3,1 Mio. € Vierlinden–Worin (MOL) / Müller Recyclinggesellschaft GmbH 5 Das Gelände hat einen neuen Eigentümer. Der Eigentümer plant die Errichtung eines Solarparks und in diesem Zusammenhang die Beräumung der dortigen Abfälle. Das Entsorgungskonzept ist noch ausstehend. Dem Land würden bei erfolgreicher Umsetzung keine Kosten entstehen. 3,8 Mio. € Rüdersdorf (MOL) / TEG Rüdersdorf 6 Die vom LfU erlassene Beseitigungsverfügung wurde durch das VG aufgehoben, Beschwerdeverfahren hierzu ist beim OVG anhängig. 3,9 Mio. € Petersdorf/Bad Saarow- Pieskow (LOS) / K & S Bauschuttgesellschaft mbH 7 Die mineralischen Abfälle sollen im Rahmen der Sanierung der Deponie in Zuständigkeit des LK LOS im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen verwertet werden. Entsorgungsanordnungen an die Eigentümer wurden noch nicht erlassen. 6,5 Mio. € Rüdersdorf(MOL) / Futterphosphatwerk GmbH 8 Das Grundstück befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren . Wertermittlung läuft bereits seit geraumer Zeit, Abschluss unbekannt. 1,7 Mio. € Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 5 - Bernau (BAR) / BRESTO GmbH 9 Ordnungsverfügung gegen Grundstücksbesitzer (Stadt Bernau) wurde beklagt. Klage wurde mit Urteil 02/2018 abgewiesen, damit Beseitigungsverfügung des LfU rechtskräftig. Die Stadt Bernau wurde durch LfU aufgefordert, Konzept zur Beräumung vorzulegen. 2,2 Mio. € Niedergörsdorf (TF) / Baustoff-Recycling- Anlage 10 Beseitigungsverfügung gegen Grundstückseigentümer ist bestandskräftigt. Dieser ist zwischenzeitlich verstorben. Erben sind nicht bekannt. Gegenwärtig zeigt ein Energieunternehmen Interesse an der Fläche. Vor dem Hintergrund der notwendigen Beräumung sowie zur Abschätzung der damit verbundenen Kosten hat dieses eine neue Beprobung, insbesondere des abgelagerten Walles in Auftrag gegeben. Das aktuelle Probenahmekonzept für die Haufwerke und den Wall wird derzeit noch einmal überarbeitet. Danach soll in gemeinsamen Gesprächen die weitere Verfahrensweise besprochen werden . 1,8 Mio. € Die Prioritätensetzung erfolgte nach Maßgabe des o. g. Kriterienkataloges in Bewertung der möglichen Risiken für Mensch und Umwelt. Frage 8: Welche Standorte illegaler Abfalllager befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand und für welche ist die Überführung in das Eigentum der öffentlichen Hand in Arbeit? Wird erwogen, auch alternative Lösungen (B-Plan, Grundbucheintrag, etc.) als Voraussetzung für eine Sanierung oder Beräumung mit öffentlichen Mitteln zu ermöglichen? Zu Frage 8: Folgende Standorte illegaler Abfalllager befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand: Oelsig (EE), Neustadt/Dosse (OPR), Neuendorf (PM), Jänickendorf (TF), Friedrichsthal (UM), Bernau (Standort BRESTO) (BAR) Die Landesregierung steht aktuell mit folgenden Gemeinden im Gespräch, die Interesse am Erwerb von Flächen mit illegalen Abfallablagerungen signalisiert haben: Fürstenberg /Havel (OHV), Blumenhagen (UM) Die Überführung der Flächen in öffentliches Eigentum ist Voraussetzung für eine Beräumung mit Landesmitteln, um eine Bereicherung privater Grundstücksbesitzer auszuschließen . Soweit von einem illegalen Abfalllager keine akute Umweltgefahr ausgeht, steht eine Finanzierung der Beräumung mit öffentlichen Mitteln grundsätzlich unter der Prämisse verfügbarer Haushaltsmittel. Frage 9: Bei welchen illegalen Abfalllagern soll in den Jahren 2019 und 2020 eine Beräumung vorbereitet oder durchgeführt werden? Mit welchen Kosten wird dafür jeweils gerechnet ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 6 - Zu Frage 9: Die Beräumung der folgenden Läger ist in den Jahren 2019 und 2020 vorgesehen oder soll in diesem Zeitraum durchgeführt werden; dafür werden folgende Kosten veranschlagt: Standort (Landkreis) / Anlage voraussichtliche Kosten Neuendorf (PM) / Fläming Sortieranlagen GmbH 3,1 Mio. € (3. Bauabschnitt) Jänickendorf (TF) / AIKON Recycling GmbH 3,2 Mio. € Fürstenberg/Havel (OHV) / ABH Service GmbH 450.000 € Oelsig (EE) / Meixner 600.000 € Neustadt/Dosse (OPR) / Kleißner 2,5 Mio. € Frage 10: Wie viele Stellen stehen im LfU zur Gefahrenermittlung, Sicherung, Sanierung oder Beräumung der illegalen Abfallablagerungen zur Verfügung? Frage 11: Wie viele immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen befinden sich in der Überwachung des LfU? Wie viele Stellen stehen für die Überwachung der Anlagen zur Verfügung? Zu Frage 10 und 11: Mit Stand 07/2018 befinden sich 6525 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in der Überwachung des LfU. Mit der Überwachung dieser Anlagen befassen sich derzeit 67 Vollzeitäquivalente. Die Überwachung der illegalen Abfallläger sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Anlageninhabern ist Bestandteil der Aufgabe der immissionsschutz- und abfallrechtlichen Überwachung. Eine genaue Anzahl der Stellen für die Überwachung der illegalen Abfalllager lässt sich daher nicht angeben. Frage 12: In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/9123, Frage 1) werden fünf neue illegale Abfalllager aufgeführt und der Bearbeitungsstand kurz umrissen. In einigen Fällen sind Fristen für Umsetzungsschritte genannt, die zwischenzeitlich abgelaufen sind. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand bei diesen Lagern und wie ist die weitere Vorgehensweise ? Zu Frage 12: Firma J. Wacht (EE): Die Ausfertigung der Beseitigungsverfügung befindet sich noch in der Abstimmung zwischen der Baubehörde des LK EE und dem LfU. Es wird derzeit geprüft, ob das erforderliche Ersatzhabitat für die Zauneidechse genehmigungsbedürftig ist und ob diese im Rahmen der Beseitigungsverfügung erteilt werden kann. Firma Streubel Tiefbau GmbH (EE): Der Betreiber erbat sich für die Beräumung eine Fristverlängerung bis 12/2018. Das LfU fertigt derzeit eine Beseitigungsverfügung, da die Beräumung nicht ordnungsgemäß erfolgt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9765 - 7 - Firma Der Stubbenfräser UG (MOL): Mit der Beräumung wurde lediglich begonnen, Zwangsgelder zur vollständigen Umsetzung der Verfügung wurden festgesetzt. Sandtagebau Schönwalde (EE): Die verbleibenden Bauschutt- und Bodenmaterialien sollen noch im Jahr 2018 abgedeckt werden. Dem LBGR liegt derzeit noch keine Rückmeldung zum erreichten Arbeitsfortschritt vor. Tontagebau Plessa und Tontagebau Herzfelde-Lehnsgutsbruch: Die aufgrund des Verdachtes auf illegale Abfallablagerungen durchzuführenden Untersuchungen werden derzeit noch weitergeführt.