Landtag Brandenburg Drucksache 6/9775 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.10.2018 / Ausgegeben: 22.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3896 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9572 Ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ (Quelle : https://www.welt.de/politik/deutschland/article180131258/Abschiebungen-Polizei-fahndetnach -126-000-ausreisepflichtigen-Auslaendern.html) fahndet die Polizei in Deutschland per Stichtag 31.12.2017 nach fast 300.000 Menschen, die festgenommen werden sollen. Bei 126.327 davon handelt es sich um Ausländer, die das Land verlassen müssten mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung. Die Fahndungsausschreibungen werden von den Ausländerbehörden veranlasst. 1. Wie viele Fahndungsmaßnahmen wurden von der Polizei im Land Brandenburg seit 2015 bis heute durchgeführt und wie viele davon betreffen Ausländer mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung und Zurückschiebung? 2. Mit welchem Ergebnis wurden die unter Ziff. 1 dargestellten Fahndungsmaßnahmen abgeschlossen und wie viele sind derzeit noch offen? Vorbemerkungen der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2: Zu den erbetenen statistischen Daten wird auf die Vorbemerkungen zur Antwort auf die Große Anfrage Nr. 29 (Drucksache 6/8424) verwiesen. Für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie über Zurückschiebungen im Zuständigkeitsbereich der Grenzbehörde liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Zudem liegen der Landesregierung keine statistische oder sonstigen Erkenntnisse zu den Ergebnissen der Fahndungen im Sinne der Frage 2 vor. Eine statistische Erfassung der eingegangenen Fahndungsausschreibungen im Sinne der Anfrage wird bundesweit bei der Polizei nicht vorgenommen. Daher können auch für das Land Brandenburg keine entsprechenden statistischen Aussagen, sondern lediglich Angaben zum aktuellen Fahndungsbestand am jeweiligen Stichtag gemacht werden. Auf Grund von zwischenzeitlichen Erledigungen bzw. Neuausschreibungen ändert sich die Zahl der Ausschreibungen täglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9775 - 2 - zu den Fragen 1 und 2: Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg hat im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.08.2018 um folgende Personenfahndungen bei der Polizei ersucht: Jahr Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung Ausschreibung zur Festnahme 2015 717 3 2016 1.510 80 2017 174 311 2018, Stand 31.08. 363 215 Eine Differenzierung, wie viele Ausschreibungen davon Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung betrafen und betreffen, wird statistisch nicht erfasst. Aus der Anzahl der Personenfahndungen kann nicht geschlossen werden, dass nach entsprechender Anzahl von Personen gefahndet wurde/wird, da statistisch nicht erfasst wird, ob nach einzelnen Personen mehrfach gefahndet wurde/wird, da sie evtl. zwischenzeitlich selbständig wieder aufgetaucht und später erneut untergetaucht waren. Waren Fahndungsmaßnahmen erfolgreich oder tauchten Personen selbständig wieder auf, wird die Fahndungsausschreibung beendet und die Zentrale Ausländerbehörde dokumentiert dies auch in der personenbezogenen Akte für die Ausländerin/den Ausländer. 3. Was wird seitens der Landesregierung unternommen, um eine unverzügliche Abschiebung , Ausweisung oder Zurückschiebung der betroffenen Personen zu vollziehen? zu Frage 3: Abschiebungen und Ausweisungen von ausreisepflichtigen Personen sind originäre Aufgaben der Ausländerbehörden. Nicht alle Ausländerinnen und Ausländer, für die Fahndungsmaßnahmen veranlasst wurden, sind vollziehbar ausreisepflichtig. Zur Fahndung ausgeschriebene ausreisepflichtige Personen können erst nach erfolgreichem Abschluss der Fahndung oder nach ihrem selbständigen Wiederauftauchen tatsächlich abgeschoben, ausgewiesen oder zurückgeschoben werden. Für eine unverzügliche Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung sind auch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. In besonderen Einzelfällen informiert die Zentrale Ausländerbehörde zu Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Personenfahndung, um für eine Beschleunigung des Asylverfahrens zu sensibilisieren. Sofern sich Personen in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde befinden, werden Abschiebungen, Ausweisungen und Zurückschiebungen vorbereitet und durchgeführt. Darüber hinaus unterstützt die Zentrale Ausländerbehörde die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte insbesondere durch die Organisation von Sammelvorführungen bei Botschaften zur Identitätsklärung, durch die Passersatzpapierbeschaffung und die Koordinierung mit der Organisationseinheit Passbeschaffung beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Außerdem übernimmt die Zentrale Ausländerbehörde die Organisation von Sammelrückführungen auf dem Luftweg. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 224 der Großen Anfrage Nr. 13 (Drucksache 6/4713) hingewiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9775 - 3 - Die Ausländerbehörden haben zudem die Möglichkeit, Vollzugshilfeersuchen an die Polizei des Landes Brandenburg zu richten. Die Polizei ist sodann im Rahmen der Vollzugshilfe für die gegebenenfalls erforderliche Anwendung unmittelbaren Zwangs verantwortlich. Zur Koordinierung dieser polizeilichen Aufgaben bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie im Sinne einer effektiven Einsatzplanung wurde im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.