Landtag Brandenburg Drucksache 6/9767 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.10.2018 / Ausgegeben: 22.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3875 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9520 Illegale Abfallablagerungen im Land Brandenburg in Zuständigkeit des Landesbergamtes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: 21 illegale Abfallablagerungen befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Für Gefahrenabwehr bei den Ablagerungen im Zuständigkeitsbereich des LBGR wurden im Haushaltsplanentwurf 126.000 € für 2019 und 128.500 € für 2020 eingeplant. Das ist eine leichte Erhöhung gegenüber 2018 (99.900 €). Frage 1: Welche Maßnahmen sind in den kommenden beiden Haushaltsjahren für die illegalen Abfallablagerungen geplant (bitte Maßnahmen und Abfallmenge je Standort aufführen )? zu Frage 1: Die in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die Weiterführung und im Einzelfall Erweiterungen von Grundwassermonitorings, Nacherkundungen, Aktualisierungen von Gefährdungsabschätzungen sowie Vorbereitungsarbeiten für die eigentliche Sicherung oder Sanierung der festgestellten unzulässigen Abfallverbringungen. Dabei sind juristische, fachliche, finanzielle, vergaberechtliche und artenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Daher ist die Vielzahl von Einzelmaßnahmen zeitlich und finanziell nicht exakt planbar und wird laufend an die jeweils aktuelle Situation angepasst. Die Maßnahmen sowie deren Kosten und Zeiträume sind, soweit darstellbar, der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Kosten der Betreiber sind dem LBGR nicht bekannt und damit nicht aufgeführt. Frage 2: Welche Kosten werden für diese Maßnahmen voraussichtlich anfallen (bitte für die einzelnen Standorte aufführen, unterteilt nach Kosten für Betreiber bzw. Kosten für das Land)? zu Frage 2: Die voraussichtlichen Kosten sind der Tabelle zu Frage 1 zu entnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9767 - 2 - Frage 3: Welche Maßnahmen werden für den Zeitraum nach 2020 vorbereitet und geplant und welche Kosten werden für diese Maßnahmen voraussichtlich anfallen? zu Frage 3: Sanierungsmaßnahmen sind aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nach dem Jahr 2020 nur in Einzelfällen konkretisierbar und für diese Fälle in der Tabelle aufgeführt. Frage 4: Liegt nach den weiteren Untersuchungen, die mittlerweile vorliegen, eine Prioritätenliste für die Bearbeitung der illegalen Abfallablagerungen vor, die sich im Zuständigkeitsbereich des LBGR befinden? Bitte ggf. die Prioritätenliste nennen. Frage 5: Wenn bisher keine Prioritätenliste erstellt wurde: Wann soll diese vorliegen oder nach welchen Kriterien werden sonst die Standorte ausgewählt, die vordringlich zu bearbeiten sind? zu den Fragen 4 und 5: Die vordringliche Bearbeitung (Prioritäten) richtet sich nach den vorliegenden Gefährdungsabschätzungen und nach der Auswertung der Ergebnisse der Grundwassermonitorings. Erkenntlich ist dies in der Tabelle an den geplanten Zeiträumen der Sicherung oder Sanierung. Zur Abarbeitung gelten auch hier die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 getätigten Aussagen. Frage 6: Wie viele Stellen stehen im LGBR für die Gefahrenermittlung, Sicherung, Sanierung oder Beräumung der illegalen Abfallablagerungen zur Verfügung? Frage 7: Wie viele dem Bergrecht unterliegende Anlagen befinden sich in der Überwachung des LBGR? Wie viele Stellen stehen im LGBR für die Überwachung der Anlagen zur Verfügung? zu den Fragen 6 und 7: Die derzeit ca. 210 Steine- und Erden-Tagebaue werden von einem Dezernenten und sieben Sachbearbeitern neben ihren sonstigen Aufgaben überwacht . Die Überwachung im Rahmen der Bergaufsicht erfolgt durch eine Vielzahl von Zulassungen und Kontrollen von Auflagen mittels Auswertung verlangter Unterlagen. Dies macht den Hauptanteil der Tätigkeiten des o. g. Personenkreises aus. Darüber hinaus werden anlassbezogen und nach Schwerpunkten Befahrungen vor Ort durchgeführt. Anlage/n: 1. Anlage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