Landtag Brandenburg Drucksache 6/9768 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.10.2018 / Ausgegeben: 22.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3892 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9554 Ein Prozent bleibt ein Prozent Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Angaben der Bundesvorsitzenden der Grünen bestehe dringender Handlungsbedarf. Zumal die Anzahl der sanierungsbedürftigen Brücken im Land Brandenburg im bundesweiten Vergleich am schnellsten wachse. „Unsere Straßen dürfen nicht in einen immer schlechteren Zustand geraten. In Brandenburg sind 13 von 1391 Brücken an Bundes-fernstraßen in einem „ungenügenden Zustand, während einzelne Prestigeprojekte gebaut werden“. Das Brandenburger Verkehrsministerium sieht keine Gefahren durch möglicherweise marode Brückenbauwerke. "In Brandenburg sind die Brücken an Bundes- und Landesstraßen sicher", teilte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Bauwerke würden regelmäßig kontrolliert und jedes Jahr fänden Besichtigungen statt. Lediglich bei weniger als 1 Prozent der Brücken an Bundes- und Landesstraßen gebe es aufgrund des Zustands der Brücken Einschränkungen für die Belastung durch den Verkehr. 1. Welche Brücken gehören zu den 13 benannten Brücken, die in einem „ungenügenden Zustand“ sind (Bitte auflisten nach Standort und unter Angabe der Verkehrsfrequenz)? zu Frage 1: Brücken werden regelmäßig überprüft und erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit ggf. unmittelbar durchgeführt. So waren zum Stand Dezember 2017 lediglich 11 Teilbauwerke an Bundesfernstraßen vorhanden, die einen „ungenügenden Zustand“ aufweisen; zwei davon sind bis September 2018 aus der Zustandsnote „ungenügend“ herausgefallen, so dass sich aktuell noch 9 Brücken in einem ungenügenden Zustand befinden. Die Brücken sind in der beiliegenden Tabelle aufgelistet. 2. Seit wann ist der Landesregierung der „ungenügende Zustand“ dieser Brücken bekannt (Bitte auflisten nach Brücken und Zeitpunkt der Feststellung, unter Nennung der bei den letzten 5 Prüfungen festgestellten Mängel)? zu Frage 2: Siehe anliegende Tabelle, Spalten 6 und 7. 3. Wie genau wird durch die Landesregierung der Begriff: „ungenügender Zustand“ definiert ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9768 - 2 - zu Frage 3: Die Zustandsnote (ZN) einer Brücke wird im Rahmen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ermittelt. Maßgeblich für die Bewertung sind die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion. Zustandsnoten können von 1 bis 4 vergeben werden. Brücken mit einer Zustandsnote ≥ 3,5 gelten als ungenügend, d. h., erforderlich sind: laufende Unterhaltungsmaßnahmen, eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung, Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen. 4. Welche Maßnahmen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des „ungenügenden Zustandes“ durch Landesregierung ergriffen (Bitte auflisten nach Brücke, Zeitpunkt der Sofortmaßnahme, Nennung der Sofortmaßnahme)? zu Frage 4: Siehe anliegende Tabelle, Spalte 8. 5. In welcher Höhe beziffern sich die finanziellen Mittel, welche zur Behebung des Zustandes erforderlich sind (Bitte auflisten nach Brücken und finanziellem Bedarf)? 6. Wurden durch die Landesregierung die zu erwartenden Kosten bei der Aufstellung des neuen Haushaltsplanes bisher berücksichtigt? 7. Wenn Frage 6 mit „Ja“ beantwortet wurde, in welcher Höhe wurden diese finanziellen Mittel veranschlagt und ist damit die gesamte Kostendeckung gegeben (Bitte auflisten nach Brücken)? zu Frage 5, 6 und 7: Konkrete Kosten ergeben sich aus Planung und Vergabeverfahren. 8. Wenn Frage 6 mit „Nein“ beantwortet wurde, warum wurden diese benötigten Mittel durch die Landesregierung nicht unaufgefordert in den Haushaltsplan aufgenommen? zu Frage 8: Entfällt. 9. In welcher Reihenfolge, entsprechend festgelegter Prioritätenlisten werden die Brücken umfassend und für alle Verkehrsteilnehmer sicher saniert (Bitte nach zeitlicher und verkehrssicherheitsrelevanter Reihenfolge auflisten)? zu Frage 9: Durch eine normgerechte, regelmäßige Überwachung und Prüfung aller Brückenbauwerke wird fortwährend vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sichergestellt , dass eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt werden. In Abhängigkeit der angetroffenen Schäden und Mängel werden weitere Maßnahmen ergriffen, so dass die Brücken jederzeit den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Art und Umfang aller Maßnahmen sind vielfältig. Ziel ist es dabei, durch ein effizientes Bauwerksmanagement dauerhafte Einschränkungen in der Nutzung der Bauwerke weitestgehend auszuschließen. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 4. