Landtag Brandenburg Drucksache 6/9790 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.10.2018 / Ausgegeben: 23.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3894 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/9569 Investitionsprogramm in Kitas für den Ausbau für Kinder unter 3 Jahren Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Kinderbetreuung im Land Brandenburg in Kitas im Alter von unter 3 Jahren (U3) wurde seit dem Jahr 2008 ausgebaut. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder in diese Altersgruppe ist nach wie vor hoch. Es gibt immer wieder viele Fragen von Eltern zu diesem Thema. Frage 1: In welcher Höhe flossen Gelder insgesamt seit 2008 bis 31.12.2017 aus den Investitionsprogrammen Ausbau Kindertagesbetreuung U3? Bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen. Zu Frage 1: In der nachfolgenden Tabelle sind aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten die bewilligten Finanzmittel und die Zahl der Projekte dargestellt. Tabelle 1: Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2018 (Stand: 30.06.2017) Landkreis/kreisfreie Stadt Förderung in Euro Anzahl der Projekte neu geschaffene Plätze gesicherte Plätze Landkreis Barnim 6.455.016,19 € 23 geförderte Projekte 400 488 Landkreis Dahme-Spreewald 7.603.967,57 € 34 geförderte Projekte 548 497 Landkreis Elbe-Elster 3.279.989,89 € 50 geförderte Projekte 306 1184 Landkreis Havelland 6.704.494,16 € 63 geförderte Projekte 677 1539 Landkreis Märkisch-Oderland 6.354.492,30 € 46 geförderte Projekte 807 1017 Landkreis Oberhavel 6.138.697,27 € 61 geförderte Projekte 659 1249 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 3.638.657,75 € 45 geförderte Projekte 311 806 Landkreis Oder-Spree 5.220.115,41 € 33 geförderte Projekte 496 411 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 3.518.713,53 € 58 geförderte Projekte 332 999 Landkreis Potsdam-Mittelmark 8.141.057,90 € 31 geförderte Projekte 305 601 Landkreis Prignitz 2.207.901,32 € 49 geförderte Projekte 186 827 Landkreis Spree-Neiße 3.865.880,27 € 17 geförderte Projekte 287 276 Landkreis Teltow-Fläming 5.521.504,36 € 23 geförderte Projekte 349 833 Landkreis Uckermark 3.915.067,86 € 47 geförderte Projekte 277 899 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9790 - 2 - Stadt Brandenburg an der Havel 3.434.627,68 € 16 geförderte Projekte 169 1009 Stadt Cottbus 3.383.570,33 € 43 geförderte Projekte 220 943 Stadt Frankfurt (Oder) 1.968.114,90 € 38 geförderte Projekte 109 740 Landeshauptstadt Potsdam 7.167.129,78 € 26 geförderte Projekte 664 273 88.518.998,47 € 703 geförderte Projekte 7.102 14.591 Frage 2: Welche grundlegenden Voraussetzungen mussten die Antragsteller bis 31.12.2017 erfüllen, um diese Fördergelder zu erhalten? Zu Frage 2: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte zur Umsetzung der Bundesinvestitionsprogramme Förderrichtlinien (RL Kinderbetreuungsfinanzierung) erlassen. Diese regelten das Förder-, Antrags- und Bewilligungsverfahren. Bestandteil der Richtlinien war ein Orientierungsrahmen zum Finanzvolumen, der die Gesamtsumme aufteilte in ein für jeden Landkreis bzw. kreisfreie Stadt zur Verfügung stehendes Kontingent. Zur finanziellen Abwicklung des Programms wurde die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Geschäftsbesorger beauftragt. Kernpunkt der Förderrichtlinie waren die sogenannten Votenlisten (Prioritätenlisten) der örtlichen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die jedem Antrag beigefügt werden mussten und auf denen die Antragsteller jeweils verzeichnet sein mussten. Frage 3: Welche Rolle haben in diesem Zusammenhang die Jugendhilfeausschüsse oder Kreistage bei der Beantragung? Müssten Förderanträge darüber abgestimmt und beschlossen werden? Zu Frage 3: Kernpunkt der Förderrichtlinie waren die sogenannten Votenlisten der örtlichen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Weitergehende Erfordernisse gab es nicht. Ob Jugendhilfeausschüsse bzw. Kreistage über die Votenlisten abgestimmt haben, ist nicht bekannt. Frage 4: Müssen Votenlisten in den Jugendhilfeausschüssen beraten und beschlossen werden? Zu Frage 4: Nein, siehe auch Antwort zu den Fragen 2 und 3. Frage 5: Sind dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Landkreise bekannt, die keinen Kita-Bedarfsplan haben? Wenn ja, welche und warum? Zu Frage 5: Gemäß § 12 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung als erforderlich erachtet werden. Planung und Gewährleistung der erforderlichen Angebote an Kindertagesbetreuung erfolgen somit in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sowie der freien Träger. Eine Meldepflicht gegenüber dem Land besteht nicht. Daher kann seitens des Landes insoweit keine umfassende Bewertung erfolgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9790 - 3 - Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurde bekannt, dass der Landkreis Oberhavel keinen Kita-Bedarfsplan hat. Jedoch hat der Landkreis Oberhavel im Rahmen eines Beratungskontextes mitgeteilt, dass dort beabsichtigt sei, unter Berücksichtigung gemeindlicher Mikroplanungen einen aktuellen Bedarfsplan bis zum Herbst 2018 zu verabschieden . Frage 1: In welcher Höhe flossen Gelder insgesamt seit 2008 bis 31.12.2017 aus den Investitionsprogrammen Ausbau Kindertagesbetreuung U3? Bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen. Zu Frage 1: In der nachfolgenden Tabelle sind aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten die bewilligten Finanzmittel und die Zahl der Projekte dargestellt. Tabelle 1: Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2018 (Stand: 30.06.2017)