Datum des Eingangs: 26.03.2015 / Ausgegeben: 31.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/978 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 330 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/714 Mögliche Diebstahlsdelikte in Supermarkt in Bestensee Wortlaut der Kleinen Anfrage 330 vom 26.02.2015: Nach Berichten von Anwohnern der Ortschaft Bestensee sollen in einem örtlichen Supermarkt vermehrt Diebstahldelikte durch Bewohner der nahegelegenen Asylunterkunft begangen worden sein. Etwaige Maßnahmen von Seiten der Geschäftsführung sollen zu keiner Besserung der Situation geführt haben, so dass die dauerhafte Schließung des Supermarktes zur Diskussion gestanden haben soll. Der Bürgermeister von Bestensee habe daraufhin eine Vereinbarung mit der betroffenen Marktleitung getroffen haben, welche den finanziellen Ersatz der abhanden gekommenen Güter regeln solle. Weiterhin solle Stillschweigen für das betroffene Supermarktpersonal angeordnet worden sein. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Ist dies zutreffend? Wenn ja, um welche/n Superma(e)rkt(e) handelt es sich? Sind etwaige oben beschriebene Fälle polizeilich bekannt bzw. durch die Polizei erfasst worden? 2.) Wenn ja, in welcher Höhe wurden Erstattungen im welchen Zeiträumen aus welchen Vereinbarungen vorgenommen und zwischen wem wurden solche Vereinbarungen getroffen? 3.) Aus welchen Haushaltsmitteln werden eventuelle Ausgleichszahlungen für entwendete Waren vorgenommen? Wer hat dies entschieden/beschlossen? 4.) Wie viele Diebstahlsdelikte in örtlichen Supermärkten wurden im Zeitraum von einem Jahr vor Eröffnung des Asylbewerberheims am 01.05.2014 in der Gemeinde Bestensee angezeigt? Wie viele Diebstahlsdelikte in örtlichen Supermärkten wurden seit dem 01.05.2014 in der Gemeinde Bestensee angezeigt? In welchem Verhältnis zur durchschnittlichen Kriminalitätsrate hinsichtlich Diebstahlsdelikte in Brandenburg stehen diese? 5.) Wie viele Anzeigen, laufende und abgeschlossen Verfahren gegen bzw. Straftaten durch Asylbewerber des Asylbewerberheims Bestensee (Pätz) gibt es seit der Heimeröffnung? Wie werden diese deliktbezogen aufgegliedert? In welchem Verhältnis stehen diese zur durchschnittlichen Kriminalität in der Gemeinde Bestensee? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dies zutreffend? Wenn ja, um welche/n Superma(e)rkt(e) handelt es sich? Sind etwaige oben beschriebene Fälle polizeilich bekannt bzw. durch die Polizei erfasst worden? Frage 2: Wenn ja, in welcher Höhe wurden Erstattungen im welchen Zeiträumen aus welchen Vereinbarungen vorgenommen und zwischen wem wurden solche Vereinbarungen getroffen? Frage 3 Aus welchen Haushaltsmitteln werden eventuelle Ausgleichszahlungen für entwendete Waren vorgenommen? Wer hat dies entschieden/beschlossen? zu den Fragen 1 bis 3: Alle der Polizei bekannt gewordenen Diebstahlsdelikte in der Ortschaft Bestensee werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Insoweit wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum angefragten Sachverhalt nicht vor. Frage 4 Wie viele Diebstahlsdelikte in örtlichen Supermärkten wurden im Zeitraum von einem Jahr vor Eröffnung des Asylbewerberheims am 01.05.2014 in der Gemeinde Bestensee angezeigt? Wie viele Diebstahlsdelikte in örtlichen Supermärkten wurden seit dem 01.05.2014 in der Gemeinde Bestensee angezeigt? In welchem Verhältnis zur durchschnittlichen Kriminalitätsrate hinsichtlich Diebstahlsdelikte in Brandenburg stehen diese? zu Frage 4: In der nach bundeseinheitlichen Richtlinien geführten PKS wurden im Zeitraum vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014 sieben (7) Diebstahlshandlungen in Bestensee mit der Tatörtlichkeit „Supermarkt“ erfasst. Im gleichen Zeitraum wurden in der PKS insgesamt 70.495 Fälle des Diebstahls für das Land Brandenburg registriert. Im Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 02.03.2015 wurden in der PKS fünf (5) Diebstahlshandlungen in der Gemeinde Bestensee mit der Tatörtlichkeit „Supermarkt“ erfasst. Im Land Brandenburg wurden im gleichen Zeitraum 67.730 Fälle des Diebstahls erfasst. Im Verhältnis zur durchschnittlichen Kriminalitätsrate hinsichtlich Diebstahlsdelikte in Brandenburg beträgt der Anteil ca. 0,009 Prozent. Frage 5 Wie viele Anzeigen, laufende und abgeschlossen Verfahren gegen bzw. Straftaten durch Asylbewerber des Asylbewerberheims Bestensee (Pätz) gibt es seit der Heimeröffnung? Wie werden diese deliktbezogen aufgegliedert? In welchem Verhältnis stehen diese zur durchschnittlichen Kriminalität in der Gemeinde Bestensee? zu Frage 5: In der PKS ist eine Recherche nach der Zugehörigkeit einzelner Asylbewerber zu örtlich konkret bestimmbaren Asylbewerbereinrichtungen nicht möglich. Insoweit erfolgen nachfolgende Angaben für die Gemeinde Bestensee als Tatort. In der PKS wurden im Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 02.03.2015 für die Gemeinde Bestensee insgesamt 400 Straftatverdachtsfälle erfasst; davon insgesamt 18 Verdachtsfälle von Straftaten, die durch Personen mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“ in der PKS ausgewiesen sind. Die deliktische Aufgliederung stellt sich wie folgt dar: Delikt Anzahl Tatverdächtige 10 x Körperverletzung 8 3 x Bedrohung 2 3 x Diebstahl 3 1 x Verstoß gegen das BtMG 1 1 x Hausfriedensbruch 1 Das Verhältnis dieser 18 Fälle zur Kriminalität in der Gemeinde Bestensee ergibt einen Anteil von 4,5 Prozent.