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9768 - 3 - Die Entscheidung über konkrete Erhaltungsmaßnahmen an einzelnen Bauwerken und den Zeitpunkt der Maßnahmendurchführung hängt von vielen Faktoren ab. Neben dem reinen Bauwerkszustand, dem Bauwerksalter und wirtschaftlicher Belange möglicher Erhaltungsstrategien spielen u. a. auch die Frage der verkehrlichen Bedeutung, Denkmalschutzbelange und nicht zuletzt baurechtliche Fragen eine wichtige Rolle in der Entscheidung über die Instandsetzung oder die Erneuerung einer Brücke und den jeweiligen Zeitpunkt der Maßnahme. 10. Wurde durch die Landesregierung bezüglich der Brücken, welche dem Verantwortungsbereich des Bundes unterliegen, bisher die notwendigen Sanierungsmaßnahmen eingefordert (Bitte auflisten nach Brücken, Zeitpunkt und Aussage des Bundes zum Beginn der Sanierungsmaßnahme)? zu Frage 10: Gemäß Art. 90 GG in Verbindung mit Art. 143e GG werden die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs in Auftragsverwaltung durch die Länder geführt. Anlage/n: 1. Anlage Anlage zur KA 3892 1 2 3 4 5 6 7 8 Lfd. Nr. Bauwerksname Ort Straße ZN ZN seit Mängel/Schäden Maßnahmen 1 Brücke über das Mühlenfließ /Überbau 1 Rüdersdorf A 10 3,5 2012 Schweißnahtrisse Objektbezogene Schadensanalyse (2013); Instandsetzung Schweißnahtrisse an Querträger (2014); Instandsetzung Schweißnahtrisse an Trapezsteifen (2017); Untersuchung /Planung für Ersatzneubau läuft 2 Brücke üb. Gleis/Parkpl./ Zanderstr./Hauptbrücke KFS Brandenburg B 1 3,5 2014 - Durchfeuchtungsschäden - Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung - Betondeckung zu gering - Karbonatisierungstiefe bis 4 cm -> Bewehrungskorrosion - Verwendung von spannungsrissgefährdetem Spannstahl - Materialuntersuchung (2015-2016) - Überprüfung Statische Nachrechnung + Tragfähigkeitseinstufung BK 30/30 (2016-2017) - Instandsetzung Abdichtung + Fahrbahn Nordseite (2016) - Planung Ersatzneubau (ab 2018) 3 Brücke über den Schützgraben Lübben B 87 3,5 1996 Überbau: Hohlstellen und Bewehrungsabrostung Unterbauten: Auskolkungen und Materialausbrüche Vorbereitung Ersatzneubau z.Zt. steht das Planfeststellungsverfahren kurz vor dem Abschluss; geplanter Baubeginn (zusammen mit Brücke über den Umflutkanal {ZN 3,0}): 9/2019 4 Brücke über den Verbindungskanal Fährkrug B 109 3,8 2015 Überbau-Unterseite: Betonschäden Überbau-Oberseite: Fahrbahn- und Kappenschäden WL vorn: Mauerwerksschäden Fahrbahnrandsicherung durchgeführt, Verkehrssicherungsmaßnahmen in Vorbereitung; Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubau am 3.9. 2018 eingeleitet 5 Brücke über die DB Prenzlau B 109 3,5 2008 Überbau- und Kragarmunterseiten Betonschäden, Widerlager und Flügel Risse mit Aussinterungen, Lager mit Blattrostbildung, Schutzeinrichtungen ; Beläge Ersatzneubau ab 2019 vorgesehen, Vergabeverfahren läuft 6 Brücke über die DB Blindow B 109 3,8 2005 Überbau- und Unterseiten des Kragarms Abplatzungen mit freiliegender querschnittsgeschwächter Bewehrung, Widerlager, Pfeiler und Flügel mit Rissen bis 5 mm, Abplatzungen an den Gesimsen, Risse im Fahrbahnbelag Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt, Ersatzneubau ab 2019 vorgesehen, Vergabeverfahren läuft 7 Brücke über den Oder- Havel-Kanal Oderberg B 158 3,5 2006 Riss an einer Aussteifung des Hohlkastens; Korrosionsschäden an den Hängern; Schäden an Fahrbahnübergangskonstruktion, Fahrbahn- und Gehwegbelägen Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt, Fahrbahnerneuerung 2017, FÜK gesichert 2018, Zugbandkammern gereinigt, Planfeststellungsbeschluss liegt vor, z.Zt. Entwurfsbearbeitung 8 Brücke über DB AG Booßen B 5 3,9 2014 Überbau als Gewölbe großflächige Ziegelabplatzungen und -ausbrüche, Durchfeuchtungen besonders in den Randbereichen, Abdichtung unzureichend Bauwerk seit 2014 in Zuständigkeit LS (ehemals Stadt F/O); mobile Gleitwände durch Stadt F/O aufgestellt, Fahrbahneinschränkung , Tragfähigkeitseinschränkung 16/16 seit 2017, Schwerlastverehr gesperrt; Sicherungsnetze seit 2015, Ersatzneubau geplant, z.Zt. Vorplanung 9 Brücke über die DB AG Bad Freienwalde B 158 3,8 2012 Überbau: Wasseransammlung in der Fahrbahnhohlplatte, spannungsrisskorrosionsgefährdet , bereichsweise Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung an der Unterseite und Kiesnester, an WL und Flügel Risse mit Wasseraustritt und Aussinterungen, offene Fugen an den Übergängen ; Gesimsbeton verwittert, Schäden an Gehweg und Fahrbahnbelag Geschwindigkeitseinschränkung seit 2010, Bauwerk ist in Gesamtmaßnahme B158 Dammbauwerk enthalten, Planfeststellungsverfahren läuft z. Zt. 10 Brücke über die Stobberow Altfriedland B 167 3,3 (3,5) 2017/2018 (2014) Überbau: Kunststein des Mauerwerks bereichsweise herausgebrochen, Beton gebrochen, durchgehend Längsrisse, Wasseraustritt und Aussinterungen Bauwerkserneuerung 2020 geplant; Planfeststellungsverfahren läuft z. Zt. 11 Brücke über die DB AG Lüsse B 246 - (3,5) 2018 (2004) Überbau: Tragbewehrung stellenweise freiliegend; Kragarm häufig feuchte Stelle; Unterbauten: Mehrfach, Längsrisse Rissbreite > = 1 mm, Flügelgesims herausgebrochen; Pfeiler Querriss, Breite 3,0 mm Bauwerk 2018 beseitigt; Ersatzneubau in Ausführung